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L
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern SÄA003 angenommen wurde, in dem in SÄA003 angehängten Punkt in §4 Absatz 3 der Finanzordnung vor dem Wort "beteiligt" den folgednen Text einzufügen: "zu mehr als 5 % "  +
Der Landesparteitag möge beschließen vor §1 der Satzung den Paragraphen 0 mit folgendem Text hinzuzufügen: "http://www.youtube.com/watch?v=oHg5SJYRHA0"  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 4 der Finanzordnung den Punkt a) durch den folgenden Text zu ersetzten: "a) kann jede Gruppe zweckgebunden beim Landesschatzmeister bzw. dem Landesvorstand beantragen, wenn :1) 2/3 der Antragsteller ihren Wohnsitz in dem Kreis haben, dem der virtuelle Kreisverband zugeordnet ist, :2) bei Beträgen bis einschließlich #Betrag1 € die Gruppe aus 3 NRW-Piraten besteht, :3) bei Beträgen über #Betrag1 € die Gruppe aus 6 NRW-Piraten besteht, :4) bei Beträgen über #Betrag2 € der Finanzantrag 3 Tage vor der Vorstandssitzung eingereicht, im Klartext auf der Organisationsliste veröffentlicht und in der Vorstandssitzung besprochen wurde (kein Umlaufbeschluss) und :5) bei regelmäßigen Kosten über #Betrag3 € pro Jahr ein positiver Beschluss der entsprechenden Mitgliederversammlung vorliegt. Der Budgetzuteilung soll in der Regel zugestimmt werden. In Einzelfällen kann der Landesvorstand Ausnahmen genehmigen." Die mit #Betrag1; #Betrag2; Betrag3 gegenzeichneten Stellen sollen durch Modular abzustimmende Beträge ersetzt werden. Folgende Beträge stehen zu Auswahl: #Betrag1 = 50 oder 100 #Betrag2 = 250 oder 500 #Betrag3 = 120 oder 240 oder 480  +
In der Finanzordnung soll § 4 Absatz 1 Buchstabe c ersetzt werden durch folgenden Text: "der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend." Ebenso ist der Anhang C ersatzlos zu streichen.  +
Es soll folgender Text im § 4 der Finanzordnung eingefügt werden. Vorschlagsweise als (1a). "Der Landesvorstand hat jährlich, rechtzeitig vor dem Zeitpunkt, der in der Bundesfinanzordnung § 15 (3) benannt ist, die Festsetzung des Landesanteils am Länderfinanzausgleich gegenüber dem Bundesvorstand anzuzeigen. Dabei ist ein diesbezüglicher Beschluss eines Landesparteitags über die Höhe des Anteils bindend, bei einem Anteil höher als der Regelbetrag verpflichtend. Die Anzeige ist im Vorfeld mit Begründung zu veröffentlichen."  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen das §2 Absatz 1 um folgenden Text ergänzt wird: "Ergänzend dazu sind Organisationen, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widersprechen, in Anhang D (Unvereinbarkeit) aufgeführt. Die Mitgliedschaft in einer der in Anhang D genannten Organisationen ist mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei nicht vereinbar. Wird solch eine Mitgliedschaft bekannt, so muss der Vorstand ein Partei-Ausschlussverfahrens einleiten." Zusätzlich wird der Anhang "UNVEREINBARKEIT" mit entsprechendem Buchstaben und folgendem Text an die Satzung angehängt: "Als unvereinbar mit den Zielen der Piratenpartei Deutschland wird die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen angesehen:" Solle es zu dem Zeitpunkt der Abstimmung dieses SÄA bereits einen Anhang D geben, so ist der entsprechend nächste freie Buchstabe im Antragstext einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Finanzordnung des Landesverbandes NRW den folgenden § hinzuzufügen: §7 Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Konto des Zentralen Mitgliedsbeitragseinzuges oder das des Landesverbandes zu überweisen (2) Die Zuständigkeit für den Lastschrifteinzug des Mitgliedsbeitrages wird dem Team des zentralen Mitgliedsbeitragseinzuges übertragen, sofern es kostenfrei ist/bleibt und die anteiligen Mitgliedsbeiträge zeitnah an die entsprechenden Gliederungen abgeführt werden  +
