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Wahlwerbung Neutraubling (Quelltext anzeigen)
Version vom 7. Oktober 2009, 14:18 Uhr
, 14:18, 7. Okt. 2009Kategorie:Neutraubling hinzugefügt (mit HotCat)
{{Navigationsleiste Regensburg}}
==Stadt [http://www.neutraubling.de Neutraubling]==
===Kontakt===
Regensburger Straße 9<br />93073 Neutraubling
Telefon 0 94 01/800 - 0<br />Telefax 0 94 01/800 - 66
===Öffnungszeiten===
Montag und Freitag<br />08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag<br />08:00 bis 18:00 Uhr
==Wahlwerbung==
===Verantwortliche Stelle===
Ordnungsamt Stadt Neutraubling<br />Tel.: 09401/800-36<br />E-Mail: schwarz.ordnungsamt[at]stadt-neutraubling.de
===Auflagen Wahlwerbung===
Das Aufstellens von Wahlplakaten in der Stadt Neutraubling regelt § 4 der bestehenden Sondernutzungssatzung der Stadt Neutraubling.<br />Hiernach ist jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen folgendes gestattet:
* Mit dem Aufstellen und Anbringen der Wahlplakate darf frühestens 8 Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden
* Für jeden zugelassenen Wahlvorschlag ist das Aufstellen und Anbringen von maximal 100 Werbeflächen (Wahlplakate max. DIN A1!) erlaubt
* In Kreuzungsbereichen ist nur 1 Standort pro Wahlvorschlag zulässig
* Die Aufstellung bzw. das Anbringen ist der Stadt Neutraubling spätestens 1 Woche vorher schriftlich anzuzeigen
* Die Werbemittel müssen innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
* Diese Auflagen gelten für alle künftigen Wahlen. Das genehmigte Aufstellen von Wahlplakaten ist kostenfrei.
* Das Aufstellen von Infoständen und die Verteilung von Flyern ist ebenfalls frühzeitig anzeige- und durch die Stadt Neutraubling genehmigungspflichtig.
{{Navigationsleiste Regensburg Bezirksverband}}
[[Kategorie:Neutraubling]]
==Stadt [http://www.neutraubling.de Neutraubling]==
===Kontakt===
Regensburger Straße 9<br />93073 Neutraubling
Telefon 0 94 01/800 - 0<br />Telefax 0 94 01/800 - 66
===Öffnungszeiten===
Montag und Freitag<br />08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag<br />08:00 bis 18:00 Uhr
==Wahlwerbung==
===Verantwortliche Stelle===
Ordnungsamt Stadt Neutraubling<br />Tel.: 09401/800-36<br />E-Mail: schwarz.ordnungsamt[at]stadt-neutraubling.de
===Auflagen Wahlwerbung===
Das Aufstellens von Wahlplakaten in der Stadt Neutraubling regelt § 4 der bestehenden Sondernutzungssatzung der Stadt Neutraubling.<br />Hiernach ist jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen folgendes gestattet:
* Mit dem Aufstellen und Anbringen der Wahlplakate darf frühestens 8 Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden
* Für jeden zugelassenen Wahlvorschlag ist das Aufstellen und Anbringen von maximal 100 Werbeflächen (Wahlplakate max. DIN A1!) erlaubt
* In Kreuzungsbereichen ist nur 1 Standort pro Wahlvorschlag zulässig
* Die Aufstellung bzw. das Anbringen ist der Stadt Neutraubling spätestens 1 Woche vorher schriftlich anzuzeigen
* Die Werbemittel müssen innerhalb 1 Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.
* Diese Auflagen gelten für alle künftigen Wahlen. Das genehmigte Aufstellen von Wahlplakaten ist kostenfrei.
* Das Aufstellen von Infoständen und die Verteilung von Flyern ist ebenfalls frühzeitig anzeige- und durch die Stadt Neutraubling genehmigungspflichtig.
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[[Kategorie:Neutraubling]]