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L
Im Moment drängt sich ein Eindruck einer Spannung zwischen der Position dar, die Feminismus ablehnt, Benachteiligung von Frauen nicht wahrnimmt und geschlechtergerechte Sprache komplett ablehnt, und der Position, die Feminismus einen übergroßen Stellenwert in der Partei einräumen will, Menschen diskreditiert, die nicht gendergerecht formulieren, und die Quoten unbedingt einführen will. Beide Positionen sind falsch. Selbstverständlich gibt es Benachteiligungen von Frauen. Selbstverständlich ist Geschlechtergerechtigkeit wichtig. Genauso wichtig wie der Kampf gegen andere Formen der Diskriminierung und Unterdrückung - man darf Opfer nicht gegeneinander ausspielen. Feminismus muss sich also in den Kanon der Werte einordnen wie alle anderen Themen auch. Jedoch auch nicht weniger, der Kampf für Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit ist ein Teil der Piratenpolitik. Mit "struktureller Gewalt" meine ich gesellschaftliche, wirtschaftliche oder kulturelle Strukturen und Bedingungen die Menschengruppen benachteiligen, ohne dass das von einzelnen Personen ausgehen muss. (https://www.frauen-gegen-gewalt.de/was-ist-das.html und http://lsf.netzwerk-nrw.de/strukturelle-gewalt.html) Das soll keineswegs den zu recht kritisierten politischen Kampfbegriff meinen. Die Diskussion über Quoten ist offen, ich will hier nichts festlegen. Es soll aber keine Diskussionsverbote geben. Geschlechtergerechte Sprache ist wichtig. Ein Bewusstsein, dass auch Sprache verletzen und strukturell benachteiligen kann ist enorm wichtig, das wollen wir fördern. Es soll aber keine Sprachpolizei etabliert werden, wer nicht geschlechtergerecht formuliert, darf dafür nicht beleidigt oder gemaßregelt werden. Weg von der Pflicht, hin zu einem Bewusstsein dafür. Zuletzt stelle ich fest, dass es es weit mehr als zwei Geschlechter gibt. Die Zuordnung zu einem, mehreren oder keinen Geschlechtern obliegt alleine den Betroffenen. Ein Urteil steht anderen nicht zu. Sprüche, die Menschen gegen deren Willen in Geschlechtern verorten lehnen wir ab.  
Wir bekennen uns zum grundsätzlichen Gewaltmonopol des Staates. Dieses wird beschränkt durch Notwehr- und Nothilferechte, grundgesetzliches Widerstandsrecht, Menschenrechte und Menschlichkeit. Zu grundgesetzlichem Widerstandrecht findet sich eine sehr interessante Abhandlung hier: http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/fisahn/veroeffentlichungen/2012/Verfassung_und_Widerstandsrecht3.pdf Wikipedia: http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/fisahn/veroeffentlichungen/2012/Verfassung_und_Widerstandsrecht3.pdf In manchen Verfassungen findet sich sogar eine Pflicht zum Widerstand, wenn der Staat selbst grundrechtswidrig handelt. Gewaltlosigkeit ist ein hohes Gut. Gewalt ist niemals ein politisches Mittel. Wo immer möglich, soll man deeskalierend einwirken. Wir wissen aber auch, das Gewalt trotzdem stattfindet, und das oft auch keine friedlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen, Gewalt zu beenden. Wir müssen das Recht einräumen, dass sich Opfer von Gewalt wehren dürfen (Notwehr), und dass man Opfern von Gewalt beispringen darf (Nothilfe). Bei der Abwehr von Gewalt muss nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgegangen werden. Das ist ein juristischer Begriff und genau definiert, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29 Diese besagt insbesondere, dass von allen Mitteln nur das mildeste angewendet werden darf - man darf also z.B. jemanden nicht erschießen, der einen mit der flachen Hand bedroht. Gewaltexzesse sind damit gerade verboten. Gewalt gegen Unbeteiligte ist ebenfalls ausgeschlossen, sie darf sich nur gegen diejenigen wenden, die selbst Gewalt anwenden. Stehen Menschen im Kampf gegen Faschismus und Rassismus, möchte ich einen Bewertungsspielraum eröffnen, bei der ich die Tat verurteile, aber noch nicht den Täter. Damit soll dem Kampf gegen Faschismus und Rassismus Bedeutung eingeräumt werden, die er benötigt, und Menschen Schutz, die ihn führen. Es soll aber auch klar sein, dass in diesem Kampf die totale Angemessenheit nicht immer gewährleistet