SH:LPT2012.2/Anträge/S009a03 Vorstand


Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.2.

Antrag Nummer S009a03 an den LPT 2012.2.
Beantragt von
HKLS
Titel
Wahl des Vorstandes
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel
Landessatzung § 9a Abs. 3

Antragstext

Der LPT möge die folgende Änderung des § 9a Abs. 3 beschließen:


Aktuelle Fassung:

§ 9a der Satzung
(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Neue Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

Begründung

Das Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein setzt eine geheime Wahl eines Landesvorstandes voraus. Die Landeswahlleitung hat bei der Landtagswahl 2012 beanstandet, dass dies nicht aus unserer Satzung hervorgeht.

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