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Was ist das?

„[Gemäß Versammlungsgesetz] müssen Versammlungen unter freiem Himmel vom Veranstalter 48 Stunden vor Bekanntgabe angemeldet werden, es ist ferner für eine ausreichende Zahl von Ordnern zu sorgen. Eine Ausnahme hiervon gilt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für sogenannte „Spontan-Demonstrationen“. Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen „Leiter“ iSv. § 14 Abs. 2 VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf). Daher ist auch eine Versammlungsauflösung wegen fehlender Anmeldung (§ 15 Abs. 2 VersG) bei Spontanversammlungen ermessensfehlerhaft.“
Landesverband Hessen/Kreis Offenbach

Anscheinend sind die Versammlungsgesetze der Länder nicht unbedingt einheitlich, aber das Recht auf Spontandemo besteht wohl trotzdem bundesweit.

Aktionismus!

Seit Jahren hocke ich auf den Domains http://www.spontandemo.de und http://www.spontan-demo.de und habe nichts damit angestellt. Vielleicht lässt sich das im Rahmen der Piraten äntern!

Eigentlich schwebte mir vor, an der Stelle rechtliche Info zum Thema bereitzustellen, sowie ein Wiki und Chat, wo Leute sich spontan zur Organisation einer Demo zusammenfinden können. Der Clou bei der Sache, es sollten keine IPs gespeichert werden - die Teilnehmer können sich sogar einen Nickname sichern, bleiben aber datenschutztechnisch anonym.

Was denkst Du, Leser?

Ich denke, dass das Ganze ohne IP-Speicherung problematisch werden könnte, im Bezug auf Störerhaftung, und die Haftung des Seitenbetreibers (== DIR) für eingestellte Texte/Bilder/Meinungen/Verunglimpfungen. -- T3rminat0r 20:22, 5. Sep. 2009 (CEST)
Auch wenn Wikipedia als Referenz nicht so toll ist: Je nach Gericht ist eine Speicherung sogar verboten. --Silbär 00:13, 6. Sep. 2009 (CEST)