50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Matthias Kellner

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Index

Die Meinungsfreiheit und damit das Gegenteil der Zensur wird im Grundgesetz definiert.

Da eine reine Internet-Suchmaschine keine eigenen Inhalte liefert, kann inm Internet-Suchmaschinen nach der reinen Wortdefinition (12pxZensur im Sinne der Informationskontrolle) nicht (privat oder staatlich) zensiert werden.

Wesentlicher als die Erfüllung einer genauen Wortdefinition (Zensur) ist das zu betrachtende Ergebnis.

Im Folgenden sei das Internet und die Suchmaschinen-"Zensur" am Beispiel einer Bibliothek erklärt.

Folgen eines Indexeintrages

Ich stehe im Google, (also) ich bin 12px„cogito, e(r)go sum“.

Folgen eines schlechten Ranges eines Indexeintrages

Der Suchende benötigt entweder besonderes Know-how um das Suchergebnis einzuschränken oder viel Zeit, um einen wirklich relevanten Index-Eintrag zu finden. Mit der benötigten Zeit (Aufwand) schwindet auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Internetinformation tatsächlich eine weite Verbreitung findet.

Folgen eines fehlenden Indexeintrages

Gezieltes Finden einer Web-Site (Buch) ist ausgeschlossen. Finden ist nur noch durch Zufall, folgen anderer Links (entlang gegehen am Bücherregal) möglich.

Vergleich Internet-Suchmaschine und Stadtbücherei

Überträgt man die Folgen von fehlenden oder schlecht auffindbaren Indexeinträgen in Internet-Suchmaschinen auf ein physikalisches Abbild, so kann man sich den Effekt der "Zensur" an einem Beispiel einer Bibliothek veranschaulichen.

Bei einer einfachen Stadtbibliothek geht man durch die Reihen der Bücher geordnet nach Themen und sucht die für einen interessant erscheinenden Bücher heraus, blättert diese kurz durch und leiht sich das zur Befriedigung der eigenen Interessen am besten geeignet erscheinende aus.

Das gehen zu einem Fachgebiet in der Bibliothek entspricht dem Suchaufruf im Internet z.B. Schlagwort Fußball.

In der Stadtbibliothek so wie in der Internet-Suchmaschine wird man zu einem "einfachen" Thema wie Fußball sehr viele Angebote finden.

Sucht man aber spezielle Themen wie z.B. nach Werken zum Thema "Verfassungen", wird es bei einem Gang durch die Regale der Bücherei schon eher unwahrscheinlich, überhaupt ein einziges Buch darüber zu finden. Man muss den Bibliothekar fragen. Dieser kann sich persönlich vielleicht an ein von ihm selber beschafftes Buch in der Bücherei erinnern oder muss selber im Index nach verschiedenen Schlagwörtern wie z.B. "Verfassungsrecht" etc. nachschlagen.

Ein lernfähiger Bibliotheksbesucher wird nun versuchen das Suchen von speziellen Büchern im Schlagwortkatalog selber durchzuführen. Vielleicht kommt er zufällig auch auf die Idee das Schlagwort Verfassung durch Verfassungsrecht zu ersetzen. Da der lernfähige Besucher aber selber keine Bücher in der Bibliothek zum Anschaffen bezüglich Verfassung vorgeschlagen noch er selber ein Buch über Verfassungen verfasst hat, kann der Besucher nicht wissen, ob und welche speziellen Bücher zu seinem Thema sich in der Bibliothek oder einer im Austauschverbund stehenden Bibliotheken befindet.

Die einzige Chance für den Besucher, der sich nicht die Hilfe eines Bibliothekars bedient, ist also das Schlagwortregister der Bücherei.

Eine übliche Stadtbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Man kann immer noch durch die Reihen der Bücherregale gehen, wo die Bücher thematisch geordnet stehen.

Wie gelangt man aber an ein Buch in einer ggf. auch begehbaren Magazinbibliothek, wo die Bücher nur nach Anschaffungsdatum sortiert in den Regalen stehen? Nur durch den Index.

Das Internet ist am besten vergleichbar mit einer begehbaren Magazinbibliothek.

Ist ein im Index verzeichnetes aber im Bücherregal nicht auffindbares (aber nicht ausgeliehenes, also gestohlenes/verräumtes Buch) Zensur?

Wenn eine Familienministerin ohne allgemeine Legitimation aus allen Stadtbüchereien die Grönemeyer-Alben "Bochum" auf Grund des Liedes "Männer" und der Textzeile "Wann ist ein Mann ein Mann?"[1] entfernt, ist das Zensur.

Bei diesem Vorgang ist unerheblich, ob die Allgemeinheit überhaupt versteht, warum dieses Album 12pxindiziert wird, Zensur ist der Vorgang für sich alleine.

Ist ein fehlender Index Zensur?

Was ist aber, wenn keiner mehr privat zu Hause altertümliche Platten, CD's oder allgemein Datenträger mehr hat. Das Album "Männer" also nur über einen zentralen Index (Internet-Suchmaschine) aufzurufen und abzuspielen ist? Ist dann das Entfernen des Indexeintrages für "Männer" nicht gleichbedeutend mit dem Entfernen des Album selber?

