RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf1/Selbstbestimmung

50px Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite.
HINWEIS: Die Erarbeitung soll wie folgt laufen:
  1. Wir sammeln alle fertigen Vorschläge hier im Wiki (nicht im Etherpad!)
  2. Es gibt hier eine Übersichtsseite mit den Themenbereichen
  3. Auf den Themenseiten sammeln wir alle Vorschläge für Module zum jeweiligen Thema.
  4. Vorschläge sollen in einzeln abstimmbare Module unterteilt werden und als solche gekennzeichnet werden.
  5. Modulvorschläge kann jeder Pirat oder jede Gruppe von Piraten machen.
  6. Vorschläge anderer werden im Wiki nicht gelöscht, auch wenn sie kontrovers sind.
  7. Bei unterschiedlicher Meinung zum Thema wird ein eigener Modulgegenentwurf geschrieben werden und untendrunter eingefügt werden.
  8. Vor dem LPT, der das Wahlprogramm beschließen soll, diskutieren wir die einzelnen Themenbereiche und unterschiedlichen Vorschlägen lokal, per Liste etc.
  9. Möglicherweise fallen dann Module zusammen, werden geändert oder zurückgezogen.
  10. Der LPT stimmt über alle im Wiki eingereichten Module ab. So entsteht unser Wahlprogramm.

Vorlage für Modulanträge

Dieses Thema konnte auf dem Landesparteitag vom 26.06.2010 - 27.06.2010 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Am Ende des Parteitags wurden alle nicht behandelten Module en bloc abgelehnt, um zum nächsten Parteitag mit einem verbesserten Entwurf starten zu können. Dementsprechend sind alle Module dieses Themas en bloc abgelehnt worden ohne vorherige Behandlung. Sie können neu eingereicht werden für den nächsten Parteitag.

Für ein selbstbestimmtes Leben

Präambel

Meta
Antragsteller: Thomas Heinen
Thema: Selbstbestimmung
Id: 9.1
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.1.1 Grundlagen Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.
 

Selbstbestimmung

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Selbstbestimmung
Id: 9.2
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.2.1 Modul 1 Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden vom Staat durch Vorschriften und Gesetze reguliert und reglementiert. Dadurch werden die Bürger vom Staat bevormundet und daran gehindert, ihren individuellen Lebensstil zu führen und sich frei zu entfalten. Die Piratenpartei setzt sich für die Reforum und ggf. Abschaffung von Gesetzen ein, die den Bürger unverhältnismäßig bevormunden.
9.2.2 Modul 2 In den letzten Jahren werden zunehmend Gesetze diskutiert und teilweise auch verabschiedet, welche die Bürger bevormunden und sie in ihren Gewohnheiten oder ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Die Freiräume der Bürger zur individuellen Gestaltung und Entfaltung ihres Lebens werden immer stärker beeinträchtigt. Die Piratenpartei stellt sich ungerechtfertigten Bevormundungen der Bürger durch den Staat entgegen.
 

Für Paintball, Computer- und Videospiele

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Spiele
Id: 9.3
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.3.1 Modul 1 Es wird diskutiert Paintball und so genannte „Killerspiele“ zu verbieten, um Amokläufe zu verhindern. Dabei ist weder definiert, was genau unter "Killerspielen" zu verstehen ist, noch gibt es gesicherte Erkenntnisse, dass diese Spiele Amokläufe verursachen oder fördern. Computer- und Videospiele sind ein wesentlicher Teil der Jugendkultur. Sie sind künstlerisches und kulturelles Gut, vergleichbar mit Filmen oder Büchern. Die Piraten halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Computer- und Videospiele als Kulturgüter anerkannt werden und wenden uns gegen Verbote dieser Form von Kultur.
9.3.2 Modul 2 Paintball ist ein Mannschaftssport und eine legitime Freizeitbeschäftigung Erwachsener. Es gibt keine Anzeichen, dass dieser Sport die Gewahlbereitschaft erhöht oder sogar Amokläufe verursacht. Die Forderungen nach einem Verbot von Paintball betrachtet die Piratenpartei als populistisch und stellt sich ihnen entgegen.
 


Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Computerspiele
Id: 9.4
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.4.1 Gegen Stigmatisierung von eSport und Action-Computerspielen als "Killerspiele" Die Bezeichnung "Killerspieler" diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Spieler, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab. Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig unterstellten, haben. Spieler sind keine Mörder und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.
 


Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Computerspiele
Id: 9.5
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.5.1 eSport-Vereine anerkennen Immer mehr Spieler organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.
 