Die Versammlung möge beschließen, den § 5 "Verwaltung und Buchführung" in der Satzung an geeigneter Stelle (bspw. als Ergänzung des (1) bzw. durch Einfügen eines neuen Absatzes) wie folgt zu ergänzen: Der Landesschatzmeister legt bis zum 30. November eines Jahres einen Entwurf für einen Finanz- und Budgetplan für das Folgejahr vor, der in Anlehnung an § 24 (4), (5) PartG zumindest folgende Punkte beinhaltet: Auf der Einnahmenseite: - antizipierte Mitgliedsbeiträge - staatliche Mittel Auf der Ausgabenseite: - Personalausgaben - Sachausgaben a) des laufenden Geschäftsbetriebs (v. a. Fixkosten) b) für Wahlkämpfe c) Reisekosten Die Ausgabenplanung erfolgt unter Berücksichtigung des "Anhang B" der Landessatzung. Bestenfalls beinhaltet die Vorausschau verschiedene Szenarien (z. B. best / normal / worst case). Der Landesvorstand berät diesen vorgelegten Entwurf und bescheidet selbigen spätestens bis zum 31. Januar des Jahres, für den der Finanzplan gelten soll.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Verbraucherschutz aufzunehmen (die drei Module konkurrieren nicht miteinander): <u>Modul 1:</u> == Freie Softwareinstallation == Die Piraten NRW streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben. Um weniger erfahrene Nutzer vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche Option existieren. Frei installierte Software muss dabei auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, auf die vom Systemhersteller zugelassene Software zugreifen kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden. Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren. <u>Modul 2:</u> Auf Geräten für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie z. B. Autos oder Haushaltsgeräte, soll diese Regelung nur eingeschränkt gelten. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, z. B. mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als pysischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz). <u>Modul 3:</u> Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu erreichen.  
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Position an der entsprechenden Stelle im Landeswahlprogramm aufzunehmen: == Die medienpolitische Position der PIRATEN zum Thema Haushaltsabgabe == Eine Rundfunkgebühr, der sich kein Bürger entziehen kann, entspricht weder dem Menschenbild noch dem Staatsverständnis der Piratenpartei NRW. Am 1.1.2013 hat der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag den alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst. Folge des neuen Vertrages ist die Verpflichtung jedes Haushalts zur Zahlung einer sogenannten Rundfunkgebührenpauschale. Auch Bewohner unseres Landes, die bisher kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, sind seit Anfang des Jahres zur Zahlung der neuen Haushaltsabgabe verpflichtet. Einst wurde der Öffentlich Rechtliche Rundfunk unter Prämisse der Staats- und Wirtschaftsferne gegründet. Durch die gesetzlichen Kompetenzen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices (ehemalige GEZ) und infolge der Realitäten in den Rundfunkgremien halten wir das Prinzip der Staatsferne für konterkariert. Darüber hinaus sind Werbeeinahmen und Schleichwerbe-/ Korruptionsskandale in der Vergangenheit kein Indiz für die gebotene Wirtschaftsferne der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Hinzu kommt die Definition des Grundversorgungsbegriffs im allgemein verständlichen Sinne und die gegenüberstehenden finanzielle Ausgestaltung durch die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten. Aus unserer Sicht ist hier ein eklatantes Missverhältnis von Auftragsstellung im Verhältnis zur Finanzierung der Rundfunkanstalten zu sehen. Des Weiteren können im 21.Jahrhundert aufgrund der gegebenen technischen Möglichkeiten die Programmangebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten adäquat ersetzt werden. Zusätzlich halten wir sowohl die Einwohner Nordrhein Westfalens als auch uns selbst für qualifiziert genug, sich eigenständig zu bilden als auch zu informieren. Was den Unterhaltungsbereich angeht, ist uns bis heute nicht klar, inwieweit dieser mit dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in Einklang zu bringen ist. Aufgrund dieser Sachverhalte halten wir weder den Willen noch die Fähigkeit zu einer tiefgreifenden Reform der Rundfunkanstalten für gegeben und sehen folglich keine Grundlage zur Zahlung einer verpflichtenden Haushaltsabgabe.  
