PiratenNews/un/eu/de/nds/2010/01/ZDF-Wahl/Segment02
werden, sondern es muss von einer politischen Einflussnahme zum Nachteil der Pressefreiheit ausgegangen werden.
Diese Praxis könnte nun auch in anderen Bundesländern Schule machen. Und sollte das Bundesverfassungsgericht dies durchgehen lassen, könnten die anderen Sendeanstalten schon bald vor einem ähnlichen Problem stehen. Denn das Medium Fernsehen kann nicht nur Macht sichern, sondern auch Meinungsbildner sein. Doch warum wird von den anderen Parteien nicht sofort vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt? Man könnte folgendes vermuten: Was bei dem einen geht, das kann ja dann im eigenen Land genauso gemacht werden. Eine Aufteilung der Rundfunkanstalten zwischen den Parteien.
Es ist ein Skandal, wie selbstherrlich sich die CDU-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat einfach über die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit hinweg gesetzt hat. Roland Koch und Angela Merkel meinen offensichtlich, die Empfehlung des ZDF-Intendanten genauso mit Füßen treten zu können, wie die verfassungsrechtlichen Bedenken von sage und schreibe 35 führenden Verfassungsrechtlern – die sich anscheinend alle irren – und rund 38.000 Bürgern die per Unterschriftenaktion für Nikolaus Brender votierten. Die fatale Botschaft lautet: Wir lassen den Bürgern nur die Informationen zukommen, die uns genehm sind. Wieder einmal ist dieses Vorgehen ein Beweis einer Politik, die nicht am Bürger, sondern am Interesse der Partei oder Einzelnen ausgerichtet ist.
BILD 3 300x400px http://images.pixelio.de/data/media/132/092__9.7.08__ZDF_in_Hamburg_.jpg (Urheber: pixelio.de Fotograf Bernd Sterzl)
Der Verfassungsrichter a.D. Dieter Grimm meinte dazu im Spiegel: “Es ist ein Fehler, dass gerade die außerparteilichen Vertreter nicht unabhängig bleiben. So haben die Parteien leichtes Spiel.“ Aber auch der ehemalige WDR-Chef Pleitgen meinte: “Das hat mit Staatsferne nichts mehr zu tun. Das ist ein Fall für das Verfassungsgericht.“
Auch wir sollten uns von diesem Vorgehen distanzieren und einen politisch unabhängigen Verwaltungsrat fordern, beziehungsweise, jegliche Bemühungen, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten, unterstützen.