Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Eichstätt

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Adelschlag Regelung
2 Altmannstein Anfrage per Mail am 21.6.13
3 Beilngries Regelung
4 Böhmfeld siehe Eitensheim
5 Buxheim Regelung
6 Denkendorf [[BY:Landkreis_Eichstätt/Stimmkreis_114/Plakatierung/Gemeinden_LTW_BTW_2013#Denkendorf|]]
7 Dollnstein Anfrage per Mail am 22.6.2013
8 Egweil Regelung
9 Eichstätt 6 Wochen vor der Wahl; nicht an Baudenkmälern unter Denkmalschutz plakatieren [1]
10 Eitensheim Anfrage per Mail am 21.6.2013
11 Gaimersheim das Wichtigste: 1,5 m von Straße bei Ortsduchfahrtsstraßen weg, nicht an Verkehrsschildern montieren [2]
12 Großmehring gemäß Art. 18 BayStrWG die Erlaubnis zum Aufstellen von 10 Plakatständern bis zur Größe DIN A 0 im Gemeindebereich Großmehring, einschließlich der Ortsteile.Regelung
13 Hepberg Regelung
14 Hitzhofen Regelung
15 Kinding Regelung
16 Kipfenberg Regelung
17 Kösching angefragt, Antwort: Insgesamt 3 Plakate... nochmal nachgefragt, ob das wirklich stimmt ;)
18 Lenting ab 6 Wochen vor der Wahl; ein Woche nach der Wahl abhängen, sonst 50€ Gebühr für Entfernung; bis 20 Plakate DinA0 zugelassen; Technische Bestimmungen: [3]
19 Mindelstetten siehe Pförring
20 Mörnsheim Regelung
21 Nassenfels Regelung
22 Oberdolling siehe Pförring
23 Pförring Anfrage per Mail am 21.6.13 poststelle@vg-pfoerring.de
24 Pollenfeld nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
25 Schernfeld nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
26 Stammham Anfrage per mail am 21.6.2013
27 Titting Regelung
28 Walting nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
29 Wellheim keinen Emailkontakt gefunden muss noch angerufen werden
30 Wettstetten angefragt (seit zwei Monaten keine Antwort - noch mal nachgehakt am 10.4.)