RP Diskussion:Arbeitskreis Neustadt Bad Dürkheim/Kreisverband2.EntwurfSatzungKVMittelhaardt

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Anmerkungen zum Satzungsentwurf

Hallo, habe gerade euren Satzungsentwurf im Wiki gefunden und überfolgen. Mir fallen spontan einige Punkte auf die mir fragwürdig erscheinen (Insbesondere die Regionalgruppen, Beisitzerregelung und Antragsberechtigungen). Habt ihr euch die Satzung des KV Ludwigshafen mal angesehen? Ich empfehle euch, euch an dieser zu orientieren. Meine konkreten Änderungsvorschläge werde ich in den nächsten Tagen hier kundtun, nachdem ich mich mit eurem Entwurf näher auseinander gesetzt habe. Vllt. kommt auch morgen jemand von euch nach Germersheim, da können wir das auch gerne mal durchsprechen. -- Unglow 23:12, 30. Nov. 2009 (CET)

Präambel

Trifft Aussagen über die Partei, nicht über den KV. Gehört hier nicht rein, da es ohnehin schon in der Bundessatzung steht --> streichen -- Unglow 12:05, 2. Dez. 2009 (CET) erledigt Marcus 4.12.2009 (ich hake die Punkte ab, die steeph schon erledigt).

§1

  1. Es muss ihmo rein, dass ihr ein KV des LV RLP seit.
  2. Die Bundessatzung schreibt keinen Namen vor
  3. soweit ok. Geschäftstelle sollte man evtl. rausnehmen. Gibt ja noch keine oder?
  4. ich konnte auch nach intensivem Recherchieren die Existenz einer Kreisfreien Stadt Bad Dürkheim nicht bestätigen
    1. http://de.wikipedia.org/wiki/Rheinland-Pfalz#Landkreise
    2. http://statistik.rlp.de/verlag/index.html#lk
  5. streichen, steht schon in §7
  6. komplett streichen. Es gibt keine Regionalgruppen. Wenn ihr welche offiziell einführen wollt, dann müsst ihr diese auch in der Satzung klar definieren. Der Kreisvorstand kann natürlich Verantwortliche für Stammtische bestimmen, dazu bedarf es keinen Eintrag in der Satzung.

Vorschlag:

  1. Die Piratenpartei Mittelhaardt ist ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz und richtet sich nach den Vorgaben der Landessatzung sowie der Bundessatzung.
  2. Der Kreisverband ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene. Er führt den Namen "Piratenpartei Mittelhaardt" und die Kurzbezeichnung "PIRATEN Mittelhaardt".
  3. Der Sitz des Kreisverbandes ist Neustadt an der Weinstraße.
  4. Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes Mittelhaardt ist die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße und der Landkreis Bad Dürkheim.

erledigt 4.12.2009

§2

  1. da sollte auch rein, dass man automatisch mitglied in den übergeordneten gliederungen wird
  2. steht zwar schon in der Bundessatzung aber kann ruhig nochmal rein
  3. Die Mitgliedschaft wird immer in der niedrigsten Gliederung erworben, d.h. wer Mitglied eures KV wird, wird Mitglied der Piratenpartei Deutschland - nicht umgekehrt. Zudem entscheidet nicht der Landesverband, sondern der Landesvorstand über Gliederungswechsel.
  4. raus, da laut Bundessatzung ein zentrales Verzeichnis geführt wird.


Vorschlag:

  1. Die Mitgliedschaft im KV geht einher mit einer Mitgliedschaft in den übergeordneten Gliederungen, daher gelten die entsprechenden Bestimmungen.
  2. Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die einen Wohnsitz im Betätigungsbereich hat und die Grundsätze, politischen Ziele und die Satzung des KVs anerkennt.
  3. Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
  4. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Hauptwohnsitz im Wirkungsbereich des Kreisverbandes, nach schriftlichen Antrag und mit der Zustimmung der betroffenen Gliederungen und nach Entscheidung durch den Landesvorstand Rheinland-Pfalz, Mitglied des Kreisverbandes Mittelhaardt werden.

erledigt Marcus14:00 4.12.2009 (CET)

§3

§3 regelt nochmal das gleiche wie §2? Ich empfehle euch die beiden zusammenzulegen

  1. steht schon in §2 dass die bestimmungen der höheren Gliederungen gelten
  2. sehr fragwürdig. Ihr wollt über jeden einzelnen Mitgliedsantrag abstimmen?
  3. sollte selbstverständlich sein, bzw. erübrigt sich durch das zentrale mitgliederverzeichnis

zu 1, indirekt ja, es wird aber die Bundessatzung als massgebend genannt, deshalb m.E, ok zu 2.Ja, wir wollen über jeden Antrag abstimmen, das ist überhaupt nicht fragwürdig. Da ich seit 40 Jahren in NW lebe, sind mir die meisten braunen Bazillen bei uns bekannt, und die will zumindest ich nicht in der Partei haben. So eine ähnliche Regelung steht auch im Entwurf von LU.

zu 3. Das erübrigt sich nicht. Wenn wir ein neues Mitglied bekommen, das den Antrag bei uns einreicht, müssen wir den Antrag weiterleiten. Genauso wenn uns ein Mitglied seinen Austritt anzeigt. Marcus 4.12. 09 14:00 (CET)

§4

  1. Bundessatzung durch "Satzungen der übergeordneten Gliederung" erstetzen, denn die Landessatzung gilt ja schon noch und definiert Rechte und Pflichten

erledigt

§5

  1. Auch hier gilt zudem die Landessatzung

erledigt

§6

ok

§7

ok

§8

Ihr meint vermutlich sowas hier:

"Der Kreisverband verpflichtet sich, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der Kreisverband verpflichtet sich weiter, seine Organe zu einer eben solchen Verhaltensweise anzuhalten.