wird - daraus soll dann eben nicht sofort ein Fallbeil folgen. Dass dieser Bewertungsspielraum hier unscharf ist, ist mir klar. Das sollten dann Einzelfallentscheidungen sein, und auf keinen Fall ein Freibrief. Das sich derjenige den juristischen Konsequenzen seines Tuns zu stellen hat ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Übrigens, eine der juristischen Definitionen: "Gewalt ist physische Einwirkung, die zu einem die Freiheit der Willensentschließung oder -betätigung beeinträchtigenden körperlich wirkenden Zwang führt" http://www.jurawiki.de/DefinitionGewalt In diesen Definitionen findet sich weder Gewalt gegen Sachen, noch psychische oder strukturelle Gewalt. Das entspricht allerdings nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch. Vielsagend jedoch, dass Gewalt gegen Sachen so oft fast gleichgesetzt wird mit Gewalt gegen Menschen - fragwürdig, und moralisch sollte es deutlich getrennt werden. Da psychische und strukturelle Gewalt jedoch der physischen Gewalt vergleichbare Folgen auf Menschen hat, will ich sie in dieser Position einschließen. Zuletzt noch zur Demonstrationsfreiheit: Das Mitführen von Sonnenbrillen, Schirmen oder Pappkartons zum Schutz gegen Schläge, Reizgas oder Wassserwerfern schon als passive Bewaffnung zu werten unterhölt das Demonstrationsrecht. Sitzblockaden, passiver Widerstand sind keine Gewalt. Übrigens, das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so: "Die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen verstößt gegen Art 103 Abs 2 GG" http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Noetigung01.php Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir als Piratenpartei hinter die juristische Auslegung von Gewalt auch noch zurückfallen wollen.  
Eine Spaltung der Partei ist halt kacke. In den meisten Themen sind wir uns doch alle einige, nämlich in den Themen, die uns zu den Piraten gebracht haben. In den restlichen Themen lass uns friedlich miteinander umgehen. Und wenn man mal unterschiedlicher Meinungen ist, dann ist das halt so, und dann hält man das bitte aus.  +
Dieser Text stammt von einer Resolution der vier Piratenfraktionen NRW, Schleswig-Holstein, Saarland und Berlin zur Abschaffung von Geheimdiensten: https://www.piratenfraktion-berlin.de/2013/09/08/resolution-zur-abschaffung-von-geheimdiensten-der-piratenfraktionen-in-den-landtagen-nrw-schleswig-holstein-saarland-und-berlin/ "Ein Geheimdienst, der von Anbeginn keine sinnvolle Aufgabe hatte und regelmäßig Skandale hervorbringt, der notorisch die Bürgerrechte sogenannter Extremisten beeinträchtigt und der, wenn es darauf ankommt, als "Frühwarnsystem" versagt – ein solcher Geheimdienst ist überflüssig." Horst Meier (http://www.eurozine.com/articles/2014-02-12-meierh-de.html) - das sagt eigentlich schon alles. Der Artikel ist auch sonst lesenswert. Der Verfassungsschutz hat versagt in der NSU-Affäre, er hat Geld in den Rechtsradikalismus gepumpt über das V-Leute-System, er hat sich diverse Skandale geleistet (etwa das Celler Loch http://de.wikipedia.org/wiki/Celler_Loch), und er überwacht schon nach einem vagen, undefinierten Verdacht, was unter Bürgerrechtsgesichtspunkten unerträglich ist. Das Überwachen von Bürgern im Inland ohne guten Grund muss aufhören. Die Hoffnung, der Verfassungsschutz könnte uns vor Überwachung von westlichen Geheimdiensten wie NSA und GCHQ schützen, ist lachhaft - die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und diesen Geheimdiensten dagegen läuft reibungslos. Alleine deswegen wäre die Auflösung des Verfassungsschutzes schon ein Gewinn an Sicherheit für alle Menschen in Deutschland. Nicht geheimdienstliche Tätigkeiten, wie etwa Überwachungsmaßnahmen nach einem konkreten Verdacht, muss ohnehin die Polizei übernehmen, denn da enden die Befugnisse des Verfassungsschutzes (zumindest in der Theorie). In der Auslandsgeheimdienstabwehr ist er ebenso nicht tätig. Lesenswert zur Begründung (bitte lesen, ist zwar lang, aber sehr gut): »Verfassungsschutz« Über das Ende eines deutschen Sonderwegs von Claus Leggewie und Horst Meier in "Blätter für deutsche und internationale Politik" https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2012/oktober/%C2%BBverfassungsschutz%C2%AB  
