Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
=== Sitzung vom 05.10.2017 ===
{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 27.09.2017
|Nummer = 2017/09/27/01IM01
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Unterstützung Bundespressesprecher
|Text=
Ich beantrage eine finanzielle Unterstützung des Bundespresseteams i.H.v. 1.000 Euro.

|Begruendung =
Pressearbeit muss auch unter den veränderten Bedingungen weiter geführt werden. U.a. geht es um die Absicherung einer festen Stelle für einen Bundespressesprecher.

|Diskussion =

|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = | VSt4K =
|Ergebnis =angenommen
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}


=== Sitzung vom 12.10.2017 ===
{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 27.09.2017
|Nummer = 2017/10/12/01IM01
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Unterstützung Bundespressesprecher
|Text=
Ich beantrage eine finanzielle Unterstützung des Bundespresseteams i.H.v. 1.000 Euro.

|Begruendung =
Pressearbeit muss auch unter den veränderten Bedingungen weiter geführt werden. U.a. geht es um die Absicherung einer festen Stelle für einen Bundespressesprecher.

|Diskussion =

|VSt1 = Luise | VSt1S = J | VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J | VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J | VSt4K =
|Ergebnis = angenommen
|Umsetzung = Ernst
|Zusatzinfos =
}}


{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 12.10.2017
|Nummer = 2017/10/12/02IM01
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Mailserver neu aufsetzen
|Text= Der Landesvorstand beschließt das Mailsystem der Landesverbandes neu aufsetzen zu lassen. Die Nutzer sollen angeschrieben werden und 14 Tage zur Sicherung ihrer Korrespondenz bekommen.

|Begruendung =

Der derzeitige Mailserver befindet sich in einem undefinierten, fehlerhaften Zustand. Er ist nicht mehr sauber administrierbar.

|Diskussion =
Stabiles System ist immer besser als ewiges Herumdoktern.

|VSt1 = Luise | VSt1S = J | VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J | VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J | VSt4K =
|Ergebnis =angenommen
|Umsetzung = Ingolf
|Zusatzinfos =
}}


{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 12.10.2017
|Nummer = 2017/10/12/03
|Antragsteller = LAVO LSA
|Titel = Aufhebung Beschluss Anschaffung Lastenrad
|Text=

Der Vorstand beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2017/05/04/001 zur Anschaffung eines Lastenrades.

|Begruendung = Bis zum heutigen Tage konnte der Antragsteller nicht die geforderte Enwurfszeichnung und ein Angebot für den Bau des Lastenrades vorlegen.

|Diskussion =

|VSt1 = Luise | VSt1S = J | VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J | VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J | VSt4K =
|Ergebnis = angenommen
|Umsetzung = Ernst
|Zusatzinfos =
}}


=== Sitzung vom 26.10.2017 ===
{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 23.10.2017
|Nummer = 2017/10/23/02IM
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Einrichtung einer LSA-Instanz für LQFB beim LV Berlin

|Text=

Hiermit beantrage ich die Einrichtung einer LSA Instanz für Liquid Feedback beim LV Berlin.
Der LV LSA überweist dem LV Berlin hierfür monatlich eine Gebühr von 30 Euro; für die Einrichtung der Instanz einmalig 200,00 Euro.

|Begruendung =
Zur Wiederbelebung der innerparteilichen Demokratie sollten wir Online-Abstimmungstools unbedingt wieder einführen. Auch der BPT war mehrheitlich der Aufffassung, dass das Warten auf den BEO nicht länger zielführend ist.
Die vom LV Berlin vorgeschlagene Variante von LQFB enthält ein entschärftes Delegationssystem, so dass einer der Hauptkritikpunkte am ursprünglichen LQFB entfällt.
Die monatlichen Gebühren von 30 Euro halte ich für absolut angemessen. Außerdem handelt es sich dabei lediglich um eine innerparteiliche Überweisung des LV LSA an den LV Berlin.

