Parteiprogramm/Änderungsanträge/Transparenz und Korruptionsbekämpfung International
- Was wird geändert, erweitert?
- Parteiprogramm
- Name des Antragstellers
- Mirco da Silva
- Wo wurde der Antrag diskutiert?
50px | Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von MDS Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen. |
Die für Deutschland wichtigsten internationalen rechtlichen Vorgaben und zusätzlichen Empfehlungen ("soft laws") für den Kampf gegen die Korruption kommen aus den UN, der OECD und dem Europarat. Im Rahmen der G8-Verhandlungen hat sich Deutschland zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt.
Es mangelt jedoch noch immer an der Umsetzung der in der Vergangenheit ausgesprochenen Bekenntnisse.
Die Piratenpartei Deutschland fordert daher::
- Die Ratifizierung der UN-Konvention, wofür zunächst insbesondere die Regelung der Abgeordnetenbestechung im StGB angepasst werden muss;
- Die konsequente Anwendung der in Umsetzung der OECD-Konvention in das deutsche Gesetz übernommenen Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger durch Verwaltung, Justiz und Wirtschaft;
- Die konsequente Anwendung des 2002 auf Auslandstatbestände ausgedehnten Verbots der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“;
- Die Einführung von Transparenzvorschriften im Rahmen der Exportkreditversicherung;
- Die konsequente Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Nationale Kontaktstelle;
- Die Ratifizierung der Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats.