Änderungen
NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anhörung/(1) (Quelltext anzeigen)
Version vom 30. September 2011, 19:50 Uhr
, 19:50, 30. Sep. 2011keine Bearbeitungszusammenfassung
====(1) Der Rat kann mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, anwesende Sachverständige bis zu 15 Minuten zum Gegenstand der Beratung eines Tagesordnungspunktes anzuhören.====