* vMB der Hessen läuft noch nicht
* LQFB der Berliner läuft
* satzungskonform?
* spielt im Moment noch keine Rolle
* erst einmal Testinstanz
* vertagen?
* nein - handeln
* Werbung machen für LQFB
* Test innerhalb der Berliner Instanz

Achtung - Gegenanzeigen:
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO010
auf dem BPT angenommen
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2017.2/Antragsportal/SO009
auf dem BPT NICHT angenommen

|Diskussion =
groß Diskurs -- Vertagen ist angesagt

|VSt1 = Luise | VSt1S = | VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = | VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = | VSt4K =
|Ergebnis = vertagt
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}


{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 26.10.2017
|Nummer = 201710/26/002
|Antragsteller = Jens Bartels
|Titel = Unterstützung Bürgermeisterwahl "Barleben"
|Text= Der Landesverband Sachsen-Anhalt unterstützt die Kandidatur von Jens Bartels zur Bürgermeisterwahl in Barleben mit 2.000,- €

|Begruendung =

Hallo,

ich möchte im März 2018 bei den Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Barleben kandidieren. Der derzeitige Amtsinhaber (FDP) ist seit 20 Jahren im Amt und tritt erneut an. Der CDU-Ortsverband hat ebenfalls bereits einen Kandidaten nominiert. Weiterhin wird sicher von der SPD ein Kandidat aufgestellt. Auch sind noch weitere, unabhängige Kandidaten zu erwarten. Meine Kandidatur wird auch von der Freien Wählergruppe unterstützt. Wir rechnen uns einige Chancen aus.

Trotzdem wird es ein intensiver und umfangreicher Wahlkampf werden. Es müssen Plakate und Flyer gedruckt werden, Wahlwerbemittel beschafft werden u.v.m. Auch ist vorgesehen, einen Filmclip zu drehen und bei OrtsTV Barleben einzustellen. Damit hatten wir bei der Kommunalwahl 2014 guten Erfolg. Deshalb bitte ich um finanzielle Unterstützung aus dem KV Börde und dem LV LSA. Ein Erfolg meiner Kandidatur würde sicher auch dem Ansehen der Piratenpartei in der Region und darüber hinaus zugute kommen.

Ich würde mich auf eine positive Nachricht freuen.

|Diskussion =
* KV unterstützt JB mit 3.000 Euro
* Jens ist bekannt und hat einigen Einfluss und kommt auch aus der Region
* FW bringt zusätzlich Rückenwind
* JB hat bereits Erfahrung als Bürgermeister in Wanzleben
* Potential zu gewinnen ist gegeben.
* warum insgesamt 5000 Euro? --> weil Potential vorhanden ist
* finanzielle Unterstützung durch FW ist nicht bekannt
* nur 2000 Euro kommen von LV - nicht 5000
* was hat Kandidat getan? spielt keine Rolle --> nach vorne schauen.

|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K = J
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J| VSt2K = J
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K = J
|VSt4 = Holger | VSt4S = J| VSt4K = J
|Ergebnis = angenommen
|Umsetzung = Ernst
|Zusatzinfos =
}}

=== Sitzung vom 09.11.2017 ===
{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 23.10.2017
|Nummer = 2017/11/09/01IM
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Einrichtung einer LSA-Instanz für LQFB beim LV Berlin

|Text=
Hiermit beantrage ich die Einrichtung einer LSA Instanz für Liquid Feedback beim LV Berlin.
Der LV LSA überweist dem LV Berlin hierfür monatlich eine Gebühr von 30 Euro; für die Einrichtung der Instanz einmalig 200,00 Euro.

|Begruendung =
Zur Wiederbelebung der innerparteilichen Demokratie sollten wir Online-Abstimmungstools unbedingt wieder einführen. Auch der BPT war mehrheitlich der Aufffassung, dass das Warten auf den BEO nicht länger zielführend ist.
Die vom LV Berlin vorgeschlagene Variante von LQFB enthält ein entschärftes Delegationssystem, so dass einer der Hauptkritikpunkte am ursprünglichen LQFB entfällt.
Die monatlichen Gebühren von 30 Euro halte ich für absolut angemessen. Außerdem handelt es sich dabei lediglich um eine innerparteiliche Überweisung des LV LSA an den LV Berlin.

