Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Fürstenfeldbruck

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Hinweis: Folgende Angaben werden der Wiederholung wegen nicht einzeln aufgeführt: 5m Abstand zu Schnitt von Fahrbahnkanten, keine Ampeln, keine Verkehrszeichen die fließenden Verkehr regeln, keine Fußgängerüberwege

Stadt/Gemeinde

(Jahr Aktualisiert)

Auflagen/Verordnungen
1 Adelshofen

Siehe Mammendorf

2 Alling
3 Althegnenberg

Siehe Mammendorf

4 Egenhofen
5 Eichenau (2017) Plakatierungsverordnung und Sondernutzungssatzung nicht online verfügbar. Plakatierungsverordnung Stand 2013 liegt in Papierform bei Oeko vor. Sie umfasst nur "kommerzielle" Plakate, nicht jedoch Wahlplakate innerhalb von 8 Wochen vor der Wahl.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Insbesondere im Bereich zwischen Friedhofs- und Aldi-Parkplatz an den Lichtmasten Nr. 65, 66, 68 und 69 sowie dem Verkehrsschild 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) keine Plakatständer
  • Plakattafeln sind nicht für die Wahlwerbung vorgesehen
  • Bei Plakathängern sicherstellen, dass die Plakatunterkante von der Oberkante Gehsteig mind. 220 cm entfernt ist
  • Nur innerhalb der Ortsgrenzen und nicht auf Verkehrsinseln oder am/im Kreisverkehr aufgestellt werden
  • nicht an Ampeln, Brückengeländern und Bäumen befestigen.
  • " Hinsichtlich der Plakatierung im Verlauf der Staatsstraße am Eigentum des Straßenbauamtes München (Schallschutzwand, Maschendrahtzaun an der Unterführung Staatsstraße, Kreisverkehr, Bäume) in und außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen gehen wir davon aus, dass das Landratsamt Fürstenfeldbruck dies nicht dulden wird und ggf. die Plakate entfernen lässt."
  • bitte Kabelbinder verwenden, da Draht zu Kratzern führen könnte
  • "Die Plakatträger sind nach den jeweiligen Wahlen bzw. Volksentscheiden unverzüglich zu entfernen."
6 Emmering
7 Fürstenfeldbruck (2024) Detaillierte Vorgaben
  • Wichtig! Hauptstraße zwischen Amperbrücke und Rathaus sowie der Bereich ums Kloster sind wahlplakatfreie Zonen!
  • Nicht in Kreisverkehren und an Pflanztrögen
  • Mindestbreite Fußweg 2m oder alternativ mindestens 2,5m Höhe.
  • 100m Mindestabstand zwischen Plakaten.
  • Platz auf Plakattafeln wird noch ausgeknobelt und dann hier eingetragen
8 Germering (2024)
9 Grafrath keine besonderen Regeln, "gesunden Menschenverstand benutzen", zeitnah entfernen
10 Gröbenzell (2017)
  • Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
  • Es gibt gemeindliche grüne Anschlagtafeln die zur Wahlwerbung nicht genutzt werden dürfen.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
11 Hattenhofen

Siehe Mammendorf

12 Jesenwang

Siehe Mammendorf

13 Kottgeisering
14 Landsberied

Siehe Mammendorf

15 Maisach (2017)
  • 6 Plakattafeln, Orte bei Macros (Diskussion) erfragbar
  • Fristen: Plakatierungsbeginn 6 Wochen vor dem Wahltermin, Entfernung der Wahlplakate innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
16 Mammendorf (2017)
  • Palakatwände vorhanden, sollten aber nicht von Parteien genutzt werden
  • Entfernen am besten bis 14 Tage nach der Wahl
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
17 Mittelstetten

Siehe Mammendorf

18 Moorenweis (2017)
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Bis 1 Woche nach der Wahl entfernen
  • Keine Plakatwände
19 Oberschweinbach

Siehe Mammendorf

20 Olching (2017)
  • Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl
  • Großplakattafeln erlaubt nach Meldung vom Standort und Nennung einer lokalen erreichbaren Ansprechperson.
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • Keine Plakattafeln
  • Nicht an Fahnenmasten
  • Infostände müssen schriftlich gemeldet sein, Erlaubnis einholen im Plakatierzeitraum nicht nötig.
21 Puchheim (2017)
  • Plakatierung 8 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl.
  • Es gibt keine gemeindlichen Anschlagtafeln zur Wahlwerbung
  • Die blauen städtischen Anschlagtafeln sind nicht für Wahlwerbung vorgesehen.
  • Roggensteiner Straße nicht plakatieren
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • (Besonders im) Bereich Bahnhof auf Vandalismus kontrollieren
22 Schöngeising
23 Türkenfeld (2017)
  • Gesunder Menschenverstand (Nicht bei Wahllokalen, keine Sicht an Kreuzungen verdecken, Kabelbinder statt Drähte, ...)
  • 5 Plakatwände, Ort unbekannt
  • Bis 1 Woche nach der Wahl entfernen