NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Langerwehe

Aus einer Mail vom 12.8.2009:

Sehr geehrter Herr Bramer,

die Voraussetzungen zur Wahlwerbung in der Gemeinde Langerwehe richtet sich nach 
dem Straßen- und Wegegesetz NRW sowie nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde.

Auf Ihre Anfrage vom 10.08.2009 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

- Besondere öffentliche Vorschriften gibt es hier nicht. Die Plakatierung ist 
formlos schriftlich unter Benennung der ungefähren Anzahl der Werbeplakate und 
deren Größe zu beantragen. Die Erlaubnis wird in aller Regel innerhalb von  
einer Woche erteilt und ist selbstverständlich gebührenfrei.

- Feste Stellwände, Plakatstände o.ä. (sog. Wesselmann-Plakate) stehen seitens 
der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die anderen bereits hier werbenden Parteien 
haben diese Stellwände auf eigene Kosten beschafft. Die Standplätze der 
Wesselmann-Werbeträger durchlaufen im Einzelfall ein Genehmigungsverfahren.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Gemeindewappen

Volker  Rösler
Gemeindeverwaltung Langerwehe        
Gewerbe- und Ordnungsamt
Schönthaler Str. 4
52379 Langerwehe

Tel.: 02423 / 409 135
Fax: 02423 / 409 166