SL:Kreisverbände/Saarpfalz/Sonstige Anträge

Schwimmbad Homburg

Die Piratenpartei Kreisverband Saarpfalz lehnt die Realisierung des geplanten Kombibades in Homburg als PPP Projekt aus Kostengründen ab. Eine PPP Finanzierung wird auf Dauer teurer als eine klassische, kreditgedeckte Finanzierung. Eine Kreditgedeckte Finanzierung ist aufgrund der Haushaltslage der Stadt Homburg nicht möglich. Die Realisierung als PPP Projekt dient in unseren Augen nur dem Grund, die Kreditaufnahme zu verschleiern. Die Kosten werden einfach auf morgen verschoben.

ECE Center Homburg

Die Piratenpartei Kreisverband Saarpfalz befürwortet den Bau eines Einkaufscenters in Homburg. Allerdings sehen wir die Festlegung auf einen einzigen Anbieter mit dem Ziel eines standardisierten Konzeptes, welches für die Mittelstadt Homburg überhaupt nicht passt als falsch an. Unserer Ansicht nach müssen die Homburger Bürger und die betroffenen Gewerbetreibenden in die Planungen und den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Das durch die Planung erstellte Konzept soll dann ausgeschrieben werden, so dass für die Stadt Homburg das finanziell attraktivste Angebot zum Zuge kommt.

Einwohnerversammlungen

Die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Saarpfalz fordert die Piratenfraktion des saarländischen Landtags auf, sich für folgende Abänderung des § 20 Absatz 1 des Kommunalselbstverwaltunggesetzes (KSVG) des Saarlandes einzusetzen: Die Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile müssen einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates bzw. der einzelnen Ortsräte auch öfter, eine Einwohnerversammlung einberufen. Diese muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn bei Gemeinden bzw. Ortsteilen >10.000 wahlberechtigte Einwohner mindestens 2,5 % der wahlberechtigten Einwohner, ansonsten wenn mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder ein von ihm bestellter Vertreter. Bei der Einwohnerversammlung sind alle Einwohner - auch die noch nicht wahlberechtigten Einwohner - der Gemeinde bzw. des Ortsteils berechtigt zu erscheinen und haben Rederecht. Empfehlungen der Einwohnerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

Redaktionelle Änderungen

Es wird beantragt, redaktionelle Änderungen beschlossener Punkte des Kreisprogrammes außerhalb von Kreismitgliederversammlungen zuzulassen. Die Änderungen müssen beim Kreisvorstand eingereicht werden und nach ihrer Veröffentlichung durch den Kreisvorstand durch eine Befragung aller Mitglieder des Kreisverbandes mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Zwischen Veröffentlichung und Befragung muss mindestens eine Zeitspanne von 4 Wochen liegen. Die Änderungen dürfen nur Umformulierungen zur besseren Verständlichkeit, Korrekturen von Interpunktions und Rechtschreibfehlern bzw. Neufassung von Absätzen sein. Änderungen durch die der Sinn eines Programmpunktes entstellt werden würde sind nicht zulässig. Die Prüfung der Zulässigkeit entscheidet der Kreisvorstand.