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{{Vorlage:Beschlussantrag_SH
|Typ=Umlaufbeschluss
|Titel=Landesvotum gegen Beauftragung komm- LaVo BB
|Antragsteller=Joachim
|Text=Der Landesvorstand Schleswig-Holstein möge beschließen, gegen das Verfahren und die Ernennung des kommissarischen Landesvorstand des LV Brandenburg durch den Bundesvorstand Einwände zu erheben.
https://vorstand.piratenpartei.de/2020/12/28/handlungsfaehigkeit-landesvorstand-brandenburg/
|Begründung=Der Landesvorsitzende SH Joachim Rotermund hat zusammen mit weiteren Landesvorsitzenden gemäß

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Geschäftsordnung Bundesvorstand (https://vorstand.piratenpartei.de/vorstand/geschaeftsordnung/)
Art. 6 Wirksamkeit von Beschlüssen
2a) Der Beschluss wird abweichend von Absatz 1 nicht mit Ablauf der Karenzzeit [ dort 18 ] wirksam, wenn innerhalb der Karenzzeit drei oder mehr Landesvorsitzende ein Landesvotum nach Absatz 3 beantragen.

3) Wird entsprechend Absatz 2a ein Landesvotum beantragt, verlängert sich die Karenzzeit um 24 Stunden.
Erheben innerhalb der gesamten Karenzzeit 9 oder mehr Landesvorstände Einwendungen, ist der Beschluss aufgehoben.
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ein Landesvotum beantragt.

Bis 30.12.20 16:00 Uhr haben wir nun die Möglichkeit als Landesvorstand genannte Einwände zu erheben.
|Ergebnis=angenommen
|Beschlussdatum=29.12.2020
|Dafür=Joachim, Dennis, Mark, Jonas, Arne, Thomas
|Ausstehende=David
|AnmerkungenEntscheidung=Vorstandsmitglied David ist aus privaten Gründen nicht erreichbar.
|Umsetzungsverantwortlich=Joachim
|AntragsportalURL=SH:Vorstand/Beschlussanträge
|Datum=2020-12-28
|Nummer=2020-12-28/01
}}
Anonymer Benutzer