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen (bitte modular abstimmen): =Modul 1: Reform des Rentensystems= Wir PIRATEN setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Die demographische Entwicklung in den nächsten 30 Jahre führt dazu, dass es zu einer temporären starken Belastung des Rentensystems kommen wird. Diese Entwicklung wollen wir PIRATEN abfedern. Es muss zu einem fairen Ausgleich kommen, damit die jüngeren Generation nicht überbelastet werden und das Rentenniveau nicht weiter abfällt. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen. Des Weiteren müssen mehr Menschen eine betriebliche Altersvorsorge erhalten und es muss die Möglichkeit geschaffen werden sicher, fair und ohne versteckte Zusatzkosten für die Rente vorzusorgen. =Modul 2: 1. Säule - Umlagefinanzierte Rentensystem= Wir sind für eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle in Deutschland lebenden Menschen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein: Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein. Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten. Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden! =Modul 3: 2. Säule - Betriebliche Altersvorsorge= Wir sind für eine staatlich abgesicherte obligatorische Betriebsrente, bei welcher die Firmen auch im Falle einer Insolvenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können. Alle Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für jeden regulär Beschäftigten Beiträge in ein Betriebsrentensystem zu zahlen. =Modul 4: 3. Säule - Freiwillige private Altersvorsorge= Wir sind für die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle in Deutschland lebenden Menschen für eine Zusatzrente ansparen können. Des Weiteren wollen wir Firmen dazu ermuntern mehr Möglichkeiten bereitzustellen, um Mitarbeiter finanziell am Unternehmen zubeteiligen. Dies kann in Form von Aktien-Beteiligungsprogrammen erfolgen. Die Piratenpartei NRW setzt sich ferner für nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren sind klar in der Versicherungspolice auszuweisen.  
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen (bitte modular abstimmen): =Modul 1: Neue Sozialpolitik durch Bedingungsloses Grundeinkommen= Wir PIRATEN setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Sowohl das heutige Steuer- als auch das Sozialsystem sind sehr kompliziert und daher für den Bürger schwer zu verstehen. In der Verwaltung, sowohl beim Staat als auch in der Wirtschaft, werden dadurch unnötig Ressourcen gebunden. Ferner bietet das heutige Steuersystem für Geringverdienern zu wenig Hinzuverdienstanreitze, da Mehreinkünfte mit erhaltenen Transferleistungen zu stark verrechnet werden. Durch die Einführung des Bedingungslosem Grundeinkommens beseitigen wir diese Probleme. Das Bedingungslose Grundeinkommen stellt das Fundament für eine neue Steuer- und Sozialpolitik da. Die Einführung des Grundeinkommens soll daher unter maximaler Bürgerbeteiligung erfolgen. =Modul 2: Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen= Folgende Leitlinien sind dabei zu beachten: * Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren! Die Piratenpartei NRW setzt sich für ein seriöse Finanzierung des Grundeinkommens ein. Der Aufbau neuer Schulden zur Finanzierung des Grundeinkommens lehnen wir ab. * Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden. *Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z. B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Die Besteuerung der Einkünfte muss daher angepasst werden. *Sozialversicherungen beim Grundeinkommen Wir wollen die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. =Modul 3: Finanzierung des Grundeinkommens= Das Grundeinkommen würde einen erheblichen Teil bisheriger Sozialleistungen (ALG II, Kindergeld, Bafög ...) ersetzen und damit überflüssig machen. Die dadurch freigesetzten Gelder sollen zur Finanzierung des Grundeinkommens vollumfänglich herangezogen werden. Daneben soll eine Einkommenssteuer mit einheitlichem Steuersatz („Flat-Tax“), welche die bisherige Einkommenssteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer ersetzt, einen steuerlichen Mehrertrag erbringen. Dieser wird ebenfalls zur Finanzierung des Grundeinkommens herangezogen. Aus der Kombination von einheitlichem Steuersatz und Grundeinkommen zuzüglich Wohngeld für Haushalt mit niedrigem oder keinem Einkommen, entsteht wieder eine progressive Belastung der Steuerpflichtigen. Ferner wird der Hinzuverdienstanreitz für Geringverdiener deutlich gesteigert.  
