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== Nominierung der hessischen Landtagsfraktionen der CDU und B90/Die Grünen zum Big Brother Award 2018 vom 31.12.2017 ==
An Digitalcourage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nominieren wir die hessischen Landtagsfraktionen der CDU und
B90/Die Grünen zum Big Brother Award 2018.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. des Vorstands der Piratenpartei, Landesverband Hessen,
Dr. Michael Weber (Politischer Geschftsführer).
== Begründung und weitere Daten ==
Die von der schwarz-grünen Koalition entgegen des Votums der grünen
Parteibasis geplante Reform des Verfassungsschutzgesetzes zum
"Hessentrojaner" bedroht unsere Grundrechte (vgl. unten angefügten
Informtionsanhang mit Gesetzestext, Infowebseite zum Thema
"Hessentrojaner" und gemeinsame Protesterklärung von >15 Organisationen
zu diesem Vorhaben). Der Gesetzesentwurf fordert unter dem
Deckmäntelchen eines angeblich erhöhten Sicherheitsbedarfs u.a. den
Einsatz eines Staatstrojaners und ermöglicht eine präventive
Bespitzelung von Projekten mit dem Ziel, Islamismus, Rechtsradikalismus
und andere Gefahren für die Demokratie abzuwehren. Dazu setzt er
weiterhin auf den Einsatz von V-Leuten und löst das Versprechen, die
parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz zu
stärken, nicht ein.
Wir bestehen auf der Wahrung unserer Grundrechte und sehen diesen
Gesetzesentwurf als eine Bedrohung der freiheitlich demoratischen
Grundordnung an.
Der schwerwiegende Eingriff in die digitale Privatsphäre eines Menschen
beim Einsatz eines Staatstrojaners stellt eine Verletzung von
Grundrechten dar. In diese Rechte darf jedoch nur unter bestimmten
Voraussetzungen eingegriffen werden, etwa eine vorausgegangene
bekanntgewordene Straffälligkeit des Betreffenden oder ein dringender
Tatverdacht und ein dazu passender richterlicher Beschluss. Ein
Anfangsverdacht ist hier nicht ausreichend.
Wenn Dritte Zugriff auf persönliche Daten erhalten, kann deren
Missbrauch für die Betroffenen erhebliche Probleme sozialer, beruflicher
und damit existenzgefährdender Natur verursachen. Es kann nicht
sichergestellt werden, dass die heimlich aufgespielte Software nicht nur
spioniert, sondern auch andere Software und Dateien nachladen kann. Die
Auswertung eines beschlagnahmten Datenträgers kann daher keine
gerichtsfesten Beweise mehr liefern.
Ein Trojaner nutzt Sicherheitslücken in der Software aus, die sich die
Behörden erst mal beschaffen müssen. Die Sicherheitslücken werden also
weiter bestehen, statt geschlossen zu werden und stehen daher auch
anderen Nutzern, z.B. kriminellen Erpressern, zur Verfügung.
Für ein Gesetzesvorhaben, das sowohl den Datenschutz missachtet und
Grundrechte mit Füßen tritt, als auch die Nachvollziehbarkeit von
Eingriffen erschwert, in dem die Systeme zunächst leichter angreifbar
gehalten und Angriffe schlechter verfolgbar gestaltet werden, wollen wir
die Fraktion der Grünen sowie die CDU-Fraktion für den Big Brother Award
2018 nominieren. Es braucht keine Ausweitung der Befugnisse des
hessischen Verfassungsschutzes, die die Freiheitsrechte gefährden,
sondern eine weitreichende und effektive Parlamentarische Kontrolle.
Als Nominierende und auch als Bürger sehen wir uns dazu verpflichtet,
die Landtagsfraktionen an die geschilderten Zusammenhänge zu erinnern
und unsere Mitbürger zu bitten, von ihrem Informations- und Wahlrecht
Gebrauch zu machen, um dem Gesetzesvorhaben entschieden entgegen zu
treten. Für den maßgeblich von der CDU getragenen Gesetzesentwurf und
dem Vorhaben der Grünen, ein Votum der eigenen Basis sowie den
Wählerwillen derart zu missachten, haben sich die beiden Fraktionen um
den Big Brother Award 2018 redlich verdient gemacht.
