Pressemitteilung/Entwurf/Telemediengesetz

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Gliederung: Bund
Datum .03.2007


PRESSEMITTEILUNG der Piratenpartei

Entwurf 1: Gewöhnliche Straftäter sind jetzt Terroristen!

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines neuen Telemediengesetzes (TMG) hat die Bundesregierung bestätigt, in Zukunft auch für Präventionszwecke eine Auskunftspflicht bei Bestands- und Nutzungsdaten einzuführen.

Erinnern wir uns an die Terroranschläge der vergangenen Jahre, dann erinnern wir uns auch, dass unsere Bundesregierung vorbeugende Maßnahmen dagegen ergreifen wollte. Man denke nur an die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsdaten, die Internet, Telefon und Handy betrifft.

Nun haben sich, nach den Wünschen unserer Regierung, zwei Änderungen ergeben:

1. Es geht nicht mehr um Terrorbekämpfung, sondern auch um die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten. Was bedeutet dies? Jeder Bürger wird von der Regierung erstmal als potentieller Straftäter betrachtet. Wirklich jeder Bürger? Ja sicher! Wenn die Regierenden vorbeugend alle Daten von jedem sammelt, kann das nichts anderes bedeuten. Bedenkt man, dass diese Maßnahmen ursprünglich zur Terrorbekämpfung vorgesehen waren, wird jeder von uns zu einem möglichen Terroristen abgestempelt. 2. Abweichend von den bisherigen Plänen, nur Verbindungsdaten zu speichern, sollen die Tele-Dienst-Anbieter nun auch persönliche Daten übermitteln. Dass die persönlichen Daten angefordert werden, wenn ein dringender Verdacht besteht, wäre ja noch nachvollziehbar. Aber es soll eine Verpflichtung zur Übermittlung dieser Daten eingeführt werden.

Damit aber nicht genug. Geschickt versteckt in den Formulierung der Texte ergibt sich noch einiges, was zum Nachdenken anregen sollte. Die gesammelten Informationen sollen auch „zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ eingesetzt werden. Zunächst klingt dies, wie eine berechtigte Forderung. Aber, das würde bedeuten, dass eine Verletzung des Urheberrechts vom Staat überwacht wird und der Geschädigte nicht mal mehr eine Anzeige erstellen müsste. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Es ist zu bezweifeln, dass die entsprechenden Behörden finanziell und personell dazu in der Lage sind. Damit wird klar, dass die Daten auch der Medienindustrie zur Verfügung gestellt werden. Jede normale Firma würde bei so einer Vorgehensweise umgehend verklagt werden. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren gibt es schon Pläne für eine weitere Ausdehnung der vorsorglichen, verdachtsunabhängigen Überwachung.

Die Entwicklung zeigt deutlich, dass wir in einen Überwachungsstaat rennen. Und zwar auf der Überholspur. Es fing an mit Terrorbekämpfung und „nur“ der Protokollierung von Verbindungsdaten. Als nächstes dient es auch der Vorbeugung von Straftaten. Zusätzlich sollen persönliche Daten übermittelt werden. Ein weiterer Ausbau ist auch schon geplant.

Es stellt sich die Frage, wohin das führen soll. Es wird nicht mehr lange dauern, bis auch die Inhalte übermittelt werden. Dann kann die Regierung auch die eMails lesen. Und man fragt sich bei diesen Methoden, wer noch?

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Entwurf 2: Aufweichung des Datenschutzes durch das neue Telemediengesetz

Die Piratenpartei kritisiert die Aufweichung des Datenschutzes durch das neue Telemediengesetz sowie die einseitige Berücksichtigung der Interessen bestimmter Lobbygruppen im Gesetzgebungsprozess.


Am 1. März ist das neue Telemediengesetz (TMG; zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf ) in Kraft getreten. Das Wirtschaftsministerium lobt das Gesetz als "Meilenstein zu einer modernen Medienordnung in Deutschland" (vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/tagesnachrichten,did=189368.html#189062 ). Die Piratenpartei teilt diesen Optimismus nicht und kritisiert insbesondere die Aufweichung des Datenschutzes durch § 14 des Telemediengesetzes.