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen (bitte modular abstimmen): =Modul 1: Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern= * Die Piratenpartei NRW fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen. * Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. * Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen. =Modul 2: Transparenz bei Arbeitslosenstatistik= Die Piratenpartei NRW spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, die beispielsweise ohne Nichtberücksichtigung von Menschen in Fördermaßnahmen auskommt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen. =Modul 3: Prozesskostenhilfe= Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen: =Telearbeit= Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordert die Piratenpartei NRW auch vom Arbeitgeber Flexibilität. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen. Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen: =Elternfreundliche Arbeitsbedingungen= Die Piratenpartei NRW setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein. Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern. Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Demgegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm in den Bereich Arbeit & Soziales aufzunehmen (bitte modular abstimmen): =Modul 1: Leiharbeit= Von Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt. Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverhältnisse stärker kontrolliert werden. In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis. Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen. Die Piratenpartei NRW fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden. =Modul 2: Gleiche Behandlung für gleiche Leistung= Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z. B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit, beibehalten werden, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug auf Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgestellt werden. Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken. Die Piratenpartei NRW fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen. Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Verleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.  
Bisher dürfen außerorts auf Landstraßen PKW 100 km/h fahren, LKW nur 60 km/h. Das führt auf zweispurigen Landstraßen – mit einer Spur je Fahrtrichtung – zu nachweislich gefährlichen Überholmanövern. Für die meisten Landstraßen würde einheitlich Tempo 80 für PKW und LKW einen großen Sicherheitsgewinn bedeuten. Wir sprechen uns daher auf zweispurigen Landstraßen, die nicht anderweitig gekennzeichnet sind, für ein einheitliches generelles Tempolimit von 80 km/h aus.  +
In zweispurigen Autobahnbaustellen mit verengter linker Spur kommt es durch gewagte Überholmanöver immer wieder zu schweren Unfällen. Wir setzen auf ein Überholverbot in solchen Baustellen, um die Verkehrssicherheit aber auch die Kapazität dieser Baustellenabschnitte zu erhöhen. Durch versetztes Fahren wird der Sicherheitsabstand erhöht und auch die linke Spur stärker genutzt, so dass weniger Staus entstehen.  +
Die Piratenpartei NRW fordert eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) für NRW. Ziel ist es, der aktuellen Wohnungsnot auf der einen Seite und der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiveren Innenstadt oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten in dem es u.a. künfitg auf allen neuen privaten Wohnungsflächen 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau zu erstellen gilt. Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in alle SoBoN Planungen für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei NRW daher eine landesweite angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für folgendes Maßnahmenpaket: - Flächenabtretungen für Erschließungsanlagen, Gemeinbedarf und Ausgleichsmaßnahmen - Kostenübernahmen der Herstellung bzw. Herstellungskosten der Erschließungen und der Ausgleichsmaßnahmen - Übernahme der Herstellungskosten der ursächlichen sozialen Infrastruktur oder Ablöse dieser Pflicht durch anteiligen Finanzierungsbeitrag - Übernahme der Kosten für Planungen, Wettbewerbe und Gutachten - Bindungen für den geförderten Wohnungsbau, es sind grundsätzlich 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnungsbaurechts ab einer festzulegenden Objektgröße für den geförderten Wohnungsbau zu verwenden. - Verpflichtung zur Realisierung der Planungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes  +