Parteiprogramm/Änderungsanträge/BekämpfungKinderpornos
50px | Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Carlos Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen. |
Ausgangslage
Das Internet, geschaffen um eine militärische Reaktion nach einem thermonuklearen Erstschlag einer Supermacht zu organisieren, entwickelt sich zur einzigen wirklichen Macht, welche die Politik im Schacht halten kann. Seien es z.B. korrupte Umtriebe; moralische Abgründe, Missbrauch oder Folter von Gefangenen, chronische Verlogenheit und Machtgeilcheit bei mangelhaften Charakter oder was auch immer. Wie jetzt wider im Fall Berlusconi, der es auch als Regierungschef nicht vermag, die Bilder seines Sex Exzess von seinen Bürgern fernzuhalten, konnte Sie doch jeder bei El Pais im Internet einsehen. Neidisch blicken diese Politiker nach China, wo man zumindest technisch un versierten Menschen den Zugang zu solchen Quellen verlegen kann.
Hierzulande sollen dafür die Kinderschänder herhalten, um endlich zu einem wenigstens Teilweise wirksamen Mechanismus zu kommen, der vergleichbares Leistet. In einer öfendlichen Petition gegen die Zensur im Internet mit weit über 100000 mitzeichnen wird gefordert, das die "Stoppschild" Initiative zu beerdigen. Sie hat zwar keine Ahnung, was sie mit Ihrer Initiative anrichtet, aber mit einem hat Zensula ja Recht: Es sollte etwas gegen die Kinderschänder unternommen werden. Meiner Meinung aber nicht, indem man die Gesamtbevölkerung überwacht, sondern indem man die erkennungsdienstliche Behandlung einschlägig Vorbestrafter verschärft.
Ich wollte dazu die folgende Petition ebenfalls als öffentliche Petition zur Zeichnung publizieren:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das anstelle von Zensur Aktionen im Internet Straftäter die einschlägig Vorbestraft sind (Exhibitionismus, Spanner, Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung sowie Besitz und Herstellung von Kinderpornographie) einmal jährlich und Personen gegen die ein hinreichender Tatverdacht besteht nach richterlicher Anordnung in einer Datei polizeilich erfasst werden durch eine durchzuführenden hochauflösenden photografischen Erfassung ihrer gesamten Haut!
Also zusammengefasst, Menschen die Straftaten aus dem Bereich "Exhibitionismus, Spanner, Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung sowie Besitz und Herstellung von Kinderpornographie" sollen keine Menschenrechte mehr haben und zudem soll NOCH eine Datenbank erstellt werden? Sorry wenn ich das ein wenig drastisch forumliere, aber das scheint mir diametral zu allem wofür Piraten stehen. --CWagner
Begründet habe ich das wie folgt:
Die jetzigen Versuche eine Internetzensur zu etablieren sind (1) Wirkungslos, weil durch ein simples Eintragen eines anderen DNS Servers (unter Windows nicht mehr als 10 Mausklicks und vier Zahlen eingeben) in 20 Sekunden umgangen werden kann. Die IP des "Stopp" Server wird nicht lange geheim bleiben, ein simpler Sperr Eintrag dieser in der Firewall die eh jeder haben sollte reicht, um Versuche zu vereiteln, anhand von Aufrufen des Sperr Servers eine Vorsatz Erkenntnis zu konstruieren, weil diese dann schlicht nicht mehr erreicht werden. Einen eigenen DNS Server aufzusetzen ist auch kein Hexenwerk, und es ist anzunehmen das sehr bald Add Ons und Plug ins zu Internet Programmen auftauchen werden, welche die DNS Umwandlung ohne DNS Server bewerkstelligen. (2) Es reine Polemik ist, um so tun als würde man was tun. Das die Straftäter Ihre Missetaten sorgfältig Dokumentieren und diese dann Veröffentlichen ist ein Service, den kein anderer Typ von Straftätern der Polizei bietet. Man muss "nur" noch lernen, damit umzugehen und die Subjekte die sowas machen auch identifizieren. Den Erfolgen der Polizeiarbeit welche die Medien erreichen lassen es zu, anzunehmen das solche Leute in Ringen operieren, und somit eine partielle primäre Aufklärung Rate auch sekundäre Erfolge nach sich ziehen dürfte. Die Haut des Menschen ist nicht homogen, sonder verfügt über farbliche und strukturelle Merkmale, von denen ein Teil auch über sehr lange Zeit Konstant ist. Die jährliche Erfassung würde es erlauben, mit geeigneter Software solche permanenten Merkmale zu ermitteln und diese in einer Datenbank abzulegen. Diese Datenbasis kann dann genutzt werden, um die öffentlich zugänglichen Dokumentationen von Straftaten einer Konkreten Person zuzuordnen, so wie das durch die Entschleierung des Gesichts eines Straftäters bereits gelungen ist. Es ist eine besorgniserregende Tendenz, das Politiker in immer grösseren Maßstab davon abgehen, sich von der Verfolgung konkreter Straftaten auf eine Totalüberwachung der Bevölkerung zu verlegen. Dieser muss unbedingt Umgekehrt werden, um die freiheitlichen Bürgerrechte zu schützen.
