SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragP05

P05: Identifikation von Polizeikräften

Antragsteller: Thomas Krohn

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Vorschlag in das Landeswahlprogramm Bayern aufzunehmen.

Identifikation von Polizeikräften

Sächsiche Polizeibeamte sollen mindestens

  • bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit
  • ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen.

Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.


Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar.


Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.

Begründung

Bei öffentlichen Veranstaltungen vertreten Polizeibeamte die Staatsgewalt und besitzen entsprechende Privilegien, dürfen u. a. einen schützenden Helm tragen, Waffen mitführen und Gewalt anwenden. Es zeigt sich, dass diese Autorisierungen zu anonymen Amtsmissbrauch führen können.


Ein solches Verhalten geht über das angemessene Maß und das - aufgrund der eventuell bei öffentlichen Ereignissen auftretenden Umstände - Vertretbare hinaus. Es verletzt die Grundrechte der Betroffenen unverhältnismäßig und gefährdet den Ruf der Polizei und des Staates. Auf Dauer sind Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht beeinträchtigt, weil die Bevölkerung aus Angst vor Repressionen vor der Nutzung dieser Rechte zurückschreckt.


Auf der anderen Seite stehen der Schutz und die Persönlichkeitsrechte der Beamten, insbesondere der Datenschutz, aber auch die persönliche Sicherheit. Dies begründet, dass Einsatzkräfte nicht direkt identifizierbar sein sollen und vor unberechtigen Übergriffen geschützt werden.

Deshalb sollen Personen, die die Staatsgewalt ausüben, bei öffentlichen Großeinsätzen (z. B. Demonstrationen) ein Identifikationsmerkmal deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen. Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Wer wann welche Nummer hatte, muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem entsprechenden Verdacht gegen einen Beamten (Verletzungen, Zeugenaussagen, Videos, ...) kann ein Gericht zwecks Identifizierung die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.


Derartige und weitergehende Maßnahmen sind in anderen Staaten normal, ohne das es dort zu massiven negativen Konsequenzen gekommen ist.

Beispiel (Berkeley, USA, Polizistin rechts): http://www.zombietime.com/berkeley_marines_2-12-2008/IMG_9215.JPG

Bericht (Stichwort Namensschilder): http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/18/einige-bemerkungen-zu-den-anti-und-pro-millitar-demonstrationen-in-berkeley/ (Anm.: das ist nicht mein Blog)


Die Maßnahme schützt die Bürger, ermöglicht eine Verfolgung der Täter, macht die Staatsmacht transparenter und verhindert, dass einzelne Beamte auf Kosten ihrer Kollegen den Ruf der Polizei zerstören. Deshalb ist diese Forderung eine Mindestforderung.


Nur in begründeten Sonderfällen (z. B. Beamte in Zivil, Notsituationen) darf es Ausnahmen von dieser Regel geben.