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SH:LPT2013.1/Anträge/P1002 Zugang zum Internet als Grundrecht (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Februar 2013, 03:15 Uhr
, 03:15, 19. Feb. 2013Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Vorlage:SH:AntragLPT
|Landesparteitag=2013.1
|Antragsart=Programmänderung
|Titel=Internetzugang als Bestandteil der sozialen Teilhabe
|Antragsteller=DrakeX
|Kapitel=Abschnitt Sozialpolitik
|Antragstext=Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:
Um heutzutage an Gesellschaft und Kultur teilhaben zu können, ist ein Internetzugang unerlässlich geworden. Dieser muss allen Menschen in einer zeitgemäßen Qualität zur Verfügung stehen, auch auf dem flachen Land.
Die öffentliche Hand hat daher eine Breitbandversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen.
|Begründung=Angesichts eines sehr zähflüssigen Netzausbaus, gerade in den ländlichen Bereichen und einer in vielen Gegenden unzureichenden Breitbandversorgung muss der Staat eingreifen und allen Leuten die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur ermöglichen.
Ein Grundrecht auf Internetzugang wurde vor kurzem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs festgestellt.
|Nummer=P1002
|AKEmpfehlung=formal ok
|AKHinweise=Vom Antragsteller überarbeitet
}}
|Landesparteitag=2013.1
|Antragsart=Programmänderung
|Titel=Internetzugang als Bestandteil der sozialen Teilhabe
|Antragsteller=DrakeX
|Kapitel=Abschnitt Sozialpolitik
|Antragstext=Es wird beantragt folgenden Text an angegebener Stelle im Grundsatzprogramm einzufügen:
Um heutzutage an Gesellschaft und Kultur teilhaben zu können, ist ein Internetzugang unerlässlich geworden. Dieser muss allen Menschen in einer zeitgemäßen Qualität zur Verfügung stehen, auch auf dem flachen Land.
Die öffentliche Hand hat daher eine Breitbandversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen.
|Begründung=Angesichts eines sehr zähflüssigen Netzausbaus, gerade in den ländlichen Bereichen und einer in vielen Gegenden unzureichenden Breitbandversorgung muss der Staat eingreifen und allen Leuten die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur ermöglichen.
Ein Grundrecht auf Internetzugang wurde vor kurzem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs festgestellt.
|Nummer=P1002
|AKEmpfehlung=formal ok
|AKHinweise=Vom Antragsteller überarbeitet
}}