Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Memmingen

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Update 20090811
Memmingen:
Plakatträger können im Zeitraum 14.08. bis 04.10.09 aufgestellt werden. Verkehrszeichen, die den fließenden Verkehr betreffen und Lichtzeichenanlagen dürfen durch die Aufstellung nicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden.

Zudem keine Aufstellung in Kreuzungsbereichen! In der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz werden keine Plakatträger aufgestellt. Am Wahltag dürfen im Bereich der Grundstücke mit Wahllokalen keine Plakatträger aufgestellt sein.

Buxheim:
sh. LK Unterallgäu


Memmingen: Keine Auflagen, bitte darauf achten, dass genug Abstand zur Fahrbahn besteht. Trotzdem (höflichkeitshalber) anfragen, Kontaktdaten siehe Website der Stadt Memmingen Ansprechpartner ist Johannes Schmid.

Buxheim: Nur auf von der Gemeinde bereitgestellten Plakatwänden (gibt ein reserviertes Feld für jede Partei) und im Bereich des Maienplatzes auf Plakatständern. Kontaktdaten siehe Website der Gemeinde Buxheim (Ordnungsamt), Ansprechpartner ist Wolfgang Link.