RP:Kreisverband Bad Kreuznach/Vorstand/Geschäftsordnung
Kreisverband Bad Kreuznach Geschäftsordnung des Vorstands
Stand: 17.05.2012
§1 Allgemeines
§1.1 Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung
Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
§1.2 Begriffserklärung
§1.2.1 Mailingliste
Zum Austausch unter den Kreismitgliedern und Außenstehenden wird eine Mailingliste geführt. Diese kann über die E-Mail-Adresse bad-kreuznach@lists.piratenpartei.de erreicht werden. In die Liste kann sich jeder über folgenden Internetauftritt der Piratenpartei Deutschland eintragen: https://service.piratenpartei.de/listinfo/bad-kreuznach
§1.2.2 Wiki
Als Arbeits- und Informationsmedium nutzt die Piratenpartei ein Wiki, in dem jeder neue Seiten anlegen und bestehende verändern kann.
Die Wikiseiten des Kreisverbandes Bad Kreuznach sind erreichbar unter der Adresse http://wiki.piratenpartei.de/RP:Kreisverband_Bad_Kreuznach
§1.3 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Bad Kreuznach der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst Regelungen gemäß §15.5 der Kreissatzung.
§1.4 Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen.
§1.5 Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §15.5 der Kreissatzung eine neue beschließt.
Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am 11.09.2013 in Bad Kreuznach beschlossen.
§1.6 Postfach-Adresse
Piratenpartei Bad Kreuzach
Postfach 21 17
55543 Bad Kreuznach
§1.7 E-Mail-Adresse
bad.kreunach@piraten-rlp.de
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Vorsitzender
Zu den Aufgaben des Vorsitzenden zählen u.a.
- Leitung und Koordination des Vorstands
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Vertretung gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband, anderen Kreisverbänden sowie den Untergliederungen des Kreisverbandes Bad Kreuznach
- Leerung des Postfachs
- Einberufung und Vorbereitung der Kreisparteitage
- Eröffnung der Kreisparteitage
- Delegieren von Aufgaben innerhalb des Vorstands und an Kreismitglieder
Stellvertretender Vorsitzender
Zu den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden zählen u.a.
- Entlastung des Vorsitzenden und des Schatzmeisters in ihren Tätigkeit
- Vertretung des Vorsitzenden bei Abwesenheit
Schatzmeister
Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Der Schatzmeister informiert den Vorstand regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht monatlich den aktuellen Konto- und Spendenstand im Wiki.
Zu den weiteren Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.
- Verwaltung des Parteiarchivs
- Mitglied im Landesfinanzausschuss
- Vermögensverwaltung
- Buchführung nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Bargeldkasse
- Girokonto
- Inventar
- Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
- Mitgliederverwaltung
- Erfassen der Mitgliedsanträge
- Begrüßung von Neumitgliedern
- Verschicken von Einladungen zu Kreisparteitagen
- Akkreditierung von Mitgliedern bei Kreisparteitagen
- Veto-Pflicht bei Finanzangelegenheiten
Die Veto-Pflicht definiert sich wie folgt: Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, Ausgabenbeschlüssen, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden.
Beisitzer
Die Beisitzer unterstützen die Vorstandsmitglieder bei der Erfüllung der angegebenen Aufgaben selbständig.
Alle Vorstandsmitglieder
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben und einen Tätigkeitsbericht abzugeben.
§3 Beschlussfassung
Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
Alle Entscheidungen im Vorstand werden mit absoluter Mehrheit der Vorstandsmitglieder getroffen. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich fest zu halten und im Wiki und der Mailingliste zu veröffentlichen.
Der Schatzmeister kann seine Veto-Pflicht bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage des Kreisverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird seine Veto-Pflicht vom Vorsitzenden wahrgenommen.
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind möglich.
§4 Anträge an den Vorstand
Anträge an den Kreisvorstand sind zu stellen:
- in Textform an die Postfachadresse des Kreisverbandes oder/und
- als E-Mail an die Adresse des Kreisvorstands oder/und
- via Mailingliste mit Tag [Antrag] in neuem Thread
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Kreisverbandes.
§5 Verwaltung der Mitgliederdaten
Die Mitgliederdaten werden vom Schatzmeister oder seinem Stellvertreter verwaltet. Eine Datenschutzerklärung der verwaltenden Person ist zwingend erforderlich.
§5.1 Elektronische Daten
Elektronische Mitgliederdaten dürfen nur auf einem nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselten Datenträger gespeichert werden.
Es sind nur Daten zu erheben, welche für die Finanzbuchhaltung oder die Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern zwingend notwendig sind.
Jedes Mitglied darf jederzeit vollständig Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten nehmen.
Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich und vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Dritte ist untersagt.
§5.2 Dokumente und Drucksachen
Dokumente und Ausdrucke, welche Mitgliederdaten enthalten sind vor Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Alle Dokumente sind umgehend zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.
§6 Rechtsgeschäfte und Finanzen
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Der Schatzmeister legt für jedes Vorstandsmitglied ein Budget bis 40€ fest. Mit diesem Budget kann das jeweilige Vorstandsmitglied Rechtsgeschäfte abschließen. Übersteigt das Rechtsgeschäft das Budget ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
Das Budget gilt für die gesamte Amtsperiode und kann durch einen Vorstandsbeschluss und die Zustimmung des Schatzmeisters wieder aufgefüllt werden.
§6.1 Konto
Der Kreisverband führt ein Giro-Konto bei der Sparkasse Bad Kreuznach. Das Konto darf nicht überziehbar sein. Für das Konto bevollmächtigt sind der Schatzmeister und der Vorsitzende. Der Schatzmeister erhält die PIN und die TAN-Liste. Der Vorsitzende kann per Unterschrift Transaktionen tätigen.
Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
§6.2 Barkasse
Der Kreisvorstand führt eine Barkasse, diese wird von dem dafür bestimmten Vorstandsmitglied verwaltet. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 100 Euro auf das Giro-Konto des Kreisverbandes einzuzahlen.
§7 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
Die fernmündliche Teilnahme eines oder mehrere Vorstandsmitglieder ist gestattet.
Die regelmäßigen Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Quartal statt. Spätestens 7 Tage vor der Vorstandssitzung wird zu dieser über die Mailingliste und im Wiki eingeladen.
Zu jeder Sitzung ist ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki und über die Mailingliste zu veröffentlichen.
§8 Protokollführung
Das Protokoll umfasst:
- Anträge
- Beschlüsse
- Abstimmungsergebnisse
- Stellungnahmen
Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten auf der nächsten Vorstandssitzung zu unterzeichnen und im Parteiarchiv abzulegen.
§9 Tätigkeitsbericht
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht gemäß § 15.7 der Kreissatzung anzufertigen.
Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
Die Tätigkeitsberichte werden im Rahmen des Protokolls des Kreisparteitags veröffentlicht.
§10 Sonstiges
§10.1 Twitteraccount
Der Twitteraccount @PiratenKH wird vom Vorstand verwaltet. Der Vorstand hat die Möglichkeit den Zugriff auf den Account einzelnen aktiven KV-Mitgliedern zu gewähren. Dies ist im jeweiligen Vorstandsprotokoll der Sitzung zu dokumentieren. Bei der Wahl eines neuen Vorstandes ist das Passwort des Twitteraccounts zu ändern.
§10.2 Public-Key-Verschlüsselung
Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, sich für den Umgang mit sensiblen Daten mit den Grundlagen der Public-Key-Verschlüsselung [1] auseinandersetzen und dem Rest des Vorstands seinen öffentlichen Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
[1]: http://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrisches_Kryptosystem