Plakatierung Oer-Erkenschwick

Merkblatt

für die allgemeine Wahlwerbung in Oer-Erkenschwick

anlässlich der Europa-, Kommunal- und Bundestagswahlen im Jahre 2009


Für die Dauer von 3 Monaten vor der Wahl wird den politischen Parteien Wahlwerbung in größtmöglichem Umfang gestattet. (siehe Runderlass MVEL/IM vom 8.8.2003).

Die Antragspflicht für die Aufstellung bzw. Befestigung von Stell- und Hängeschildern entfällt. ( §§ 6 I, 13I der Satzung über die Sondernutzung in Oer-Erkenschwick.)

Wie bisher sollten die geplanten Aufstellflächen für Großflächenplakate („Wesselmänner“) bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Diese großzügige Handhabung gebietet es aber, dass einige wenige Ordnungsgrundsätze im allseitigen Interesse beachtet werden und die Parteien sich im genehmigungsfreien Raum strikt an das Vorgeschriebene halten.

Grundsätzlich gelten folgende Beschränkungen:

Die Werbeträger sollen aus witterungsbeständigem Material bestehen. Es dürfen keine Werbeträger mit kantigen Metallrahmen verwendet werden oder solche, bei denen anderweitig eine Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr bestehen kann. Sie sind so aufzustellen, dass auch bei evtl. auftretenden Unwettern die Standfestigkeit gewährleistet ist.

Werbeträger sind so aufzustellen oder aufzuhängen und zu befestigen, dass die Verkehrssicherheit und –ordnung (Fahrzeug- und Fußgängerverkehr) jederzeit gewährleistet ist. Sie dürfen u. a. nicht an oder neben Verkehrseinrichtungen oder Masten von Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen sowie in einer geringeren Entfernung als 10 m vor oder hinter Straßenkreuzungen, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen angebracht werden. Wahlwerbungen im Bereich des „Ewald-Kreisels“, dem Kreisverkehr Berliner Platz und dem „Aue-Kreisel“ sind strikt untersagt, da sich diese Bereiche als Unfallhäufungsschwerpunkte entwickelt haben.

Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und –einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.

An Bäumen sind Stell- und Hängeschilder so zu befestigen, dass die Bäume nicht beschädigt werden. Für das Aufstellen von Stellschildern dürfen öffentliche Straßen nicht aufgegraben werden.

Unzulässig ist das Anbringen von Transparenten sowie das Bekleben von Hauswänden, Bäumen, Bauplanken und sonstigen baulichen Anlagen auf öffentlichen Flächen. Zudem ist die RWE Weser-Ems AG vor dem Anbringen von Werbeträgern an Straßenbeleuchtungsmasten - als Eigentümer dieser Anlagen - zu informieren..

Evtl. Beseitigungsanordnungen der zuständigen Behörden (Stadtverwaltung Oer-erkenschwick, Polizei) ist sofort Folge zu leisten.

Um im Bedarfsfall eine kurzfristige Kontaktaufnahme zu ermöglichen, sind der Ordnungsbehörde Ansprechpartner sowie deren Telefonnummer zu benennen.

Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht werden in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden.


Entfernen von Werbeträgern

Die Werbeträger sind laufend zu kontrollieren und unverzüglich zu ersetzen oder zu beseitigen, wenn sie beschädigt sind. Spätestens zwei Wochen nach der Wahl sind alle Werbeträger sowie das Befestigungsmaterial abzuräumen und zu entsorgen.


Nicht ordnungsgemäß angebrachte, beschädigte sowie nicht innerhalb der genannten Frist abgeräumte Werbeträger können im Wege der Ersatzvornahme oder der unmittelbaren Ausführung kostenpflichtig durch die Ordnungsbehörde beseitigt werden.


Verfahren für Großflächenplakate

Das Aufstellen von Großplakatschildern sollte der Ordnungsbehörde weiterhin angezeigt werden. Hierbei werden folgende Angaben benötigt:

· die Art und die Zahl der geplanten Werbeträger · genaue Bezeichnung der/des Aufstellungsorte/s (Lageplan) · den Namen, die Anschrift und Rufnummer des verantwortlichen Aufstellers

Großplakatschilder dürfen auf den Flächen des Straßenbegleitgrüns nur außerhalb des Kronenbereichs von Bäumen aufgestellt werden. Der Straßenkörper darf für die Aufstellung der Werbeträger nicht aufgegraben werden.

Auf die Möglichkeit, Werbeflächen bei Werbefirmen anzumieten wird hingewiesen.


Gez.

Grzeskowiak

Fachbereichsleiter Bürgerservice