Poker

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Poker
Id: 9.6
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.6.1 Modul 1 Das Pokerspielen hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. In Rheinland-Pfalz hat dies leider dazu geführt, dass ein weitreichendes Pokerverbot geschaffen wurde. Öffentliche Pokerveranstaltungen und Internet-Poker wurden weitgehend verboten. Das Pokerverbot in Rheinland-Pfalz halten wir für ungerechtfertigt und werden uns deshalb für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzen.
 

Mehr Freiheit für Raucher und ein sinnvoller Nichtraucherschutz

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Rauchverbot / Nichtraucherschutz
Id: 9.7
Konkurrierend zu: 9.8, 9.9, 9.10
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.7.1 Modul 1 Ein großer Teil der Deutschen raucht. Da Rauchen schädlich ist und Krebs auslösen kann, wurde versucht die Raucher durch übergroße Warnhinweise und höhere Tabaksteuern zwangszubelehren, ohne großen Erfolg. Da Raucher durch das Passivrauchen auch die Gesundheit von Nichtrauchern gefährden, wurden von den Bundesländern Nichtraucherschutzgesetze verabschiedet. An Arbeitsplätzen und in öffentlichen Gebäuden, bei denen keine Entscheidungsmöglichkeit besteht, sich dem Rauch zu entziehen, sind solche Maßnahmen nachvollziehbar und sinnvoll.
9.7.2 Modul 2 Jedoch wurde auch das Rauchen in Gaststätten größtenteils verboten. In Nebenräumen von Gaststätten darf noch geraucht werden. Ob in Einraumgaststätten geraucht werden darf hängt in Rheinland-Pfalz von der Größe der Gaststätte ab, oder davon in welchem Umfang in der Gaststätte Speisen serviert werden. Das Risiko an Krebs zu erkranken sinkt jedoch nicht dadurch, dass man nur eine Kleinigkeit isst, statt einer richtigen Mahlzeit. Auch kleine Räume senken dass Risiko für Nichtraucher nicht. In der Regel dürfte die Luft in kleinen Gaststätten sogar schlechter sein, als in großen Gaststätten, womit das Risiko für Nichtraucher ansteigt.
9.7.3 Modul 3 Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Angestellten im Gastronomiegewerbe statt. Wir setzen uns für eine nachvollziehbare und effektive Regelung zum Nichtraucherschutz ein, in der überall in Gaststätten geraucht werden darf, außer in Bereichen in denen Angestellte arbeiten.
 


Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Gegenvorschlag Nichtraucherschutz
Id: 9.8
Konkurrierend zu: 9.7, 9.9, 9.10
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.8.1 Modul 1 Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei bestehenden Gastronomiebetrieben der Betreiber selbst entscheiden kann ob er eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchte, soweit eine Trennung in einen abgeschlossenen Raucher- und Nichtraucherbereich nicht möglich ist. Hierbei ist gleichgültig ob Speisen angeboten werden oder nicht. Gleichzeitig muss bei neu erteilten Betriebserlaubnissen eine klare Regelung eine Trennung in einen separaten abgeschlossenen Bereich für beide Gruppen beinhalten. Ansonsten kann keine Betriebserlaubnis erteilt werden.
9.8.2 Modul 2 Der Betreiber muss im Rahmen des Mitarbeiterschutzes sicherstellen, dass kein nichtrauchender Mitarbeiter in Bereichen in denen geraucht werden darf bedienen muss. Im Umkehrschluss bedeutet dies dass ein Mitarbeiter der Raucher ist zwar im Nichtraucherbereich bedienen kann, dies aber sicherlich den nichtrauchenden Gast stört wenn die Bedienung nach Nikotin riecht.
9.8.3 Modul 3 Für kleine Gastronomiebetriebe ohne Speiseangebot entscheidet der Betreiber ob er eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe betreiben möchte. Genauso wie der Nichtraucher sich entscheiden kann dort zu verweilen oder auch das Lokal zu meiden.
 


Meta
Antragsteller: MatthiasK
Thema: Gegenvorschlag Nichtraucherschutz II
Id: 9.9
Konkurrierend zu: 9.7, 9.8, 9.10
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.9.1 Modul 1 Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar, die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Angestellten im Gastronomiegewerbe statt. Die staatliche Bevormundung von Bürgern und Gastronomiebetrieben muss ein Ende haben.
9.9.2 Modul 2 Gastronomiebetreiber müssen selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen.
9.9.3 Modul 3 Ferner fordern wir eine einheitliche Kenntlichmachung an der Außenseite aller Betriebe, die auf die jeweiligen Verhältnisse hinweist. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben ein Lokal ohne Raucher- bzw. Nichtraucherbereich zu meiden.
9.9.4 Modul 4 Der Betreiber muss im Rahmen des Mitarbeiterschutzes sicherstellen, dass kein nichtrauchender Mitarbeiter in Raucherbereichen bedienen muss.
 


