Änderungen

== Satzung des AK Kommunalpolitik Leverkusen ==
''' Zuletzt inhaltlich geändert am: 11.07.2012'''


=== § 1 Namen ===
(1) Der Arbeitskreis nennt sich „AK Kommunalpolitik Leverkusen“ im folgenden AK genannt.<br>
(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen "AK Kommunalpolitik Leverkusen NRW".


=== § 2 Aufgaben ===
(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in Leverkusen und soweit von <br> kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter Gebietskörperschaften.<br>
(2) Der AK strebt die Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden Piraten in den Nachbarkommunen an.


=== § 3 Kommunikation ===
(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen [https://service.piratenpartei.de/listinfo/NRW-Leverkusen '''Mailingliste der Leverkusener <br> Piraten'''] (des AKs) statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen Schreibrechte erhalten.<br>
(2) Die offizielle E-Mailadresse des AK ist [mailto:kommunales@piratenpartei-leverkusen.de kommunales@piratenpartei-leverkusen.de].

=== § 4 Koordinatoren / Sprecher ===
(1) Der AK wählt mindestens einen Koordinator und einen Sprecher.<br>
(2) Die Sprecher moderieren die Sitzungen des AK und vertreten ihn nach außen. Sie stellen die <br> erarbeiteten Positionen auf den Leverkusener Stammtischen bzw. KMVs vor. <br> Der jeweilige Moderator leitet die Sitzung nach eigenem Ermessen, die Teilnehmer der Sitzung können <br> mit einfacher Mehrheit einen anderen Moderator für die jeweilige Sitzung benennen.<br>
(3) Die Koordinatoren bereiten die Arbeit des AK organisatorisch vor und nach. Sie sind verantwortlich für <br> den Informationsfluss innerhalb der Partei, also auch zum Landesverband.<br> (4) Sprecher und Koordinatoren können sich bei Verhinderung gegenseitig vertreten.


=== § 5 Mitgliedschaft / Stimmrecht ===
(1) Mitglied des Arbeitskreises ist jeder Pirat, der im Rahmen der Gründung dem Arbeitskreis beigetreten ist <br> oder durch Teilnahme an den Treffen und Sitzungen seinen Willen zur Teilnahme bekundet; <br> es sei denn, dies würde nach formeller Gegenrede mehrheitlich abgelehnt.<br>
(2) Die Koordinatoren führen eine offene Mitgliederliste.<br>
(3) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.


=== § 6 Treffen ===
(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich eine Woche im Voraus bekannt gemacht werden. <br> Bei der Bekanntgabe sind die bereits bekannten Themen kenntlich zu machen. Bei Themen, <br> die nicht im Voraus bekannt gemacht wurden, entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit einfacher Mehrheit <br> über die Dringlichkeit.<br>
(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich. Das Rederecht kann nur vom jeweiligen Moderator <br> oder von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des AK entzogen werden.<br>
(3) Ergebnisse des Treffens sollen im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des AK veröffentlicht werden.<br>


=== § 7 Beschlüsse ===
(1) Anträge über Satzungsänderungen müssen mit einer Frist von 2 Wochen öffentlich über die Mailingliste <br> bekannt gegeben werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.<br>
(2) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des AK.


=== § 8 Auflösung ===
(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. <br> Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich über die Mailingliste bekannt gemacht werden.<br>
(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.
Anonymer Benutzer