Begründung: Man kann sich ein Etikett aufkleben. Unter den jeweiligen Begriffen versteht aber trotzdem jeder etwas Unterschiedliches. Die Etikettierung ist dazu geeignet, die jeweils andere innerparteiliche Gruppierung zu verärgern, bietet ansonsten aber kaum einen Mehrwert für die Findung der Ausrichtung. Viel besser dazu geeignet sind inhaltlich klare Aussagen und Bekenntnisse zu Werten, wie beispielsweise in PP007 dargestellt. Daher soll der vorliegende Antrag NICHT als Konkurrenz zu den anderen Positionspapieren verstanden werden. Anmerkung: Verschiedene Anträge auf Positionspapiere befassen sich mit der Einordnung ins politische Spektrum. Der folgende Antrag soll explizit nicht mit den Positionsanträgen generell konkurrieren, sondern nur mit den jeweiligen Passagen. Sollte PP001 und/oder PP007 angenommen werden, möge der Parteitag darüber abstimmen, die entsprechende Passage zu ersetzen. Sollte PP003 angenommen werden, möge der Parteitag beschliessen, folgenden Text als Ergänzung an geeigneter Stelle einzufügen. Sollte kein konkurrierender Antrag eine Mehrheit finden, möge die Versammlung den Antrag als eigenes Positionspapier abstimmen. (Konkurrenz zu PP001 (Abs. 1 Satz 1), PP007 (Abs.7))  +
Begründung: Mit Bezug auf die FDGO bzw. Satzung §1 Abs. 1 erscheint diese Positionsabfrage überflüssig. Sie ist auch implizit in den anderen Positionspapieren enthalten. Ich stelle sie trotzdem, da es in letzter Zeit ganz offenbar Irritationen dazu gab, welche Ziele und Visionen die Partei verfolgt. Auch die Änderung des Grundgesetzes kann ein politisches Ziel sein. Inwieweit das für eine 2% Partei relevant ist, kommentiere ich an dieser Stelle nicht.  +
Begründung: Auch als Privatperson ist man in seinem Handeln nicht völlig frei. Dazu sei verwiesen auf Bundessatzung §6 Abs. 1. Ich möchte NICHT, daß Mitglieder der Partei in ihrer Freizeit gegen erklärte Ziele und Interessen der Partei agieren, insbesondere nicht, wenn sie von Dritten in Bezug zu ihrer Mitgliedschaft gesetzt werden können (z.B. weil sie Parteisignets tragen oder als Kandidat, Amts- oder Mandatsträger bekannt sind). Anmerkung: Auch dieser Antrag versteht sich nicht als Konkurrenz zu bestehenden Anträgen insgesamt, sondern nur zu einzelnen Passagen. Sollte also PP003 oder ein anderer Antrag mit entsprechendem Inhalt positiv abgestimmt werden, so möge die Versammlung darüber abstimmen, die angegebenen Textstellen zu ersetzen. Sollte kein Positionspapier mit entsprechendem Inhalt eine Mehrheit finden, möge die Versammlung unten stehenden Text als eigenständiges Positionspapier abstimmen.  +
Begründung: Mit diesem Antrag habe ich mich besonders schwer getan. Er steht in direkter Konkurrenz zu PP015. Die Ablehnung eines Antrages zu einem politischen Thema ist zwar auch eine politische Aussage, aber sie hilft uns nicht, eine andere Positionierung festzulegen. Dieses Thema ist zutiefst emotional und ideologisch; trotzdem, oder gerade deswegen, sehe ich die Notwendigkeit der Positionierung. Um Fragen vorzubeugen: ich bin kein Verfechter dieses Antrags. Aber auch nicht der Gegenposition. Ich möchte lediglich diese Fragen geklärt haben, damit wir weiterarbeiten können. Hinweis: Da wir nun hinreichend erfahren haben, welche Folgen es hat, wenn sich Einzelpersonen offen ideologisch positionieren, werde ich bei diesem Positionspapier geheime Abstimmung beantragen. Anderenfalls hätte ich Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Ergebnisses. Die Antragskommission möge sich bitte eine Möglichkeit überlegen, die Anträge modulweise in geheimer Abstimmung durchzuführen, möglichst in einem einzigen Wahlgang. Anmerkung: Auch dieser Antrag stellt Gegenpositionen zu einem bestehenden Antrag zur Abstimmung. Die einzelnen Module konkurrieren mit den einzelnen Passagen des PP015 oder ggf. noch anderen Anträgen zum gleichen Thema. Die Module sollen einzeln gegen die jeweiligen Passagen abgestimmt werden, nicht die Anträge gesamt gegeneinander. Sollten einzelne Module eine Mehrheit finden, sollen sie entsprechende Passagen anderer Anträge ersetzen. Sollte es keinen Konkurrenzantrag geben, möge die Versammlung diesen Antrag modulweise als Positionspapier abstimmen.  +
