NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nörvenich
Antwort von Nörvenich vom 11.8.2009:
Es gibt keine Stellwände oder sonstige Regelung (außer natürlich den Runderlass bei Plakaten außerhalb geschlossener Ortschaften).
Die Plakate sollen aber bis zum WE nach der Wahl alle wieder entfernt werden.