|Diskussion =


|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J| VSt4K =
|Ergebnis = angenommen
|Umsetzung =
** Ernst kümmert sich um Finanzen
** Tensor um die operativen Geschäfte
|Zusatzinfos =
}}

=== Sitzung vom 23.11.2017 ===
{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 30.10.2017
|Nummer = 2017/10/30/01Drifter
|Antragsteller = Drifter
|Titel = Beauftragung Twitter
|Text=
Hallo,
ich hätt gern den Accout des Landesverbandes weiter betreut,

|Begruendung =
da ich der Überzeugung bin, dass ich das ganz okay mache.
Ich lese fast täglich den #piraten Hashtag und erkenne Twitter als
schnelle Newspage an.

|Diskussion =
Ingolf: NoGo, da Drifter gerade in dieser Frage alles Vertrauen verwirkt
hat. Nachzulesen auf der öffentlichen LSA-ML. Außerdem brauchen wir m.E.
kein Twitter. Die Art und Weise der Benutzung dieses
Kurznachrichtendienstes war in der Vergangenheit eher schädlich für die
Partei als von Nutzen. Piratentwitter ist nicht immer eine schnelle
Newspage. Als schnell arbeitende Dreckschleuder hat sich das Medium
hingegen immer wieder gut bewährt.
Ernst: Persönlich nutze ich Twitter nur sporadisch. Die Beurteilung der
vorangehenden Arbeit liegt mir fern. Eine Beauftragung der den Antrag
stellenden Person sehe ich angesichts der fehlenden Reife in Ausdruck
und Reaktion als nicht adäquat den Landesverband in der Außendarstellung
zu betreuen.

* ca. 2000 Tweets in 3 Jahren
* 450 Follower


|VSt1 = Luise | VSt1S = N | VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = N | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = N | VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = E | VSt4K =
|Ergebnis = abgelehnt
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}


{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 11.11.2017
|Nummer = 2017/11/11/02IM
|Antragsteller = Ingolf Müller
|Titel = Stilllegung Twitter-Account des LV der Piraten LSA
|Text=

Hallo Vorstand,

hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Twitter-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren
IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Twitter - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses
sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.

|Begruendung =
Die Art und Weise der Nutzung des o.g. Twitter-Accounts entspricht nicht
dem, was ich mir persönlich unter politischer Arbeit vorstelle. Ich
halte Twitter insgesamt für ein für diesen Zweck ungeeignetes Medium.
Außerdem bleibt bei der Nutzung von Twitter der Datenschutz umso mehr
auf der Strecke, je mehr sich die Diskutanten gegenseitig mit Dreck
bewerfen. Insgesamt halte ich die weitere Nutzung von Twitter mit den
Wertvorstellungen der Piraten für unvereinbar.

|Diskussion =
* auf jeden Fall nicht löschen
* Stilllegung wäre auch schlecht
* Bund würde den Account mitverwalten
* Passwörter sollten in Hoheit des LaVos bleiben.
* Twitter als Marketinginstrument
* an Twitter-Account angeflanschte E-Mail-Adresse liegt in BB (zu behebendes Problem; ggf. ungenutzten Vorstands-Mail-Account nutzen)

|VSt1 = Luise | VSt1S = N| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = N| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = E| VSt4K =
|Ergebnis = abgelehnt
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}

{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 11.11.2017
|Nummer = 2017/11/11/02Drifter
|Antragsteller = Drifter
|Titel = Stilllegung Facebook-Account des LV der Piraten LSA
|Text=

Hallo Vorstand,

hiermit beantrage ich die Stilllegung (nicht Löschung) des Facebook-Accounts des LV der Piraten LSA. Als Mittel der Stilllegung wird das PW des Accounts durch unseren
IT-Beauftragten geändert, so dass dieses ausschließlich ihm bekannt ist. Der IT-Beauftragte versichert schriftlich (Mail sollte genügen), dass er die Kontodaten weder selbst aktiv nutzen noch an andere weitergeben wird. Durch diese Verfahrensweise kann der Facebook - Account jederzeit wieder aktiviert werden, sofern dies durch Annahme dieses Beschlusses
sowie spätere gegenteilige Beschlussfassungen notwendig wird.

