NRW-Web:HowTos/Postfach
Postfach HowTo
Vorraussetzung
- Die folgenden Gliederungen des Landesverbandes NRW können ein Postfach beantragen:
- Gewählte Mitgliedervertretungen wie z.B. Kreis-, Bezirks-, Ortsverbände, Piratenbüros, ...
- Crews
- Arbeitskreise
- Arbeitsgruppen
- Die Beantragung eines Postfachs soll begründet werden. Der Landesvorstand hat ein Veto Recht, muss seine Entscheidung aber schriftlich begründen.
- Zur Beantragung ist ein Beschluss mit folgenden Informationen vorzulegen:
- Der Kostenträger ist zu benennen. (virtuelles Konto der Gliederung der Piratenpartei LV NRW)
- Es sind die Personen zu benennen, denen die 2 Postfachschlüssel ausgehändigt werden.
- Die Personen, welche das Postfach betreuen, werden dem Vorstand namentlich benannt.
- Die Betreuer des Postfachs haben eine Erklärung abzulegen, welche die im Antragsformular genannten Verhaltensvorgaben so wie eine Datenschutzerklärung umfassen.
Verhaltensvorschriften:
- 1. Alle Post, die für den Landesverband ankommt, wird unverzüglich an das Postfach des Landesverbandes weitergeleitet.
- 2. Die Kosten für die Einrichtung so wie die Folgekosten werden vom Antragsteller getragen.
- 3. Die "Hausanschrift" wird hier im Formular festgehalten.
- 4. Diese Hausanschrift ist laut Vertrag der "Deutsche Post" für Sendungen notwendig, die nicht an das Postfach zugestellt werden können.
- 5. AGB §3 (6) - Postzustellungsaufträge, Briefsendungen mit der Zusatzleistung "Eigenhändig", Pakete, Telegramme, Express-Sendungen, Päckchen und Infopost Schwer (einschl. Kataloge) sowie Blindensendungen Schwer werden unter der Hausanschrift zugestellt.
- 6. Der Betreuer des Postfachs ist verantwortlich, dass dieses regelmäßig, wie in den Vorgaben der "Deutsche Post" beschrieben, geleert wird.
- 7. AGB §4 Rechte und Pfilchten
- (1) Der Inhaber ist verpflichtet, der Deutschen Post eine zustellfähige (Inlands-) Hausanschrift mitzuteilen, damit die in Ziffer 3 (6) genannten Sendungen, insbesondere Postzustellungsaufträge, zugestellt werden können.
- (2) Der Inhaber sorgt dafür, dass die an ihn gerichteten Sendungen mit der Postfachanschrift versehen sind.
- (3) Der Inhaber ist verpflichtet, das Postfach regelmäßig, mindestens aber alle 7 Werktage, zu leeren. Die Leerung muss entsprechend dem Sendungsaufkommen so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überfüllt ist. Fehlsortierte Sendungen sind nach jeder Leerung sofort zurückzugeben (Rückgabefach/Ausgabeschalter).
- (4) Der Inhaber zeigt den Verlust eines Postfachschlüssels unverzüglich an. Die Deutsche Post wechselt in diesem Fall das Schloss auf Kosten des Inhabers aus. Der Inhaber ist zur Beschaffung von Nachschlüsseln nicht berechtigt.
- (5) Bei Vertragsbeendigung sind alle Postfachschlüssel an die Deutsche Post zurückzugeben.
- (6) Der Inhaber stellt sicher, dass Mitnutzer seines Postfachs die Bedingungen nach diesen AGB im gleichen Umfang wie er selbst erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Mitteilung der zustellfähigen Hausanschrift nach Ziffer 4 (1). Der Inhaber versichert, dass der Mitnutzer mit dem Einlegen seiner Sendungen in das gemeinsame Postfach einverstanden ist.
- 8. Mitbenutzer sind nicht zugelassen.
- 9. Treten Unregelmäßigkeiten auf oder werden die oben genannten Pflichten nicht eingehalten, kann der Landesvorstand jederzeit das Postfach schließen lassen. in diesem Fall muss die Person, die das Postfach betreut unverzüglich den Postfachschlüssel, wie in den Vorgaben der "Deutschen Post" beschrieben, wieder abgeben und dem Vorstand die Abgabe schriftlich bestätigen.
- 10. Kopien der Verträge werden an den Landesvorstand (vorstand@piratenpartei-nrw.de) weitergeleitet und auf dem Server des LV NRW abgespeichert.
- 11. Die Betreuer des Postfachs haben die Verhaltensvorschriften zu befolgen, so wie eine Datenschutzerklärung abzugeben.
Hier findest Du das Formular mit dem Du den Antrag stellen kannst Datei:Antragsformular Postfach NRW.pdf