SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2010.1/Einberufung

Grundsätzliches

  • M.E. sind auch Anträge, die per Mail an den GenSek gingen zu berücksichtigen
  • Beteiligung hier ist wünschenswert, aber nicht obligat.-- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
  • Ich kann die Anträge gerne berücksichtigen falls sie sich hier nicht eintragen, werde aber keine Namen veröffentlichen, da die Unterstützung erst ja "anonym" war. --Stefan Hofmann 19:29, 24. Jul. 2010 (CEST)

Forderung an Kreisvorstand

Unterstützer dieser Forderung

  1. Sören Skalicks --Relox 00:03, 24. Jul. 2010 (CEST)
  2. -- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
  3. --Andre Stüwe 00:46, 24. Jul. 2010 (CEST)
  4. Rainer Sinn 11:39, 24. Jul. 2010 (CEST)
  5. --ZiggyStardust 12:49, 24. Jul. 2010 (CEST)
  6. --Salpeterer 16:10, 24. Jul. 2010 (CEST)
  7. --Haibaer 19:18, 24. Jul. 2010 (CEST)
  8. --Heiko Schramm 16:22, 25. Jul. 2010 (CEST)
  9. --Mannometer 17:34, 26. Jul. 2010 (CEST)
  10. Fidel 00:51, 27. Jul. 2010 (CEST)
  11. Katha

Ablehnung dieser Forderung

  • Ablehnung ist Nichtzeichnung! Weil es keine Negativquoren gibt
  1. -- ThomasDL 21:36, 25. Jul. 2010 (CEST)
  2. --Fly.floh 17:53, 26. Jul. 2010 (CEST) bisher keine Gruende gelesen, die eine vorzeitige HV rechtfertigen wuerden.
  3. --Stefan Hofmann 18:59, 26. Jul. 2010 (CEST) Meiner Meinung nach beseitigen Neuwahlen nicht das Problem sondern verlagern es nur.

Rechtliches zur Vorgehensweise

  • Dresdner Satzung §6 Absatz 4

Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen.

  • Zur Zeit beläuft sich ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder: 6 Mitglieder
  • Zur Zeit beläuft sich ein Zehntel der Mitglieder: 11 Mitglieder