Begruendung :

Die Art und Weise der Nutzung des o.g. Facebook-Accounts entspricht nicht dem, was ich mir persönlich unter politischer Arbeit vorstelle. Ich halte Facebook insgesamt für ein für diesen Zweck ungeeignetes Medium. Außerdem bleibt bei der Nutzung von Facebook der Datenschutz umso mehr auf der Strecke, je mehr sich die Diskutanten gegenseitig mit Dreck
bewerfen. Insgesamt halte ich die weitere Nutzung von Facebook mit den
Wertvorstellungen der Piraten für unvereinbar.

drifter

|Diskussion =

* s. Diskussion zu Twitter,
* Facebook ist als Unternehmen fragwürdig.
* Status TT hinsichtlich des FB-Accounts klären, ggf. wieder aktivieren
** Berechtigungen sind noch da
** insgesamt positiver Auftritt

|VSt1 = Luise | VSt1S = N| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = N| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J| VSt4K =
|Ergebnis = abgelehnt
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}

{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 22.11.2017
|Nummer = 2017/11/22/03Drifter
|Antragsteller = Drifter
|Titel = Rüge RV-Altmark
|Text=
Sehr geehrter Landesvorstand,

ich beantrage den RV Altmark zu rügen und aufzufordern, diesen beschlossenen Antrag zurück zu ziehen und bei Zuwiderhandlung ggf. besonnen und im Sinne der Piratenpartei zu handeln.
Der Landesvorstand möge auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen in einer Sitzung & den ReVo Altmark auf das Parteiengesetz hinweisen. Ich bitte den Landesvorstand weiterhin auf dies dem ReVo Altmark per e-mail zukommen zu lassen, ebenfalls davon abzulassen einzelne Mitglieder mithilfe von Parteigeldern vor ordentlichen Gerichten zu unterstützen.

Link zum Vorstandsbeschluss des RV-Altmark

https://redmine.piraten-altmark.de/issues/595


Wortlaut des Beschlusses:

Beschreibung

der Vorstand möge beschließen den Rechtsbeistand für die durch die RMV gewählten Mitglieder des RV in Höhe von 1200 € zuzusichern.

Begründung: Teile des Landesvorstand haben angekündigt zu versuchen den Regionalverband durch Ordnungsmaßnahmen in der Handlungsfähigkeit negativ zu beeinflussen.
Um alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können sollen die Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ende Wortlaut Vorstandsbeschluss RV-Altmark

|Begründung (Antrag Drifter):

Dieser Antrag ist rechtswidrig und stellt eine Lose-Lose Situation her. Einzelne Mitglieder können sich vor ordentlichen Gerichten nicht mithilfe der Partei-eigenen Gelder Anwälte nehmen, um die Partei zu verklagen.


Hierfür zitiere ich aus dem Parteigesetz

https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/09_strafvorschriften/249396

Strafe für das Mitglied

"Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen
anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 31d Abs. 2 PartG)."

Strafe für die Partei

"Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Angabe falscher
Rechenschaftsberichte darüber hinaus eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch, insbesondere gemäß § 263 Strafgesetzbuch <https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/09_strafvorschriften/249396#unten>
/StGB (Betrug) oder § 266 StGB (Untreue), begründen."

vielen Dank

drifter

|Diskussion =
* rechtlich schwierig
* LaVo soll mit diesem Antrag nur Kenntnis vom Sachverhalt bekommen
* Antrag ist eine Frechheit (Tensor)

|VSt1 = Luise | VSt1S = E| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = E| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = E| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = E| VSt4K =
|Ergebnis =
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =

* Ernst stellt Antrag auf Vertagung des Sachverhaltes bis zur Stellungnahme des Justiziariat der Bundespartei.
|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J| VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = J| VSt4K =
|Ergebnis =vertagt.
|Umsetzung =
|Zusatzinfos =
}}

=== Sitzung vom 07.12.2017 ===

{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 26.11.2017
|Nummer = 2017/26/11/001
|Antragsteller = Luise Globig
|Titel = Anpassung der Geschäftsordnung
|Text=
Der Vorstand möge seine GO wie folgt anpassen:

Landesvorstand
Piratenpartei Deutschland
Landesverband Sachsen-Anhalt

Grundlage dieser Geschäftsordnung bildet die Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt. Sie regelt das innere Verhältnis des Landesvorstandes.