Das erstaunliche dabei, die Petition wurde nicht öffentlich gestellt, so das niemand die Petition unterstützen konnte. Hier wurde ganz offensichtlich versucht, eine Verbreitung dieser Idee zu verhindern. Vermutlich um sie einfacher ablehnen zu können, ohne dem Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt zu sein. Misstrauen gegen die etablierten Politiker ist von daher mehr als notwendig.
Ich habe deshalb heute die Piratenpartei gewählt, weil das einzige Partei ist, von der man behaupten kann, das sie über nennenswerte Internetkompetenz verfügt. Wenn Sie diese Petition unterstützen wolen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Petition selbst auf dem Petitionsserver einzureichen.
- Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages arbeitet langsam aber gründlich. Meine am 5. Mai eingereichte Petition ist immer noch nicht frei geschaltet, aber am 17. Juni hat der Petitionsausschuß immerhin ein Schreiben verfasst, daß mir in dieser Woche zugestellt wurde, in dem mir mitgeteilt wurde, daß sie dem »zuständigen Ministerium« zugeleitet wurde, um von dort eine Stellungnahme zu erhalten. Weiterhin wurde ich darüber informiert, daß dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird. --Bodo Thiesen 14:02, 28. Jun. 2009 (CEST)
Fazit
Ich beantrage, die Umsetzung der Petition in das Parteiprogramm aufzunehmen
- Nein, das tust Du nicht. Denn dazu müsstest Du nicht nur schreiben, das Du es tust, sondern es auch tun. Also Antrag im Wortlaut produzieren. --Bodo Thiesen 14:15, 28. Jun. 2009 (CEST)
Zum Schluss möchte ich noch auf eine pikante Besonderheit im Zusammenhang mit Jungendpornos hinweißen, auf den ich durch eine Auslandsfernsehsendung aus den USA aufmerksam wurde. Bei Kinder & Jugendpornographie denkt jeder erstmal an den alten Sabbergreiß der sich an einem blutjungen Mädchen zu schaffen macht. In der Vergangenheit stimmte das ja auch, weil nur dieser das Geld für eine teure Kamera nähmst Dunkelkammer hatte, die man ja auch brauchte, um im Fotogeschäft nicht negativ aufzufallen.
Heutzutage ist eine Kamera eine Ramschartikel, und die Funktion zur Weitergabe ist meist, in Gestallt von Bluetooth oder Handy, auch schon mit drin. Die Folge, Kinder und Jugendliche haben Kameras! Und zwar in Massen! Kommen die dann in die Pubertät, dann machen sie selbst mitunter erotische Voneinander, z.B. um die Verbundenheit zu zeigen. Unsere Rechtsnormen ordnen diese dann mitunter in die höchste Klasse der Straftäter ein, obschon sie eigentlich nichts böses tun und es als Erwachsene auch ganz legal wäre! Die Normen haben keine Altersgrenze, einzig Strafunmündigkeit und das Jungendstrafrecht mildern die Folgen. Und wenn die Jugendlichen dann später Erwachsen werden, wollen sie sicher nicht das erotische Bild ihrer ersten Liebe zerstören, aber Formal sind Sie im Besitz von Kinder- oder Jugendpornographie! Und was passiert, wenn der Jugendliche stirbt? z.B. durch einen Autounfall. Müssen die Eltern dann erotische Bilder ihrer Kinder von potentiellen Schwiegertöchter und Schwiegersöhnen vernichten? Oder gar das Erbe ausschlagen, um es nicht zu unternehmen, in den Besitz dieser Werke zu kommen? Was ist mit Junges und Mädchen, die mit Ihrem tollen Partner bei Ihren Freuden angeben? Das erfüllt dann gleich der Tatbestand der Verbreitung!
Hier besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf, der aber durch die systematische Unterdrückung des Themas Kinder und Kindererziehung durch die öffentlich rechtliche Medienlandschaft völlig verdeckt wird! Die Normen im Strafrecht müssen so sein, das Sie eine nachvollziehbare Grenze ziehen, und nicht willkürlich jeden für ganz Normales Verhalten treffen können!
--Carlos 13:46, 13. Jun. 2009 (CEST)