Das Versenden von Spam ist jetzt eine Ordnungswidrigkeit

Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für das Versenden von Spam-Mails vor. Tatsächlich sind Spam-Mails ein wachsendes Problem; der weltweit dadurch entstandene Schaden wurde 2005 auf 50 Mrd. US-Dollar beziffert (vgl. http://www.verbraucher-gegen-spam.de/inhalt/side71.html#11 ). Es ist jedoch zu bezweifeln, dass das neue Gesetz eine wirksame Maßnahme dagegen darstellen kann. Mehr als 90% des Spams, der deutsche E-Mail-Adressen erreicht, wird aus dem Ausland verschickt. Zudem wird die Verfolgung von Verstößen lokalen Verwaltungen und Ordnungsämtern übertragen; es ist davon auszugehen, dass dort oft kein entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist (vgl. Joerg Heidrich: Verschlimmbesserung. Das neue Telemediengesetz soll im Internet für rechtliche Klarheit sorgen. In: c't 6/2007, S. 86-87).

Impressumspflicht

Nach dem TMG muss jede Webseite, die "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dient, ein Impressum haben, auch wenn sie rein privat betrieben wird; das betrifft insbesondere Blogs. Zudem gelten für solche Seiten (nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, § 55, vgl. http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html ) künftig die gleichen Sorgfaltspflichten wie für professionelle journalistische Angebote. Die stärkeren Rechte, die Journalisten besitzen (sie haben beispielsweise ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Informanten und dürfen nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden) werden jedoch im Gegenzug nicht ebenfalls auf private Blog-Betreiber übertragen. Zudem ist eine klare Grenzziehung zwischen privaten und 'journalistischen' Angeboten nicht möglich (vgl. http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/1/0,3672,4340897,00.html ). Weiterhin hält die Piratenpartei es für problematisch, dass es künftig nicht mehr legal möglich ist, ein Blog zB. mit politischen Kommentaren unter einem Pseudonym zu betreiben.

Aufweichung des Datenschutzes

Nach § 14 des TMG haben nun neben Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auch Verfassungsschutzbehörden, der BND und der Militärische Abschirmdienst Anspruch auf Herausgabe sensibler Daten von Nutzern. Damit ist bereits eine deutliche Absenkung des Datenschutzniveaus verbunden. Darüber hinaus können jedoch ab jetzt auch Privatunternehmen und Einzelpersonen Auskünfte erhalten, sofern dies "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist". Diese Regelung dient in erster Linie den Interessen der Musik- und Filmindustrie und ist als Erfolg von deren massiver Lobbyarbeit zu betrachten; demgegenüber wurden Einwände und Proteste von Verbraucherschutzorganisationen und Datenschützern sowie Kritik von Experten weitgehend ignoriert (vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/74271 sowie http://www.heise.de/newsticker/meldung/83863). Unter anderem hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Netzwerk Neue Medien und weitere Verbraucher- und Datenschutzorganisationen gegen das Gesetzesvorhaben protestiert und Änderungsvorschläge vorgelegt (vgl. http://www.daten-speicherung.de/index.php/telemediengesetz/ ).

Zwar stellt diese Regelung eine Umsetzung der EU-Richtlinie (hier die Richtlinie: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_195/l_19520040602de00160025.pdf ; hier ein heise-Artikel dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/46981 ) zur Durchsetzung des geistigen Eigentums dar; die Piratenpartei Deutschland ist jedoch der Ansicht, dass ein pauschaler Verweis auf europäische Richtlinien eine solche Aufweichung des Datenschutzes sowie die einseitige Berücksichtigung der Interessen einzelner Lobbygruppen nicht rechtfertigen kann. Die Piratenpartei lehnt im Übrigen die strafrechtliche Verfolgung von Privatkopierern und eine immer stärkere Ausweitung des Rechtes am "geistigen Eigentum" grundsätzlich ab.

Entwurf 3: Neues Telemediengesetz gefährdet den Datenschutz

Die Piratenpartei kritisiert die Aufweichung des Datenschutzes durch das neue Telemediengesetz. In dem Gesetzgebungsprozess sieht sie deutlich den Einfluß von Lobbygruppen aus der Industrie, zum Schaden der Bürgerrechte.

