Änderungen
Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA006 (Quelltext anzeigen)
Version vom 4. Mai 2011, 12:51 Uhr
, 12:51, 4. Mai 2011keine Bearbeitungszusammenfassung
{{Satzungsänderungsantrag BPT
|bundesparteitag=2011.1
|titel=Beschlussfassung
|autor=Ron
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|liquidizer=https://liquid-bpt.piratenpartei-bayern.de/queries/147/index.html
|antragsgruppe=Satzungsabschnitt A - §9b / §12
|text=Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen:
:{{Box blau||Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.}}
Des weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen:
:{{Box blau||der abgegebenen gültigen Stimmen}}
|begruendung='''Aktuelle Fassung § 12 (1):'''
:{{Box blau||(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.}}
'''Neue Fassung § 12 (1):'''
:{{Box blau||(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.}}
Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die [[Antragsfabrik/Beschlussfassung_2.0#Rechtsprechung|Rechtsprechung]] durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf Klage] und der BGH empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung
Damit keine '''Missverständnisse''' aufkommen:
* hiermit werden Enthaltungen nicht ungültig, sondern werden bei einer Zählung / Berechnung ebenso wie ungültige Stimmen behandelt und haben keine Auswirkung auf das Ergebnis
* allgemeine Abstimmungen werden mit mehr als 50% Ja-Stimmen entschieden
* für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötig
|wikiantrfabrik=2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beschlussfassung
|konkurrenz=Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/SÄA001
|prüficon=2
}}
|bundesparteitag=2011.1
|titel=Beschlussfassung
|autor=Ron
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|liquidizer=https://liquid-bpt.piratenpartei-bayern.de/queries/147/index.html
|antragsgruppe=Satzungsabschnitt A - §9b / §12
|text=Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen:
:{{Box blau||Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.}}
Des weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen:
:{{Box blau||der abgegebenen gültigen Stimmen}}
|begruendung='''Aktuelle Fassung § 12 (1):'''
:{{Box blau||(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.}}
'''Neue Fassung § 12 (1):'''
:{{Box blau||(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.}}
Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die [[Antragsfabrik/Beschlussfassung_2.0#Rechtsprechung|Rechtsprechung]] durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf Klage] und der BGH empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung
Damit keine '''Missverständnisse''' aufkommen:
* hiermit werden Enthaltungen nicht ungültig, sondern werden bei einer Zählung / Berechnung ebenso wie ungültige Stimmen behandelt und haben keine Auswirkung auf das Ergebnis
* allgemeine Abstimmungen werden mit mehr als 50% Ja-Stimmen entschieden
* für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötig
|wikiantrfabrik=2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beschlussfassung
|konkurrenz=Antragsportal/Anträge_BPT2011.1/SÄA001
|prüficon=2
}}