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Frühkindliche Bildung Bund (Quelltext anzeigen)
Version vom 23. Januar 2022, 11:18 Uhr
, 11:18, 23. Jan. 2022keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Antragsformular
|autor=Masch; Willi67
|antragstyp=Programmantrag
|artprogrammantrag=Wahlprogramm
|titel=[[Frühkindliche Bildung]]
|text=Die Aufgabe frühkindlicher Bildung ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.
4.1. Die Piraten setzen sich deshalb für eine beitragsfrei und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Geburtstag ein.
Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben.
Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden von Bund und Land finanziell unterstützt. Bundes- und Landesmittel sind entsprechend aufzustocken.
Die Eltern müssen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes über die Vorteile eines Kita-Besuchs von geeigneter Stelle informiert werden.
4.2. Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig.
4.3. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jahren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden.
4.4.Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und Anzahl der betreuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Integration, Inklusion, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden.
4.5. Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von Eltern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.
Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung dieser Schließungszeiten und Milderung der Folgen soll gesetzlich verankert werden.
4.6. Die Ausbildung des pädagogischen Personals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hochschulstudium absolviert werden. Die Bezahlung des pädagogischen Personals muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Verbesserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes wird angestrebt.
|piratenpad=https://ak-bildung-nrw.piratenpad.de/BPT-20Fertig
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[[Kategorie:Arbeitskreis Bildungspolitik NRW|Thema Frühkindliche Bildung]]
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4.1. Die Piraten setzen sich deshalb für eine beitragsfrei und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Geburtstag ein.
Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben.
Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden von Bund und Land finanziell unterstützt. Bundes- und Landesmittel sind entsprechend aufzustocken.
Die Eltern müssen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes über die Vorteile eines Kita-Besuchs von geeigneter Stelle informiert werden.
4.2. Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig.
4.3. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jahren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden.
4.4.Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und Anzahl der betreuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Integration, Inklusion, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden.
4.5. Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von Eltern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden.
Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung dieser Schließungszeiten und Milderung der Folgen soll gesetzlich verankert werden.
4.6. Die Ausbildung des pädagogischen Personals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hochschulstudium absolviert werden. Die Bezahlung des pädagogischen Personals muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Verbesserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes wird angestrebt.
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[[Kategorie:Arbeitskreis Bildungspolitik NRW|Thema Frühkindliche Bildung]]