RP:Kreisverband Rheinhessen/GO Entwurf

Geschäftsordnung für Kreisparteitage der PIRATENPARTEI RHEINHESSEN mit Mitgliederversammlungen zu Kreiswahlvorschlägen

Akkreditierung

  1. Der Kreisvorstand kontrolliert zu Beginn die Stimmberechtigung der Anwesenden für den Kreisparteitag sowie ggf. für die Aufstellungsversammlung von Wahlkreisbewerbern und teilt die jeweiligen Stimmkarten aus (Akkreditierung).
  2. Der Kreisvorstand kann auch Mitglieder des Kreisverbandes im Vorfeld beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist dem Wahlleiter durch den Kreisvorstand mitzuteilen und von diesem zu verkünden. Sie gilt als Grundlage für absolute Mehrheiten.
  3. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. Die Anzahl der anwesenden Piraten mit Stimmrecht wird auf Antrag neu ermittelt. {GO-Antrag auf erneuter Auszählung der Stimmberechtigten}
  4. Nimmt ein Landespirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
  5. Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

Versammlungsämter

  1. Versammlungämter können auch mit Personen besetzt werden, die für die Versammlung nicht akkreditiert sind.

Versammlungsleiter

  1. Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geführt, der zu Beginn von dieser gewählt wird.
  2. Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inklusive Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inklusive Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.
  3. Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.
  4. Der Versammlungsleiter kann freiwillige Versammlungsteilnehmer dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. Die Versammlung kann einzelne Unterstützer des Versammlungsleiters ablehnen.[GO-Antrag auf Ablehnung eines Unterstützers]
  5. Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

Wahlleiter

  1. Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen einen Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
  2. Die Durchführung einer Wahl umfasst
    • die Ankündigung einer Wahl
    • Hinweise auf die Modalitäten der Wahl
    • die Eröffnung und Beendigung der Wahl
    • das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung, insbesondere der geheimen Wahl
    • das Entgegennehmen der Stimmzettel,
    • das Auszählen der Stimmen
  3. Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens einen weiteren freiwilligen Versammlungsteilnehmer zum Wahlhelfer, der ihn in seiner Arbeit unterstützt, und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren darf, bei dessen Auszählung er beteiligt ist.
  4. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. [GO-Antrag auf Ablehnung eines Wahlhelfers]
  5. Der Wahlleiter fertigt Wahlprotokolle über alle Wahlen des KPT und aller MV an, die jeweils von ihm selbst und einem beteiligten Wahlhelfer zu unterschreiben und somit zu beurkunden sind.

Protokollführung

  1. Die Versammlung wählt zu Beginn mindestens einen Protokollanten, der das Protokoll gemäß dieser Geschäftsordnung anfertigt.
  2. Das Protokoll wird grundsätzlich in Form eines Beschlussprotokolls geführt. Das Protokoll wird von der Protokollführung, dem Versammlungsleiter und dem Vorsitzenden der Piratenpartei Rheinhessen oder seinem Stellvertreter unterschrieben. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt. Das Protokoll ist durch Veröffentlichung im Piratenwiki zugänglich zu machen.
  3. Die Protokollanten geben auf Antrag Auskunft über die Inhalte des Protokolls. [GO-Antrag auf Protokoll-Auskunft]
  4. Bei einer MV füllt der Protokollant zusammen mit dem Wahlleiter die amtlichen Formulare aus.

Kandidatur

  1. Für die Wahlen kann sich jeder Pirat nach seiner Akkreditierung aufstellen, sofern nicht Gesetze, die Satzung, diese GO oder die Satzungen der übergeordneten Gliederungen ausdrücklich anderes bestimmen.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich niemand mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz anderes bestimmt.
  2. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. [GO-Antrag auf geheime Abstimmung]. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
  3. Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluss der Auszählung das vollständige Wahlergebnis durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die auf jeden möglichen Abstimmungspunkt entfallenen Stimmen.
  4. Alle Piraten sowie die Wahlhelfer sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  5. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl statt. [GO-Antrag auf Wahlwiederholung]
  6. Findet die Wiederholung der Wahl nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Wahlbeteiligung bei mindestens neunzig vom hundert der ursprünglichen Wahl liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.
  7. Stimmberechtigt für eine MV sind die für den entsprechenden Wahlkreis akkreditierten Mitglieder, für den KPT alle akkreditierten Teilnehmer.

