NRW Diskussion:Wahlprogramm

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Ich finde Datenschutz/Privatsphäre Punkt 6 etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Und zwar finde ich persönlich das folgende Punkte recht strittig sind:

   * Anzeigepflicht für Geburten

Gab es eigentlich schon immer und ich sehe dort keinerlei Probleme das der Staat weiß, wie viele Bürger er im Moment hat. Diese Daten wurden schon seit mehreren Jahrhunderten aufgenommen und ich sehe dort keinerlei mißbrauchsgefahren.

   * Ausweispflicht

HAlte ich nicht für falsch, ob es in der Form wie bisher geschehen sollte ist aber eine andere Frage. Halte ich nebenbei für die Leute selber für wichtig z.B. im zusammenhang mit dem Jedermannparagraph [1]

Und was hat das mit Personen zu tun?

   * Kfz-Kennzeichenpflicht

Sollte IMHO schon sein, damit man bei Straftaten & Ordnungswiedrigkeiten den Halter feststellen kann. Ich finde Systeme die dir dein Auto abschleppen oder Sperren, was meines Erachtens die Folge der Abschaffung wäre, absolut falsch. --Hal 9000 15:13, 8. Aug. 2008 (CEST)



Man darf von Glück reden, daß dieses Programm noch nicht verabschiedet wurde. Aus meiner Sicht aus folgenden Gründen:

   * Datenschutz/Privatsphäre


4. Sollte ergänzt werden um ", wenn diese zweckmäßig sind, von den Betroffenen mit hinnehmbarem Aufwand umgesetzt werden können und sich innerhalb eines annehmbaren Kostenrahmens einführen lassen."
6. Ich kann meinem "Vorschreiber" nur zustimmen, muß aber noch hinzufügen, daß sich diese Liste jenseits jeglicher Realität bewegt.
Geburten MÜSSEN weiterhin anzeigepflichtig bleiben, allein um Maßnahmen das Kindeswohl und die soziale und medizinische Für- und Vorsorge betreffend umsetzen und einhalten zu können.
Eine Abschaffung der Meldepflicht ist ebenfalls ein so gewagter Vorstoß, daß ich mich genötigt fühle, diesen unkommentiert zu lassen.
Die Ausweispflicht steht ohnehin nicht zur Disposition. Ämter und Behörden müssen in der Lage sein, eine Person an Ort und Stelle zu identifizieren.
KFZ ohne Kennzeichen ... bei Übertretungen der StVO muß es möglich sein, den Halter des Fahrzeuges zu bestimmen. Ansonsten herrschen auf Deutschlands Straßen irgendwann Chaos und Anarchie.
Prepaidkarten ... ok, mag sein.
Die Steuernummer von Geburt an gehört auf den politischen Scheiterhaufen, weil hierbei "Steuer" ganz offensichtlich nicht mehr als ein Alibi ist.
Über ein Ausländerzentralregister kann man streiten. Es sollte jedoch - wenn auch nicht zwangsläufig zentral - möglich sein zu bestimmen, welche Personen sich innerhalb des Landes-/Bundesgebiets aufhalten, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben bzw. einem Sonderstatus wie etwa "Asylbewerber" unterstehen.

   * Transparenz

Punkt 4 dürfte wohl nicht ernst gemeint sein, oder? Protokolle von Sitzungen z.B. betreffend die deutschen Geheimdienste (insb. den Auslandsgeheimdienst) möchte ich dahingehend auf keinen Fall öffentlich sehen, da nicht nur Bürger der Bundesrepublik Zugriff darauf hätten, sondern auch die entsprechenden Stellen anderer Staaten.
Aus Punkt 4) ist in dieser sehr allgemeinen Formulierung auch zu entnehmen, daß ebenfalls zur Erörterung gekommene Staatsgeheimnisse öffentlich gemacht werden müssen, da sie ja in diesen Protokollen auftauchen würden. Dann würde diese Forderung schon ziemlich hart an der Grenze der §§9X StGB kratzen. Also: bitte hart umformulieren oder ersatzlos streichen.

--Wockenfoth 22:10, 24. Aug. 2008 (CEST)


Ich kann euch beide gut verstehen, wenn ihr euch nicht mit Punkt 6 mitgehen wollt. Ich kann aber auch den Schreiber gut verstehen, warum er den Punkt 6 da hingeschrieben hat. Was seit hunderten Jahren praktiziert wird, ist ein lokales gemeindliches Register der Geburten. Das war ein dezentrales und nicht zentral suchbares Register. Der Registerauszug wurde als Urkunde dem Geborenen mitgegeben. Damit war eine Plausibilitätprüfung der Geburt im Einzelfall möglich, indem der Zweifler bei der lokalen Behörde anfragt, ob die Urkunde mit den Daten im lokalen Register übereinstimmt. Es entspricht damit dem Gebot der Datensparsamkeit. In der heutigen Informationsgesellschaft ist es fast nicht mehr möglich, ein elektronisches Register zu halten, das nicht zentral suchbar ist bzw. leicht suchbar gemacht werden kann. Da gibt es zwei Auswege, die Herstellung der Suchmöglichkeit mit einer harten Strafe zu belegen (advisory) oder keine Geburten zu registrieren (mandatory). Die offensichtliche Alternative ist, ein papiernes Registerbuch zu erlauben, aber kein elektronisches Reigster. Der zweite Vorteil des papiernen Buches ist die höhere Fälschungssicherheit.

Für die Ausweispflicht gilt prinzipiell dasselbe. Auch dort hat sich über Jahrhunderte die vernünftige Lösung entwickelt, nämlich eine schwer fälschbare Urkunde zur Plausibilität mit einem dezentralen papiernen Register am Ausstellungsort, wenn eine Überprüfung der Echtheit notwendig wird. Auch hier sind elektronische Register von übel.

Bei den KFZ-Kennzeichen hat es meines Wissens immer eine zentrale Datenbank gegeben. Aber auch dafür gibt es eigentlich keinen Grund. In der zentralen Datenbank könnte man höchstens spezielle Eigenschaften speichern, wie z.B. ob das Kennzeichen ungültig ist oder gestohlen wurde, evtl. auch Hersteller des KFZ und Farbe. In der Datenbank des Landkreises liessen sich die Halterdaten speichern, wobei man auch dort vermeiden sollte, Daten elektronisch zu speichern, um die Möglichkeit des Datenmissbrauchs im Vorhinein zu minimieren.

Mit papiernen Landkreis-KFZ-Halterregistern und einem zentralen Register spezieller Eigenschaften wäre auch das automatisierte KFZ-Kennzeichenscanning viel weniger problematisch, da die Suche nach der Eigenschaft "KFZ gestohlen" ohne Kenntnis des Halters und ohne Möglichkeit der Datenzusammenführung machbar wäre. --Alu 23:54, 24. Aug. 2008 (CEST)

Ich bin mir auch nicht sicher, ob man ein Ausländerzentralregister zwingend braucht. Ich meine, man soll lokale Probleme lokal lösen. Wenn die Anzahl der Ausländer für eine Gemeinde interessant wird, soll sie lokal die Ausländer durchzählen. Ob die Anzahl für die Gemeinde relevant ist, soll diese selbst entscheiden. Tausend Ausländer in Klein-Posemuckel sind nicht das gleiche, wie tausend Ausländer in Berlin. Die bundesweite Zählung kann das statistische Bundesamt durchführen, indem es von allen Gemeinden die anonyme Anzahl erhebt und zusammenzählt. --Alu 00:04, 25. Aug. 2008 (CEST)

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