Am 1. März ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Das Wirtschaftsministerium lobt das Gesetz als "Meilenstein zu einer modernen Medienordnung in Deutschland". Die Piratenpartei sieht dagegen eine Reihe von bedenklichen Änderungen in dem Gesetz. Diese betreffen den Versand von Spam, die Impressumspflicht und die Erweiterung der Auskunftspflicht für Internet-Provider.

Spam-Versand ist nun eine Ordnungswidrigkeit

Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für das Versenden von Spam-Mails vor. Tatsächlich sind Spam-Mails ein wachsendes Problem; der weltweit dadurch entstandene Schaden wurde 2005 auf 50 Mrd. US-Dollar beziffert. Die Piratenpartei sieht in dem neuen Gesetz aber keine wirksame Abhilfe, denn mehr als 90% des Spams, der deutsche E-Mail-Adressen erreicht, wird aus dem Ausland verschickt. Zudem wird die Verfolgung von Verstößen lokalen Verwaltungen und Ordnungsämtern übertragen, wo bisher kaum entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.

Erweiterte Impressumspflicht - verminderte Anonymität

Nach dem TMG muss jede Webseite, die "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dient, ein Impressum haben, auch wenn sie rein privat betrieben wird. Dies betrifft insbesondere auch Blogs. Zudem gelten für solche Seiten nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag § 55 künftig die gleichen Sorgfaltspflichten wie für professionelle journalistische Angebote. Die stärkeren Rechte, die Journalisten besitzen - etwa das Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Informanten und die erschwerten Bedingungen, abgehört zu werden - werden jedoch nicht auf private Website-Betreiber übertragen. Die Piratenpartei betrachtet ohnehin eine klare Trennung zwischen privaten und journalistischen Internet-Angeboten als unmöglich. Problematisch wird weiterhin betrachtet, dass es nun nicht mehr zulässig ist, Kommentare in einem online-Medium unter einem Pseudonym zu schreiben.

Aufweichung des Datenschutzes

Bisher konnten nur Strafverfolgungsbehörden und Gerichte einen Internet-Provider zwingen, Internet-Daten von Nutzern herauszugeben. Nach § 14 des neuen TMG ist dies nun zusätzlich durch den Verfassungsschutz, den BND und den Militärischen Abschirmdienst MAD möglich. Vor allem aber können nun auch Unternehmen und Einzelpersonen Auskünfte erhalten, sofern dies "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" sei.

Diese Formel ist nach Ansicht der Piratenpartei bewusst weitläufig gehalten, dient den Interessen der Musik- und Filmindustrie und ist als Erfolg von deren massiver Lobbyarbeit zu betrachten. Proteste von Verbraucherschutzorganisationen und Datenschützern sowie Kritik von Experten wurden weitgehend ignoriert. Zwar stellt die neue Regelung eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums dar; die Piratenpartei sieht durch die EU-Richtlinie eine solche Aufweichung des Datenschutzes jedoch nicht gerechtfertigt.

Die Piratenpartei lehnt grundsätzlich die Kriminalisierung von Privatkopierern ab, ebenso wie die Ausweitung des von großen Verwertungsgesellschaften euphemistisch als "Recht am geistigen Eigentum" bezeichneten Verwertungsregimes. Ein freier Austausch von Informationen als wesentliche Grundlage der Gesellschaft wird dadurch zunehmend ausgebremst.


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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Die Piratenpartei hebt sich von den traditionellen Parteien durch ihre Ansprüche an die Transparenz des politischen Prozesses ab. So kann jeder interessierte Bürger bundesweit an allen Angeboten und Diskussionen der politischen Arbeit im Internet (https://www.piratenpartei.de) und bei den regelmäßigen Stammtischen in seiner Region (https://wiki.piratenpartei.de/Treffen) teilnehmen. Damit ist gesichert, dass Interessen und Probleme der Wähler aufgenommen und vertreten werden können und nicht an ihren Bedürfnissen vorbeigeplant wird.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)