Erarbeitet und verfasst in der konstituierenden Sitzung am 23.03.2017.
Abgeändert durch Antrag 2017/11/26/001

§1 Allgemein

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie der Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. Er arbeitet mit allen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll und motivierend zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied hält seine Arbeit für den Vorstand in einem laufenden Tätigkeitsbericht im Wiki der Piratenpartei.de fest.

(3) Jedes Mitglied des Vorstands verpflichtet sich in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit mit Klarnamen aufzutreten und in der Kommunikation nach außen, sowie nach innen eine offizielle E-Mail Adresse der Partei zu verwenden.

§2 Der Vorstand besteht aus folgenden Pirat*innen:

Landesvorsitz: Luise Globig
Schatzmeisterei: Ernst Romoser
Beisitz: Ingolf Müller
Beisitz: Holger Dragon

§3 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen werden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail, unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes auf Landesverbandsebene angekündigt. In begründeten Fällen kann eine Ankündigung zu einer Vorstandssitzung auch kurzfristiger erfolgen.

(2) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Ein nichtöffentlicher Teil der Vorstandssitzung ist zulässig und befasst sich mit datenschutzrelevanten Informationen.

(3) Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein*e Protokollant*in und evtl. Helfer*in bestimmt, wenn das Protokoll nicht gemeinschaftlich angefertigt wird. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, namentliche Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Anfragen und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sollen die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl und Finanzen angegeben werden.

Nichtöffentliche Sitzungsteile sind ebenfalls zu protokollieren, werden jedoch nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.

§4 Anträge zu Vorstandssitzungen

(1) Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche und juristische Person.

(2) Die Zulassung von Anträgen bedarf folgender Textform: Die antragstellende Person muss genannt, der Antragstext deutlich erkennbar und eine Antragsbegründung zum Antrag enthalten sein.

(3) Anträge an den Vorstand sollten mindestens sechs Tage vor der nächstfolgenden Vorstandssitzung beim Vorstand per E-Mail an: vorstand[at]piraten-lsa[PUNKT]de eingegangen sein.

Soll ein Antrag vertraulich behandelt werden, ist dies entsprechend vom Antragsteller zu kennzeichnen.

Über die Zulassung von Eil-Anträgen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.

§5 Beschlussfassungen

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.

(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder des Landesvorstandes.

(3) Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

(4) Hält der Schatzmeister durch die Auswirkung eines Beschlusses die finanziellen Interessen des Landesverbandes für gefährdet, so kann er sein Veto einlegen und verlangen, dass der Vorstand den Antrag, unter Beachtung der Auffassung des Schatzmeisters, erneut behandelt.

§5a Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen anderen Vorstandsmitgliedern in Textform per E-Mail zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung 72 Stunden Zeit, über den Antrag abzustimmen.

(2) Umlaufbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder gefasst.

(3) Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden:

a) Ausgaben, die 500,- € überschreiten,
b) Einberufung von Mitgliederversammlungen,
c) Änderung der GO des Vorstandes,
d) Aussprache einer Ordnungsmaßnahme.

(4) Umlaufbeschlüsse werden binnen 48 Stunden nach Beschlussfassung auf der offenen Vorstandsliste bekannt gegeben und müssen verifiziert werden. Dies soll auf der nächsten Vorstandssitzung geschehen. Dies ist auch im Block möglich.

§5b Überprüfung Umsetzung Beschlüsse

Durch eine regelmäßige Wiedervorlage der Protokolle wird eine Überprüfung der Umsetzung von Beschlüssen vergangener Sitzungen durchgeführt.

