Änderungen
HH:Satzung/Anträge/Passives Wahlrecht im Landesverband (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
, 17:22, 10. Aug. 2012hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Passives Wahlrecht im Landesverband“ nach „HH:Satzung/Anträge/Passives Wahlrecht im Landesverband“ verschoben
{{HamburgAntrag|Eingereicht=07.10.2009|Zurückgezogen=17.10.2009
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 5 Abs. 3 der Landessatzung ersetzt wird durch:
:Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.}}
== Änderung im Kontext ==
{{Kasten blau|§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN|
(3) <s>Ein Pirat kann nur in den Vorstand der Hamburger PIRATEN gewählt werden, wenn er Mitglied der Hamburger PIRATEN ist, unabhängig seines angezeigten Wohnsitzes.</s> '''Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.'''}}
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 5 Abs. 3 der Landessatzung ersetzt wird durch:
:Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.}}
== Änderung im Kontext ==
{{Kasten blau|§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN|
(3) <s>Ein Pirat kann nur in den Vorstand der Hamburger PIRATEN gewählt werden, wenn er Mitglied der Hamburger PIRATEN ist, unabhängig seines angezeigten Wohnsitzes.</s> '''Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.'''}}