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Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen
- [[Antragsfabrik/Firmenspenden Verbot|Verbot von Firmenspenden“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Dieser Antrag ist als Alternative zum Antrag "Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen" gedacht, der seinerseits eine Alternative zum Antrag "Verbot von Firmenspenden" ist. Die Argumente pro und kontra sind weitgehend dieselben und sollen hier nicht wiederholt werden.
Abweichend ist nur die Regelung der kumulierten Veröffentlichungen. Sie sind mit quartalsweise statt jählich zeitnäher und damit transparenter, als der Alternativvorschlag. Zudem besorgt die gleitende Fortschreibung - ein neues Quartal kommt hinzu, das älteste fällt heraus - die gleichen Informationen wie der Alternativvorschlag, nur dynamischer und mit einer vierfach höheren zeitlichen Granularität. So sind die Chancen für Reaktionen der Beobachter besser, ohne ernsthaft mehr technischen Aufwand zu erzeugen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt in Abschnitt B §7 der Satzung folgende Absätze mit den nächst freien Absatznummern hinzuzufügen:
Bei einzelnen Sachspenden oder Geldspenden im Wert von mindestens 1.000,- Euro erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung durch den Schatzmeister der einnehmenden Gliederung. Veröffentlicht wird der Zeitpunkt der Spende, der Spender, die Höhe der Spende und die einnehmende Gliederung.
und
Einmal pro Quartal erfolgt die Veröffentlichung derjenigen Spender und Spenden, die in den letzten vier Quartalen davor kumuliert einen Wert von mindestens 1.000,- Euro erreichten. Veröffentlicht werden Spender, Gesamthöhe der Spenden in dem Jahr und die einnehmende Gliederung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Gliederungsautonomie
- [[Antragsfabrik/Gliederung_Stadtstaaten“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich strukturiert. Die Stadtstaaten und Rheinland-Pfalz besitzen keine Regierungsbezirke, auch kreisfreie Städte und Landkreise sucht man in Hamburg, Berlin und Bremen vergeblich. Daher genügt §7 (1) "Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband." vollkommen aus. Der gesetzlichen Pflicht zur Festlegung der Untergliederung ist auch genüge getan, wenn jeweils eine Gliederung die nächstniedrigere Ebene vorgibt.
Aktuelle Fassung (2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Neue Fassung (2) entfällt. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Verkleinerung des Bundesvorstands
- Antragsfabrik/Bundesvorstand1
- Antragsfabrik/Streichung_Generalsekretär
- [[Antragsfabrik/Größe und Zusammensetzung des Bundesvorstandes“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Dieser Antrag soll einen "Standard-Vorstand" ohne viele Spezialposten kombinieren mit der Erweiterung des Vorstands um zusätzliche Mitglieder durch den Bundesparteitag.
Hier macht die Satzung einen mindestens sechsköpfigen Vorstand zur Pflicht. Diese Konstellation stellt aber ausdrücklich keine Empfehlung dar, sondern das Minimum!! Die sechs Posten sind essenziell oder gar gesetzlich vorgeschrieben.
Vorsitzender: "Chef", Repräsentation nach außen, Koordination
Stellvertreter: Reserve für Vorsitzenden, "zweite Achse"
Schatzmeister: Geld, Finanzen, Buchhaltung
GenSek: Verwaltung, Innere Kommunikation, Bund Länder
zwei Beisitzer: breitere Verwurzelung, sorgen für sachliche, persönliche, regionale und Kompetenz-Vielfalt, Reserve für andere Posten, Delegation von Aufgaben, Transparenz
Der Bundesparteitag kann diese Konfiguration erweitern, und er soll das auch, weshalb dies auch explizit vermerkt ist. Sechs Mitglieder sind natürlich sehr knapp (logischerweise, s. o.). Der BPT kann hier nach seinen Bedürfnissen die Wahl von zusätzlichen Vorsitzenden, Spezialposten und mehr Beisitzern beschließen. Es sei auch ausdrücklich empfohlen, dies zu tun. Das Konzept hat den Vorteil, dass man bei sich ändernden Rahmenbedingungen nicht jedesmal von vorne anfangen muss, sondern nur die "Schablone" verschieben oder größer/kleiner machen muss. Gleichzeitig fördert diese Regelung die Diskussion im Vorfeld, was für ein Vorstand eigentlich gewählt werden soll. Also beispielsweise, ob man für einen Schwerpunkt einen eigenen Posten schaffen will, oder ob die Beisitzer dafür ausreichen.
Schwächen/Probleme: Sollte es ein BPT "schaffen", nur sechs Vorstände zu wählen, hätte dieser Vorstand durch zwei Beisitzer zumindest ein gewisses Maß an Robustheit. Da ein Vorstand mehr als vier handlungsfähige Mitglieder haben muss, kann auch kein stark dezimierter Vorstand einfach "durchregieren". Ein Nachteil stellt auf jeden Fall dar, dass man erst auf dem Parteitag sicher weiß, welche zusätzlichen Posten alle besetzt werden müssen. Dies ist jedoch mit diesem Konzept nicht vermeidbar. Außerdem wird einige Wochen vorher ungefähr klar sein, welche weiteren Vorstandsmitglieder gewählt werden. Und schließlich kann das ganze auch dazu führen, dass Leute eher mit ihren Fähigkeiten kandidieren als einfach nur für ein bestimmtes Amt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt Absatz 1 und 10 des §9a folgendermaßen neu zu fassen:
(1) Der Bundesvorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär sowie mindestens zwei Beisitzern. Der Bundesparteitag kann die Wahl weiterer Mitglieder beschließen.
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Bundesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn
- der Vorstand höchstens vier handlungsfähige Mitglieder besitzt.
- die Posten des Vorsitzenden, des Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt sind.
- der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.
In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Bundesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes.
“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, den Abschnitt Grundlagen §9a Absatz 5 wie folgt zu ändern:
Alte Fassung: (5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Bundesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
Neue Fassung: ((5) Auf Antrag eines Fünfzigstels der Piraten oder durch Beschluss von zwei Landesvorständen kann der Bundesvorstand zum Zusammentritt (entweder als Versammlung oder als Telefonkonferenz) aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.