NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Gevelsberg

Gevelsberg

Kontaktdaten Wahlamt

Frau Richert
Rathausplatz 1
D-58285 Gevelsberg
Telefon: 02332/771-119
E-Mail: Christine.Richert@stadtgevelsberg.de

Infos

  • Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl genehmigungsfrei
  • Plakatierung ist nach der Wahl umgehend zu entfernen
  • keine öffentlichen Flächen für Plakate vorgesehen

Auszug aus:

TECHNISCHE BETRIEBE DER STADT GEVELSBERG
                     Plakatwerbung vor Wahlen
  Bei der Plakatierung bitte ich Folgendes zu beachten:
1.Im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen und  Fußgängerabsperrungen und am Innenrand von Kurven darf keine Werbung betrieben werden.
2.Verkehrszeichenmasten, Brückengeländer, Lichtmasten und andere öffentliche Anlagen und Einrichtungen dürfen zum Aufhängen bzw. Umstellen nur so genutzt werden, dass keinerlei Sichtbehinderungen, Beeinträchtigungen oder Beschädigungen entstehen.
3.Die Plakatierung in den Pflanzbeeten im gesamten Stadtgebiet ist nicht gestattet.
4.Plakate und Werbematerial dürfen nur auf stabilen und wasserfesten Ständern bzw. Hängeplakatträgern angebracht werden. Ein Ankleben oder Anheften an öffentlichen Anlagen oder Einrichtungen ist verboten.
5.Der Aufsteller hat regelmäßig zu kontrollieren, dass sich die Werbeträger in einwandfreiem Zustand befinden. Abgefallene Plakate oder beschädigte Träger sind unverzüglich zu entfernen bzw. zu reparieren.


Kontaktdaten Technische Betriebe Gevelsberg

Ansprechpartner: Herr Harloff

Mühlenhämmerstraße 4

58285 Gevelsberg

Telefon: 02332/7045-0

Fax: 02332/7045-33


vorläufige Infos

Es sind bisher keine Plakatierungen durch die Piratenpartei vorgenommen.

Ansprechpartner: Sirhcnailuj