Meta
Antragsteller: Silberpappel
Thema: Gegenvorschlag Nichtraucherschutz III
Id: 9.10
Konkurrierend zu: 9.7, 9.8, 9.9
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
neu eingereicht: RP:Landtagswahl_2011/Wahlprogramm/Entwurf/Selbstbestimmung (in verbesserter Version)
Module
9.10.1 Einleitung Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber wird auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Angestellten im Gastronomiegewerbe statt.
9.10.2 rein inhaberbetriebene Lokalitäten In Betrieben, in denen nur der / die Inhaber arbeiten, sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen.
9.10.3 Angestellte In Betrieben, in denen auch Angestellte arbeiten, gilt Rauchverbot.
9.10.4 Raucherbereich Betriebe, in denen Rauchverbot gilt, können einen abgeschlossenen Raucherbereich einrichten, in dem die Angestellten dann aber nicht arbeiten.
9.10.5 Kennzeichnung Ferner fordern wir eine einheitliche Kennzeichnung an der Außenseite aller Betriebe, die auf die jeweiligen Verhältnisse hinweist. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben, ein Lokal ohne Raucher- bzw. Nichtraucherbereich zu meiden.
 

9.10 wurde verbessert neu eingereicht

Waffenkontrollen einschränken

Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Waffenkontrollen einschränken
Id: 9.11
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.11.1 Verdachtsunabhängige, unangekündigte Waffenkontrollen in privaten Wohnräumen verletzen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen möchten wir diese einschränken.
 

Zuständigkeit für Waffenkontrolle

Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Zuständigkeit für Waffenkontrolle
Id: 9.12
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.12.1 Soweit Kontrollen in Wohnungen unumgänglich sind, sollten diese nur von Polizisten durchgeführt werden, da diese im Gegensatz zu anderen Personen über die hierfür nötige Ausbildung und Routine im Umgang mit Schusswaffen verfügen.
 


Meta
Antragsteller: Piraten aus RLP
Thema: Keine Hausdurchsuchungen zur Waffenkontrolle
Id: 9.13
Ergänzend zu: 9.12
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.13.1 Keine Hausdurchsuchungen zur Waffenkontrolle Gegen den Willen von Bürgerinnen und Bürgern dürfen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss keine Kontrollen von Wohnungen oder sonstigen Liegenschaften erfolgen.
 

Rechtliche Gleichstellung

Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Rechtliche Gleichstellung
Id: 9.14
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.14.1 Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Land Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat dafür stark macht, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.
9.14.2 Insbesondere sind Familien für uns all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder und Eltern übernommen wird. Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.
 

Jugendschutz

Meta
Antragsteller: Piraten aus RLP
Thema: Jugendschutz
Id: 9.15
Beschluss:aus Zeitgründen unbehandelt abgelehnt
Module
9.15.1 Der Jugendschutz steht in einer komplexer werdenden Medienlandschaft vor neuen Herausforderungen. Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln.

Wir entwickeln unsere politische Arbeit aus einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der sich nicht allein auf staatliche Regulierung beschränkt. Zu unseren Partnern gehören die Bildungseinrichtungen, die Erziehungsberechtigten, vor allem aber auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, um hier neue Lösungen zu finden. Immer weitergehende Verbote reichen hier nicht aus.

Ein verbesserter Betreuungsschlüssel und eine flexiblere Lehrplangestaltung soll den Schulen den nötigen Raum geben, Hilfestellungen für den Umgang mit der Medienwelt zu leisten. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss ein fester Bestandteil des Bildungsauftrags werden. Auch Eltern müssen hier eingebunden werden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche abgrenzbar sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen ausdrücklich auch Computerspiele.
9.15.2 Jugendmedienschutzstaatsvertrag Den Jugendmedienschutz wollen wir neu gestalten. Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) lehnen wir ab. Nicht nur die neuesten, geplanten Änderungen, u.a. die Einführung von Inhalte-Kennzeichnung und Sendezeiten für das Internet, sind gefährlich und absurd. Auch sind wir der Überzeugung, dass der generelle Weg des Jugendmedienschutzes aktuell ein falscher ist. Unsere Politik setzt auf die Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie auf Verantwortung und nicht auf immer neue Verbote oder Zensur-Maßnahmen.