Eigentlich nicht. Gemeint ist, das der Kreisverband und untergeordnete Gliederungen, die Weisungen/Vorgaben des Landesverbandes befolgen. Marcus14:00 4.12.2009 (CET)

§9

  1. ok
  2. zu ergänzen: "und entspricht dem ersten Kreisparteitag."

erledigt

§9a

  1. ok
    1. ok
    2. ok
    3. ok
    4. widerspricht dem Parteiengesetz. Der Vorstand muss in demokratischer und geheimer Wahl gewählt werden.
    5. siehe vorheriger Punkt. Zudem kann man afaik Vorstandsmitgliedern das Stimmrecht nicht entziehen. Anträge können hoffentlich alle Piraten stellen, nicht nur Beisitzer. Letzteres widerspräche dem basisdemokratischen Grundgedanken der Partei.
  2. Dass der Parteitag einfach so Ämter festlegen kann halte ich zumindest für fragwürdig. Die Ämter sollten genau in der Satzung festgelegt werden. Ihr könnt wenn ihr wollt aber festlegen, dass der Vorstand aus "Vorsitzender, ..., und einem oder mehreren Beisitzern" besteht und die Anzahl der Beisitzer vom Parteitag bestimmt wird. (Sehe grade es steht bei LU auch drin, sollte man aber imho nochmal überdenken).
  3. sollte gehen, auch wenn ich den Sinn dahinter nicht ganz verstehe
  4. das mit den RGs sollte wie gesagt komplett raus. Zudem ist nicht definiert was ein politischer Geschäftsführer ist.
  5. ok
  6. Amtszeit des Vorstands sollte auf 12 oder 13 Monate beschränkt sein.

erledigt

§9b

3. Warum 13 Monate? Imho max. 12, schon allein um Komplikationen mit der Amtszeit zu vermeiden. Auf Kreisebene bietet es sich sogar öfter an, da die Fahrtwege ja nicht so weit sind und dann eine große basisdemokratische Beteiligung möglich ist. Überlegt euch, ob ihr vllt. nicht lieber alle 6 oder 3 Monate einen Parteitag machen wollt. Bzgl. Einladung muss ein Default-Fall festgelegt werden, sonst ist ja völlig undefiniert wie die Einladung verschickt wird: "Die Einladung kann per E-Mail, per Fax oder per Brief entsprechend dem Wunsch des Piraten erfolgen. Hat der Pirat keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per Brief verschickt."
erledigt, durch 12 Monate ersetzt. Sicher wollen wir öfter einen Kreisparteitag abhalten, aber das muss nicht unbedingt in der Satzung festgelegt werden. Wenn ich den Faden mal weiterspinne: wir haben 4 Landesparteitage im Jahr, dann 4 Kreisparteitage und 4 Stadtverbands/Ortsgruppenparteitage (wenn es die mal gibt)sind imho 16 Samstage oder Sonntage dh. wenn man die Weihnachtszeit abzieht, weil da die wenigsten Zeit haben, alle drei Wochen einen Parteitag? Das macht keinen Sinn. Marcus14:00 4.12.2009 (CET)

§10

  1. ok
  2. ok
    1. ok
    2. raus, gibts net
    3. sollte imho nicht in die Satzung, insbesondere nicht solange es keinen Kreisverband der Jungen Piraten gibt
    4. ok
    5. ok
    6. mir fällt gerade auf, dass ihr sowohl Rechnungs- als auch Kassenprüfer innerhalb der Satzung verwendet. Wenn ihr das gleiche meint, wählt den Begriff Kassenprüfer der afaik korrekt ist. Wenn etwas unterschiedliches gemeint ist, grenzt es bitte besser ab.
    7. ok
    8. ok

rest von §10 scheint mir ok
//geändert, habe 2.) auf - Bericht über die Jungen Piraten im im Wirkungskreis des KV-geändert. Das müsste gehen, oder? Marcus17:00 4.12.2009 (CET)

Ja, denke schon. -- Unglow 21:05, 4. Dez. 2009 (CET)

§11

  1. Folgende Formulierung finde ich verständlicher: "Der Kreisvorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen des Kreisparteitages unter Beachtung der politischen und organisatorischen Richtlinien der Piratenpartei Deutschland. Die Beschlüsse sind verbindlich, wenn sie nicht von einem Kreisparteitag aufgehoben oder geändert werden."
  2. ok
  3. Dieser Nebensatz muss unbedingt raus, weil rechtlich nicht tragbar: ", es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei." Der Schatzmeister trägt immer volle rechtliche Verantwortung für die Finanzen, da ändert auch eine 2/3-Mehrheit nix dran. Kann es sein, dass ihr euch an dem Satzungsentwurf von LU orientiert habt? ;-) Hier die offizielle Satzung
  4. ok
  5. ok

ja, das hben wir vom Entwurf von Lu übernommen, ansonsten erledigt. Marcus14:00 4.12.2009 (CET)

§16

  1. ok
  2. welche Geschäftsordnung? Die Partei hat keine Geschäftsordnung, GO des BVORs und des BPT haben keine Relevanz, da sich Kreisvorstand und KPT eigene GOs geben.


Go ist gestrichen Marcus 4.12.2009 22:50 (CET)

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