Ist ein Indexeintrag an hinterer Stelle trotz großer Beliebtheit der Web-Site unter den Benutzern Zensur?

Bei einem Nachrichtenmagazin betrachtet man das Berichten von allgemein als irrelevant betrachteten Informationen und das Verschweigen einer gleichzeitig bekannten Information von hohem Interesse umgangssprachlich als Zensur, obwohl die Information an sich nicht unerreichbar ist (Bsp.: Hund frisst Knochen auf der ersten Seite, und Entführung der König als Randnotiz).

Geschichtliche Rolle von Suchmaschinen

Ist eine Internet-Suchmaschine nicht nur die Umkehrung des früheren Zensureintrages? Statt zu indizieren, was nicht gefunden werden darf (Negativ-Liste), erhält der Benutzer nur den Index für alles, was gefunden werden darf (Positiv-Liste). Da jedem Site-(Buch)-Anbieter selber überlassen wird für seine Arbeit einen guten (Positiv-)Indexeintrag zu erreichen, kann dem Suchmaschinenbetreiber schwer die "Zensur" nachgewiesen werden.

Neue Deutung des Begriffes Zensur

Im Zeitalter des Informationsüberflusses ist auch die Definition des Vorgangs Zensur unter der Betrachtung der vorhergehenden Beispiele neu zu überdenken. Als neue Definition, als Arbeitsdefinition für Piraten, wird vorgeschlagen, Zensur wie folgt zu definieren:

"Zensur ist der aktive Vorgang von Personen oder programmierter Maschinen den Zugang von Menschen und Maschinen zu Informationen zeitlich und örtlich so zu erschweren, dass der "zensiert" verbreitete Informationsinhalt nur noch geringe Reaktionen von Menschen auslöst, als diese Reaktionen zu einer zeitnahen und Tatsachen genauen Veröffentlichung zum Zeitpunkt der Informationsentstehung gehabt hätte."

Der Vorgang einer Zensur kann also immer nur in Betrachtung der Reaktionen der nicht zur informierten Bevölkerung definiert werden. Da jede Information aber einen lokalen Bezug hat, nimmt die Relevanz einer Information meist mit der Entfernung für die dort wohnende Bevölkerung ab. Die Relevanz einer Information ist stark gekoppelt mit den physischen Folgen der die Information beschreibenden Vorganges, so ist ein Gift(un)fall an einem Fluss Fluss abwärts relevanter als Fluss aufwärts (Trinkwasser) aber nicht sicher irrelevant (z.B. Fischsterben).

Da die Informationsverbreitung aber nur durch handelnde Personen erfolgen kann, deren Handeln selbstverständlich auch Fehlern unterliegt, ist es sehr schwer, Zensur auch in der hier stark erweiterten Definition tatsächlich nachzuweisen.

Als Umkehrschluss kann man damit festhalten, dass mit der gleichen Arbeitsleistung mehr Personen mit aktiver offener Information als durch den Nachweis von tatsächlicher Zensur zu erreichen sind.

Fehlender Index als politischer Vorgang

Wie würde man nun den Vorgang einordnen, wenn der Bibliothekar ein kleines Extragehalt bezieht für die kleine Dienstleistung gewisse nachdenkenswerte und kritische Indexeinträge im Schlagwortregister einer Bücherei verschwinden zu lassen? Z.B. zur Lokalgeschichte über lokale politische Affären? Ist so ein Vorgang eine Zensur?

Um den Vorgang einordnen zu können, muss man herausarbeiten, wie wichtig der "frisierte" Index für die allgemeine Informationsbeschaffung ist. Gibt es in der ganzen Stadt nur eine Person, die sich für das Schlagwort "Verfassung" oder "lokale politische Affären" interessiert, so wird man schwerlich einen politischen Zensur-Skandal aus dieser Tatsache erzeugen können.

Steht aber gerade eine bedeutende und sehr knapp aus fallende Wahl, minimale Wählerwanderungen (z.B. 1000 Wähler) entscheiden über einen Regierungswechsel, so ist das öffentliche Verschwinden eines Indexeintrages über einen "politischen" Skandal im Bereich der Zensur zu deuten.

Ist eine überwiegende Anzahl an Wählern davon überzeugt, mit Hilfe einer Internet-Suchmaschine-Suche sämtliche Skandale einer Person finden zu können und macht von dem Such-Ergebnis (kein Skandal gefunden, also ein vertrauenswürdiger Politiker) seine Wahlentscheidung abhängig, so hat das Verschwinden des Hinweises auf eine politischen Skandal große Auswirkungen.

In diesem Sinne soll an Beispielen, das "Zensur"-Verhalten von Internet-Suchmaschinen herausgearbeitet werden.

Beispiele der Suchmaschinen-Zensur

Beispiel Bundestags Direktkandidatur Wolfsburg

siehe Wahl-Web-Site Bundestags Direktkandidatur Wolfsburg