NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Steinheim

Gerade per eMail eingetrudelt:

Sehr geehrter Herr Gelhard,

in der Stadt Steinheim wurden Plakatwände für Plakatwerbung der bei der
Kommunal- bzw. Bundestagswahl zugelassenen Parteien aufgestellt. Z.Zt werden
diese Wände für die Wahlwerbung der Kommunalwahl genutzt, anschl. stehen die
Wände für die Bundestagswahl zur Verfügung.

In den Ortschaften befinden sich diese Tafeln jeweils an den Orts-/Landstraßen
(Ortsdurchfahrtsstraßen):

Bergheim: Abzweig Sandebeck
Eichholz: Alte Schule
Grevenhagen: Gegenüber der Kirche
Hagedorn: Feuerwehrgerätehaus
Ottenhausen: An der Kirche
Rolfzen: Bushaltestelle
Sandebeck: Bushaltestelle
Vinsebeck: An der Kirche

In der Kernstadt stehen die Tafeln an der Detmolder Straße, an der
Bahnunterführung, an der Höxterstraße sowie an der Peter-Hille-Straße.

Den Parteien ist seitens der Stadt konkret kein Platz auf den Tafeln zugewiesen
worden. Nach ständiger Übung benutzen die Parteien die Tafeln, um eventl. ein
Plakat dort aufzuhängen. Überwiegend jedoch erfolgt die Anbringung von
Wahlplakaten auf eigenen Werbeträgern.

Die Aufstellung von Plakattafeln (Format DIN A 1) bedarf keiner gesonderten
Genehmigung. Ich verweise jedoch an dieser Stelle auf den Gemeinsamen
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - IV/A2
22-33-7/79 - und des Innenministers vom 29.06.1979 zur Lautsprecher- und
Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Nordrhein-Westfalen.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Peine
 
Stadtverwaltung Steinheim
Zentrale Dienste
Organisation
Marktstr. 2
32839 Steinheim

Godofgta 10:17, 20. Aug. 2009 (CEST)