SH:LPT2016.2/Anträge/Datenkrake Facebook in die Schranken verweisen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt, folgendes Positionspapier zu beschließen: 1. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein warnt vor der Benutzung des sozialen Netzwerks „Facebook“ und rät aus den folgenden Gründen von seiner Benutzung ab:
2. Viele Menschen beziehen politische Informationen auch oder sogar ausschließlich über Facebook. Das Landesdatenschutzzentrum hat den schleswig-holsteinischen Parteien die Nutzung von Facebook bisher nicht untersagt, sie machen regen Gebrauch davon. Die Gerichte haben bisher keine Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern für Facebooks Datenschutzverletzungen anerkannt. 3. Falls der Landesvorstand oder Untergliederungen über Facebook Informationen verteilen wollen, sollen dafür strenge Regeln gelten:
4. Für andere „soziale Netzwerke“ gilt dieser Beschluss entsprechend.
Im letzten Jahr hat sich der Landesparteitag dafür ausgesprochen, Facebook ausschließlich für eine Anti-Facebook-Kampagne zu nutzen. Jedoch hat es dafür an Kapazitäten gefehlt. Gleichzeitig ist das Bundesverwaltungsgericht nicht der Position des Landesdatenschutzzentrums gefolgt, dass Facebook-Fanpages rechtswidrig seien, sondern hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In dieser Situation soll eine Übergangsregelung gefunden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich vor allem rechtspopulistische Parteien wie die AfD Facebook zunutze machen, um Ausgrenzung zu propagieren, was nicht unwidersprochen bleiben sollte.
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>