RP:Geschäftsordnung/LMV/Änderungsanträge

Hier kannst Du Änderungsanträge zur Geschäftsordnung hinterlegen. Umfangreiche Änderungen und Neuentwürfe, bitte auf einer Unterseite anlegen.

Neuentwürfe

Umfangreiche Änderungsanträge

Kurze Änderungsanträge

Antrag auf Änderung der LPT-Geschäftsordnung 'Abschnitt Versammlungsleitung'

Antragsteller
Klaus Brand
Vermerk
zurück gezogen mit Ticket #1031799
Neu Fassung

Versammlungsleitung

(1) Die Versammlung wird durch eine Versammlungsleitung geleitet, die aus einem Versammlungsleiter und, auf dessen Antrag, einem stellvertretenden Versammlungsleiter besteht. Die Mitglieder der Versammlungsleitung werden einzeln vom Landesparteitag gewählt.

(2) Der Versammlungsleitung obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt sie Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.

(3) Die Versammlungsleitung kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.

(4) Die Versammlungsleitung nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die sie nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.


Alte Fassung

Versammlungsleiter

(1) Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird.

(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.

(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Pausen und Unterbrechungen an.

(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.

(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

Begründung

Die Leitung eines LPT erfordert hohe Konzentration über einen langen Zeitraum. Am kommenden LPT in Pfaffen-Schwabenheim sogar an zwei Tagen je 9,5 Stunden. Da ich bei bisherigen Parteitagen den Eindruck hatte, dass Versammlungsleiter gegen Ende der Veranstaltung nicht mehr so effektiv und souverän agieren wie zu Beginn schlage ich vor optional einen zweiten (stellvertretenden) Leiter zu ermöglichen. Damit können sich 2 Personen bei der Leitung abwechseln. Der Stellvertreter sollte imho auf Antrag des gewählten Versammlungsleiters von dem Parteitag gewählt werden.

Die LPT-GO in Baden-Württemberg lässt sogar 3 Versammlungsleiter zu. Allerdings muss dort der LPT die Anzahl der Versammlungsleiter bestimmen. Schneller und zweckdienlicher erscheint mir, dass der gewählte Versammlungsleiter beantragen kann, dass ihm ein Stellvertreter zur Seite gestellt wird.

Diskussion

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  • Argument 1
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Musterantrag

Antragsteller: Du?

Beantragte Änderung

§ 1

Dem § abc wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: »Mir fällt hierzu nichts mehr ein.«

§ 2

Im § 0 Abs 8 Satz 15 wird das Wort »alt« durch das Wort »neu« ersetzt.

Alte Fassung
Hier kommt die alte Fassung der zu ändernden Teile der GO hin.
Neue Fassung
Hier kommt die neue Fassung nach Durchführung der Änderungen hin.

Begründung zu § 1

Dient nur der Demonstration. Der Antragsteller sieht in der Annahme dieses Antrages keinen Sinn, möchte der Versammlung aber auch nicht das Recht abstreiten, diese Änderung in die Geschäftsordnung einfließen zu lassen.

Begründung zu § 2

Neue Dinge sind meistens besser als alte, daher soll dies auch in der Geschäftsordnung so umgesetzt werden.

Diskussion