SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragS03

S03: Änderung §1 d. Satzung

Antragsteller: Peter von Wolffersdorff

§ 1 – Name Sitz und Tätigkeitsgebiet

bisher:

(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Freistaat Sachsen (PIRATEN Sachsen) ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland und eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes.(2) Der Sitz des Landesverbandes ist Dresden. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. Kreisverbände und Ortsverbände des Landesverbandes Sachsen der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei mit ihrer Organisationsstellung und den Namen des Kreises oder Ortes.(3) Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Sachsens der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Sachsen.


Neu:

(1) Die PIRATEN Partei, Landesverband im Freistaat Sachsen (Kurzform: PIRATEN Sachsen), ist eine Gliederung der PIRATEN Partei Deutschland.


(2) Der Sitz des Landesverbandes im Freistaat Sachsen ist Dresden.


(3) Gliederungen des Landesverbandes im Freistaat Sachsen tragen den Namen PIRATEN Partei mit territorialem Zusatz .


(4) Die PIRATEN im Freistaat Sachsen wirken an der politischen Willensbildung mit.

Gründe zur Satzungsänderung des § 1:

In der Kürze liegt die Würze. Prägnanz ersetzt schwülstige Umschreibungen. Die PIRATEN Sachsens wirken nicht nur in Sachsen (alte Regelung), sondern heute schon bundesweit (z.B. Bundesparteitag). Auch der europäische Gedanke wird in der bisherigen Fassung missachtet. - Dass der Sitz des Landesverbandes in Dresden sein soll, wird niemand ernsthaft bestreiten. Dies bedeutet nicht, dass die Landesgeschäftsstelle immer, automatisch und satzungsmäßig fixiert in Dresden hocken muss. Dies ist zwar wünschenswert, indes kein Dogma. Dem jeweils amtierenden Landesvorstand muss die Möglichkeit eingeräumt werden, z.B. wegen exorbitanter Mietzinsen, Unruhen aufgrund Piraten-Revolution, Einmarsch einer fremden Macht, Hochwassers der Elbe u.ä. die LGS an einen anderen Ort zu verlegen – dies per Satzung (die nur per 2/3-Mehrheit geändert werden kann) vorzuschreiben, ist schlicht überflüssig und kontraproduktiv.

Eine Satzung muss atmen, nicht ersticken.