SL:Politik/Programm/Programmpapiere/Mindestlohn im Einflussbereich der öffentlichen Hand
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Titel
Mindestlohn im Einflussbereich der öffentlichen Hand Text
Im Saarland sollen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene durch die öffentliche Hand nur noch Verträge mit solchen Firmen abgeschlossen werden, die sich an die tarifvertraglichen Löhne halten und sicherstellen und dafür haften, daß in keinem Fall, weder bei ihnen selbst, noch bei direkten oder indirekten Unterauftragnehmern der von der Piratenpartei Saarland derzeit geforderte Mindestlohn unterschritten wird. Ebenso macht das Saarland auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene zur Bedingung, daß sich durch die öffentliche Hand geförderte, ganz oder teilweise von ihnen finanzierte Institutionen oder Firmen an diese Tariftreue und Mindestlohnregelung halten. Beschlossen auf dem LPT
2012.3 |