Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Bayreuth

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Ahorntal Durchgangsstraße = Staatsstraße
2 Aufseß Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
3 Bad Berneck i.Fichtelgebirge 12 Sonderplakattafeln, die allen Parteien und Wählergruppen zur Verfügung stehen. Jegliche weitere Plakatierung im Stadtgebiet wird nicht geduldet.
4 Betzenstein Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig
5 Bindlach Die Grünfläche am nördlichen Ortseingang von Bindlach neben der B2 darf für Plakatständer genutzt werden. Das Plakatieren an Straßenbeleuchtungsmasten und Bäumen ist verboten.
6 Bischofsgrün Laternhänger sind nicht erlaubt. Im Bereich Kurzone (Hauptstraße) dürfen keine Werbeschilder angebracht werden. Aufgestellte Hinweistafeln sind ausreichend zu versichern (Haftpflicht). Beginn sechs Wochen vor der Wahl, maximal 6 Tafeln pro Partei.
7 Creußen In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
8 Eckersdorf 6 Wochen vor der Wahl werden bestimmte Flächen zur Verfügung gestellt. Bauhof stellt Bauzäune in entsprechender Anzahl an verschiedene Stellen auf. Je Bauzaun ein Plakat. Ansonsten kein wildes Plakatieren erlaubt.
9 Emtmannsberg Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
10 Fichtelberg in der Gemeinde Fichtelberg stehen keine Plakatwände für Wahlwerbung zur Verfügung.

Wahlwerbung ist möglich an den 5 Ortseingängen von Fichtelberg an jeweils einer Straßenlaterne.

11 Gefrees Nach Absprache an den Masten der Straßenbeleuchtung
12 Gesees Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
13 Glashütten Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt.
14 Goldkronach Im Ortsteil Dressendorf entlang der Staatsstraße St. 2163 an den Straßenbeleuchtungsmasten. Die Anzahl ist auf 6 Stück begrenzt, die Kosten betragen hierfür 20,00 EUR. Innerhalb Goldkronach gibt es eine öffentliche (kostenlose) Plakatwand in den Grünanlagen am Marktplatz.
15 Haag In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
16 Heinersreuth In der Gemeinde Heinersreuth stehen öffentliche Plätze und Straßen nur in einer begrenzten Anzahl für Wahlwerbeplakate zur Verfügung, welche bereits anlässlich der Bundestagswahl am 27.09.2009 anderweitig vergeben sind.
17 Hollfeld Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
18 Hummeltal Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
19 Kirchenpingarten Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
20 Mehlmeisel Keine verbindliche Regelung, nur Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs (2 Meter ab Boden freihalten). Bei Anbringung an den gemeindlichen Anschlagtafeln müssen die Plakate abgestempelt werden. Anbringung mittels Tacker nicht erlaubt.
21 Mistelbach Ab 22.08.2009 dürfen Parteien Wahlplakate ohne vorherige Erlaubnis im Gemeindegebiet aufhängen. Eine Beschränkung gibt es nicht, keine Wahlwerbung vor Wahllokal.
22 Mistelgau Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Text leider etwas unverständlich, wird nachgefragt.
23 Pegnitz Genehmigung erteilt von 12.08.2009 – 30.09.2009. Ansonsten übliche Bestimmungen.
24 Plankenfels Nur Plakatständer, keine Gebäude, Zäune, Buswartehäuschen, Bäume, Verkehrsschilder, Straßenleuchten und dergl.
25 Plech Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig
26 Pottenstein Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
27 Prebitz In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
28 Schnabelwaid In angemessenen Umfang, übliche Regelung, aber Werbeträger müssen mit Anschrift + Rufnummer versehen werden (denke mal, das bezieht sich rein auf Werbung und nicht Parteien)
29 Seybothenreuth Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)
30 Speichersdorf Öffentliche Plakattafeln sind vorhanden und die Verwendung genehmigt. Aufstellorte sind vorher mit der Gemeinde abzusprechen. 2,20m Mindesthöhe.
31 Waischenfeld Genehmigung erteilt für das Aufstellen/Anbringen von Plakaten auf den Gehwegen innerhalb der Gemeinde. 27.08.09 - 01.10.09, 20 Stück A1, davon bis zu 10 Stück in Waischenfeld selbst.
32 Warmensteinach Ab vier Wochen werden Anschlagtafeln an Straßenlaternen/Wahlplakatständer geduldet.
33 Weidenberg Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zulässig (Bayerisches Staatsministerum des Inneren)