§6 Finanzen

(1) Über Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen entscheidet der Schatzmeister eigenständig.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 75,- € pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.

(3) Den durch den Landesvorstand Beauftragten steht im Rahmen ihrer Beauftragung ein Jahres-Budget in Höhe von 150,- € zur Verfügung.

§7 Rechtsgeschäfte

(1) Die Vorsitzende bzw. deren Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten die Partei gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam Rechtsgeschäfte bis zu einer Summe von 100,00 € selbständig durchführen. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100,00 € ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig.

§8 Mitgliederverwaltung

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen müssen beachtet und eingehalten werden.

§9 Kontenverwaltung

(1) Der Schatzmeister ist berechtigt, Konten und Kassen im Namen des Landesverbandes zu eröffnen und zu verwalten.

(2) Der Schatzmeister, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie die Vorsitzende, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion, sind einzeln verfügungsberechtigt über sämtliche Konten. Eine Verfügungsberechtigung wird unterzeichnet ausgestellt.

§10 Zuständigkeitsverteilung

hauptverantwortlich = (1)
vertretungsweise durch = (2)
Keine Nummerierung = mehrere Personen teilen sich die Aufgabe(n)

Vertretung der Partei nach außen und Führung der laufenden Geschäfte:
Luise Globig (1)
Ernst Romoser (2)

Vertretung gegenüber dem Schiedsgericht:
Luise Globig (1)
Ingolf Müller (2)

Technische Infrastruktur, Koordination & Ansprechpartner (im IT-Bereich):
Ingolf Müller

koordinative und praktische Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden sowie der Bundespartei:
Luise Globig (1)
Ingolf Müller (2)

Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben:
Luise Globig (1)
Ingolf Müller (2)

Vertrauenspiraten, Streitschlichtung:
Luise Globig

Finanzplanung, Buchführung:
Ernst Romoser

Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger behördliche Kontakte und Genehmigungen:
Ernst Romoser
Holger Dragon (Infostände)

Spendenwesen/Fundraising:
Ernst Romoser

Vorbereitung der Mitgliederversammlungen:
Holger Dragon (1)
Luise Globig (2)

Einberufung, Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen:
Luise Globig

Öffentlichkeits- und Pressearbeit:
Ingolf Müller (1)
Luise Globig (2)

Management soziale Netzwerke:
Luise Globig (1)
Ernst Romoser (2)

Ansprechpartner und Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Sachsen-Anhalt:
Luise Globig (1)
Ernst Romoser (2)

Ansprechpartner für Neumitglieder, Beauftragte & Assistenten:
Ernst Romoser(1)
Luise Globig (2)"

|Begruendung =
Die Zusammensetzung des Vorstandes hat sich seit der konstituierenden Sitzung verändert.

|Diskussion =

|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = | VSt4K =
|Ergebnis = angenommen
|Umsetzung = Luise
|Zusatzinfos =
}}

=== Sitzung vom 21.12.2017 ===

{{Vorlage:LSA:BeschlussbausteinX
|Organ = Landesvorstand Sachsen-Anhalt
|Datum = 21.12.2017
|Nummer = 2017/12/21/001
|Antragsteller = Ernst
|Titel = Streichung von Nichtzahlern
|Text= Der Vorstand beschließt die Streichung von 126 Mitgliedern aus der Mitgliederdatenbank.
|Begruendung = Diese Anzahl ist inzwischen mehrfach gemahnt und hat Außenstände der Mitgliedsbeiträge mit mehr als 2 Jahresbeiträgen.

|Diskussion =

|VSt1 = Luise | VSt1S = J| VSt1K =
|VSt2 = Ernst | VSt2S = J | VSt2K =
|VSt3 = Ingolf | VSt3S = J| VSt3K =
|VSt4 = Holger | VSt4S = | VSt4K =
|Ergebnis =angenommen
|Umsetzung = Ernst
|Zusatzinfos =
}}
Anonymer Benutzer