Der Antrag für ein Positionspapiert soll @netnrds Vorschläge zu einer linksliberalen Positionierung (P007 bis P018) ergänzen.  +
7,5 Millionen Menschen, das sind rund 14,5 % der erwerbsfähigen deutschsprachigen Erwachsenen, können nicht ausreichend lesen und schreiben und sind damit funktionale Analphabeten. In NRW wird die Zahl auf 1- 1,5 Millionen geschätzt. Viele der Betroffenen haben einen Schulabschluss. Analphabetismus ist nicht ausschließlich ein Problem von Zuwanderern und Migranten, es betrifft oft, aber nicht ausschließlich, Menschen mit einem niedrigen Sozial- und Bildungsstatus. Viele Betroffene schämen sich für ihre mangelnde Grundbildung und versuchen, sie zu überspielen. Sie wissen zudem oftmals nicht wie sie Hilfe bekommen können, da ihnen die Lesefähigkeit, um sich zu informieren, fehlt.  +
In ihren Wahlprogrammen haben sich die Piraten im Bereich der Familienpolitik klar gegen diskriminierende Bestrebungen wie Homophobie ausgesprochen. Aufgrund der aktuellen Debatten in anderen Bundesländern ist es sinnvoll diese Position auch im Bildungsbereich zu verankern. Kinder brauchen Schutz, der ihnen durch Wissen vermittelt wird. Zu wissen, dass z.B. Homosexualität oder Transsexualität nicht "krank sein" heißt, dass ein Mensch so geboren wird, ist wichtig .Die Achtung vor dem Anderssein eines Jeden macht unsere Gesellschaft zu einer menschlichen.  +
Anmerkung der Antragskommission: Gemeint ist §8 Absatz 4; Daher wurde die ursprüngliche Formulierung mit "Absatz 5" im Antrag entsprechend geändert.  +
Wer nicht die NRW-Info-Mailingliste liest und/oder Vorstandsprotokolle mitverfolgt, erfährt im Zweifel erst vom Termin eines Parteitages, wenn er die Einladung erhält. Aktuell ist zu dem Zeitpunkt dann leider die Frist für Satzungs- und Programmänderungen bereits abgelaufen.  +
Die Änderung von Anträgen auf dem Parteitag bringt potontiell mehr Stress, als sie wert ist. Stattdessen sollten sich die Anwesenden vielleicht mal im Vorfeld mit den zur Abstimmung stehenden Anträgen beschäftigen.  +
Die Versammlung wünscht die Änderung und der Antragsteller/sein Bevollmächtigter stimmt zu. Keine Partei kann alleine über eine Änderung entscheiden. Die Kernaussage darf nicht geändert werden, dass jedes Mitglied vor dem Parteitag Entscheidungsaussagen treffen kann. Zurückgezogene und übernommene Anträge dürfen nicht geändert werden, dass der Antragsteller nicht die Hoheit über seinen Antrag verlieren kann.  +
Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Ortsverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten.<br><br>Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird.<br><br>Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Ortsverband laut Landessatzung 20% des Beitrags, also 9,60 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 11. Vollzahler ist der Ortsverband nicht sofort zahlungsunfähig. Mit 20 Piraten kann dann auch mal ein Flyer gedruckt oder eine kleinere Veranstaltung durchgeführt werden. PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt.<br><br> Antrag analog zu BPT2013.2 SÄA018 von Klaus Peukert (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/S%C3%84A018) (nicht behandelt) sowie BaWü LPT 2014.1 SÄA008 von soereno (http://wiki.piratenpartei.de/BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mindestgröße_für_Untergliederungen) (angenommen)  +
2/3 aller Mitglieder ist wohl nicht zu erreichen. Daher die Änderung auf 2/3 der Stimmberechtigten Mitglieder bzw. auf 2/3 der teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder.  +
In den Anhängen sollen zukünftig "nicht kritische Dinge" aus der eigentlichen Satzung ausgelagert werden. Daher sollen ALLE Anhänge mit einfacher Mehrheit geändert werden.  +
Derzeit kann jeder alle Anträge außer Satzungs- und Programmänderungsanträge stellen. Auch Finanzanträge und Sonstige Anträge ! Durch die Änderung können nur noch Positionspapiere von nicht Mitgliedern des Landesverbandes gestellt werden.  +
Da steht nix was wir brauchen. Durch das streichen wird die Satzung schlanker.  +