Abstimmungen

Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge

  1. Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen der entsprechenden Stimmkarte abgestimmt.
  2. Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Wahlleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. [GO-Antrag auf Auszählung]

Abstimmungen über allgemeine Anträge

  1. Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben.
  2. Bei Abstimmungen nach einfacher Mehrheit enthalten die Stimmzettel die Optionen JA und NEIN. Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet oder nicht abgegeben wurden, zählen als Enthaltungen.
  3. Bei Abstimmungen nach absoluter Mehrheit enthalten die Stimmzettel nur die Option JA. Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet oder nicht abgegeben wurden, zählen als NEIN-Stimmen.
  4. Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus „Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge“ entsprechend.

Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes

  1. Es gelten die Regelungen aus „Abstimmungen über allgemeine Anträge“ entsprechend.

Wahlen

  1. Ein Kandidat wird mit einfacher Mehrheit gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
  2. Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. [GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge]
  3. Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. [GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge]
  4. Bei Personenwahlen mit einem Kandidaten wird gemäß (2) aus „Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. Bei Personenwahlen mit mehr als einem Kandidaten sind als Optionen alle Kandidaten aufzuführen sowie die zusätzliche Option NIEMAND. Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet oder nicht abgegeben wurden, zählen als Enthaltungen.

Wahlen zu Versammlungsämtern

  1. Es gelten die Bestimmungen aus „Wahlen“

Wahlen zum Kreisvorstand

  1. Es gelten die Regelungen aus „Wahlen zu Versammlungsämtern“.
  2. Wahlen zum Vorstand finden immer geheim statt.

Wahlen zu sonstigen Parteiämtern

  1. Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
  2. Im Übrigen gelten die Regelungen aus „Wahlen zu Versammlungsämtern“.

Wahlen zum Wahlkreisvorschlag

  1. Wahlen zum Wahlkreisvorschlag finden immer geheim statt.
Wahlkreisbewerber und Ersatzbewerber
  1. Das passive Wahlrecht besitzt, wer spätestens am Wahltag, zu dem die MV stattfindet, das 18. Lebensjahr vollendet, spätestens an ebendiesem Tag seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben wird, deutscher Staatsbürger ist und nicht anderweitig vom Wahlrecht zum Landtag in Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist.
Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson
  1. Das passive Wahlrecht besitzt, wer zum Versammlungszeitpunkt bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Anträge

allgemeine Anträge an die Versammlung

  1. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.

Anträge auf Änderung der Satzung

  1. Es gelten die Regelungen aus „allgemeine Anträge an die Versammlung“ entsprechend.

Anträge auf Änderung des Programms

  1. Es gelten die Regelungen aus „allgemeine Anträge an die Versammlung“ entsprechend.

Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände und seiner Stimmkarte das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen ("GO-Antrag"). Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
  2. Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Absatz 1 einen Alternativantrag stellen. [GO-Antrag auf Alternativantrag]. Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
  3. Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
  4. Unterbleibt eine Gegenrede, und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede, oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.
  5. Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: [GO-Antrag …]

Antrag auf Ende der Rednerliste

  1. Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. [GO-Antrag auf Ende der Rednerliste]
  2. Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle weiteren Redner unverzüglich melden.

Antrag auf Änderung der Tagesordnung

  1. Eine Änderung der Tagesordnung [GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung] kann sein:
    • das Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes
    • das Entfernen eines Tagesordnungspunktes
    • das Vertagen eines Tagesordnungspunktes
    • das Heraustrennen eines Tagesordnungspunktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung
    • das Ändern der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten.

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

  1. Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. [GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung]

Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

  1. Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. [GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes]
  2. Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
  3. Die Abstimmung wird auch bei knappem Ergebnis nicht ausgezählt. Im Übrigen richtet sich die Abstimmung nach „Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge“.