An Digitalcourage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nominieren wir die hessischen Landtagsfraktionen der CDU und
B90/Die Grünen zum Big Brother Award 2018.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. des Vorstands der Piratenpartei, Landesverband Hessen,
Dr. Michael Weber (Politischer Geschftsführer).
== Begründung und weitere Daten ==
Die von der schwarz-grünen Koalition entgegen des Votums der grünen
Parteibasis geplante Reform des Verfassungsschutzgesetzes zum
"Hessentrojaner" bedroht unsere Grundrechte (vgl. unten angefügten
Informtionsanhang mit Gesetzestext, Infowebseite zum Thema
"Hessentrojaner" und gemeinsame Protesterklärung von >15 Organisationen
zu diesem Vorhaben). Der Gesetzesentwurf fordert unter dem
Deckmäntelchen eines angeblich erhöhten Sicherheitsbedarfs u.a. den
Einsatz eines Staatstrojaners und ermöglicht eine präventive
Bespitzelung von Projekten mit dem Ziel, Islamismus, Rechtsradikalismus
und andere Gefahren für die Demokratie abzuwehren. Dazu setzt er
weiterhin auf den Einsatz von V-Leuten und löst das Versprechen, die
parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz zu
stärken, nicht ein.
Wir bestehen auf der Wahrung unserer Grundrechte und sehen diesen
Gesetzesentwurf als eine Bedrohung der freiheitlich demoratischen
Grundordnung an.
Der schwerwiegende Eingriff in die digitale Privatsphäre eines Menschen
beim Einsatz eines Staatstrojaners stellt eine Verletzung von
Grundrechten dar. In diese Rechte darf jedoch nur unter bestimmten
Voraussetzungen eingegriffen werden, etwa eine vorausgegangene
bekanntgewordene Straffälligkeit des Betreffenden oder ein dringender
Tatverdacht und ein dazu passender richterlicher Beschluss. Ein
Anfangsverdacht ist hier nicht ausreichend.
Wenn Dritte Zugriff auf persönliche Daten erhalten, kann deren
Missbrauch für die Betroffenen erhebliche Probleme sozialer, beruflicher
und damit existenzgefährdender Natur verursachen. Es kann nicht
sichergestellt werden, dass die heimlich aufgespielte Software nicht nur
spioniert, sondern auch andere Software und Dateien nachladen kann. Die
Auswertung eines beschlagnahmten Datenträgers kann daher keine
gerichtsfesten Beweise mehr liefern.
Ein Trojaner nutzt Sicherheitslücken in der Software aus, die sich die
Behörden erst mal beschaffen müssen. Die Sicherheitslücken werden also
weiter bestehen, statt geschlossen zu werden und stehen daher auch
anderen Nutzern, z.B. kriminellen Erpressern, zur Verfügung.
Für ein Gesetzesvorhaben, das sowohl den Datenschutz missachtet und
Grundrechte mit Füßen tritt, als auch die Nachvollziehbarkeit von
Eingriffen erschwert, in dem die Systeme zunächst leichter angreifbar
gehalten und Angriffe schlechter verfolgbar gestaltet werden, wollen wir
die Fraktion der Grünen sowie die CDU-Fraktion für den Big Brother Award
2018 nominieren. Es braucht keine Ausweitung der Befugnisse des
hessischen Verfassungsschutzes, die die Freiheitsrechte gefährden,
sondern eine weitreichende und effektive Parlamentarische Kontrolle.
Als Nominierende und auch als Bürger sehen wir uns dazu verpflichtet,
die Landtagsfraktionen an die geschilderten Zusammenhänge zu erinnern
und unsere Mitbürger zu bitten, von ihrem Informations- und Wahlrecht
Gebrauch zu machen, um dem Gesetzesvorhaben entschieden entgegen zu
treten. Für den maßgeblich von der CDU getragenen Gesetzesentwurf und
dem Vorhaben der Grünen, ein Votum der eigenen Basis sowie den
Wählerwillen derart zu missachten, haben sich die beiden Fraktionen um
den Big Brother Award 2018 redlich verdient gemacht.