Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Aschaffenburg
Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
- Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
- Spezielle Auflagen: Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
- diese Auflage wird von allen Parteien komplett ignoriert. Ist auch veständlich, weil soviel Platz gäb es nicht. Evtl sollten wir mal beim Amt nachfragen, ob die das nicht lockerer sehen. --Trias 00:35, 7. Sep. 2009 (CEST)
- Antrag notwendig: Nicht in der Zeit vom 14.08.2009 bis 30.09.2009 für Plakate und Infostände.
- Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.
- Weiteres: Infostände insbesondere an folgenden Plätzen: Herstallstraße in Höhe Juwelier Vogel (ehem. Brunnen), Eingang Schöntal/Wegegabelung, Schöntal gegenüber des Wasserfalls (Eingang City-Galerie), Fußgängerzone Goldbacher Str., Steingasse vor dem Gebäude der Volkshochschule
Die genaue Mail der Stadt ist auch nochmal in dem Post "Re: FYI: Wahlplakate in Aschaffenburg" in der Mailing-List "Unterfranken" vom 02.07.2009 11:01 Uhr zu finden.