SH Diskussion:Vorstand/Beschlüsse/Offen

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Zum Antrag: Kostenerstattungsregelung für Vorstandsaufwendungen

Zitat Schatzmeister:
Zur Vorstandsarbeit gehören die Teilnahme an Infoständen, Wahlkampfveranstaltungen, Parteitage anderer
Landesverbände der Piratenpartei, Parteitage von Untergliederungen des Landesverbandes, Koordinationstreffen
mit Piraten außerhalb des Landesverbandes die ein gewähltes Amt bekleiden, Stammtischen die mehr als
30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden, Termine die mit öffentlichen Behörden oder
Unternehmen stattfinden mit denen die Piraten kooperieren oder die für eine Kooperation gewonnen werden sollen,
Vorstandssitzungen die mehr als 30 Kilometer vom Wohnort des Vorstandsmitgliedes stattfinden und sonstige
vorher durch Vorstandsbeschluss verabredete Veranstaltungen beziehungsweise Reisen.
  • Infostände: Ausserhalb des Landesverband SH?
  • Wahlkampfveranstaltungen: Ausserhalb des Landesverband SH?
  • Parteitage anderer LVs: In Anbetracht von weiteren 15 Landesverbänden und im schlecht anzunehmensden Fall von je 2 LPTs/Jahr pro Verband (plus Anzahl der teilnehmenden Vorstandsmitglieder SH), ein nicht zu unterschätzender Posten. Des Weiteren besteht die Frage, ob die Teilnahme an LPTs anderer Landesverbände als notwendige Vorstandsarbeit zu werten ist.
  • Behörden und Unternehmen: Zu unklar. Missbrauchspotential viel zu gross.

Grundsätzlich halte ich eine Kostenerstattung zu gunsten der Vorstandsmitglieder für richtig und zielführend. Es muss jedoch sichergestellt sein, das diese nur für explizite Vorstandstätigkeiten aufgewendet werden. Die hier aufgeführten Posten halte ich für noch zu unausgearbeitet und fragwürdig. Ich empfehle dem Restvorstand, dem Antrag (auch in Anbetracht der 2 Stimmen-Regelung für Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter aufgrund der Vorstands GO) nicht zuzustimmen. MIB 14:41, 19. Mai 2010 (CEST)

Dem Hinweis möchte ich mich anschließen. Die Kostenerstattung sollte sich auf das Tätigkeitsgebiet des LV und auf organisatorische Arbeit beschränken. Meiner Ansicht nach dürfen sich die Vorstandsmitglieder die Kosten für die vier Pflichttreffen im Jahr auf jeden Fall erstatten lassen. Alle anderen Reisen müssen im Vorwege vom Vorstand beschlossen werden, wenn ein Vorstandsmitglied Kosten erstattet bekommen möchte. Ansonsten immer sparsam denken: Übernachtung innerhalb Schleswig-Holsteins sollte eine Ausnahme darstellen. Fahrgemeinschaften planen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen bei Alleinreise. Aufgrund der vielen teils kostenfreien Kommunikationsformen, sollte auf Telefonkostenerstattung verzichtet werden. Das Übliche halt. Bitte übrigens auch § 31a BGB beachten. Bin mir jetzt nicht sicher, ob Kostenerstattung eine Art Vergütung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten darstellt. --Folke B. 20:44, 22. Mai 2010 (CEST)
Es gibt auch eine Regelung vom Bundesschatzmeister. Was haltet Ihr davon, diese für Euch zu übernehmen ? Das macht dann weniger Erklärungsbedarf beim zentralen Zusammenführen und Prüfung für das Testat. Die Bundesregelung findet Ihr hier: http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung
Es gibt auch ein fertiges Formular dafür, das einfach ausgefüllt werden kann. Wer mir zuerst eine Email schickt, dem schicke ich das Blankoformular dann als Anhang zurück. Swanhild 15:18, 19. Mai 2010 (CEST)

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