NRW:Spenden
Spenden
An dieser Stelle sollen alle Informationen bzgl. Spenden, Sachspenden und ähnlichem gesammelt werden.
Spenden sind von der Steuer absetzbar - näheres erklärt Spendenleitfaden/Steuererkärung.
Bitte um Ergänzungen.
Was sind Spenden ?
Es gibt im Grunde zwei Arten von Spenden:
a) Geldspenden
b) Sachspenden
Geldspenden sind Spenden, die in Form von Bargeld an die Partei überwiesen werden. Sie können wie die Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.
Sachspenden sind materielle und immaterielle Spenden an die Partei. Wenn ihr etwas für die Partei gekauft habt und man nun sagen kann "es gehört der Partei", dann ist dies eine Sachspende. Die meisten Sachspenden sehen vermutlich so aus, dass Material für Infostände, Flyer und Poster gekauft wurden, aber auch Material für ein Floß, Lichtkunstanlagen und ähnliches kann eine Sachspende sein. Entscheidend ist immer: "Wem gehört das abzurechnende Teil?"
Baut eine Gruppe ein Floß, um Wahlkampf zu machen, so kann sie das Floß in dem Fall als Spende abrechnen, wenn das Floß anschließend als Eigentum der Partei angesehen wird.
Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn Material für die Partei angeschafft und verwendet worden war, dann aber an Privatleute zurückgeschenkt wurde, um Entsorgungskosten zu sparen oder ähnliches. In solchen Fällen muss man nach vernünftigem Ermessen beurteilen, ob es eine Spende ist oder nicht. Hierzu ruft man am Besten beim Finanzpiraten an und berät, wie damit umzugehen ist.
Immaterielle Sachspenden gibt es auch. Wenn jemand mit einem Gewerbe eine Dienstleistung erbringt und diese der Partei "schenkt", so kann er diese normal in Rechnung stellen und den Rechnungsbetrag als Spende verbuchen lassen. Beispiel: Hat jemand einen eigenen Server, auf dem er die Webseite der Crew hostet, und setzt ein CMS auf, bastelt am Design usw., so kann er dies der Partei wie üblich in Rechnung stellen und als Sachspende einreichen. Wichtig ist: Er muss diese Rechnung auch ganz normal stellen dürfen und können und die Rechnung muss wie alle anderen in seinen Büchern auftauchen.
Spendenbescheinigung / Zuwendungsbescheinigung
Für reine Geldzuwendungen bis zu 200€ genügt der einfacher Nachweis (Kontoauszug, Quittung) als Zuwendungsnachweis, daher stellt die Piratenpartei in der Regel in solchen Fällen keine Zuwendungsbescheinigung aus.
Geregelt ist dies in Einkommensteuer-Durchführungsverordnung §50, näheres dazu ist unter Spendenleitfaden/Steuererklärung und Spendenleitfaden#Für_Spender ausgeführt.
Wozu spenden ?
Die Parteienfinanzierung setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, von denen ein wesentlicher die individuelle Parteispende ist. Mit diesen Spenden sind staatliche Zuschüsse verknüpft. Der Anteil an staatlichen Zuschüssen ist durch den Betrag begrenzt, den die Partei selbst an eigenen Einnahmen hat. Einnahmen der Partei sind Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge. Weiter gibt es jährlich für jeden eingenommenen Euro bis zu 0,38 EUR vom Staat.
Es ist folglich im Interesse der Partei, möglichst viele Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge verbuchen zu können, da dies bedeutet, dass es entsprechend große Einnahmen aus der staatlichen Parteienfinanzierung für ihre Arbeit gibt.
Spenden kann aber auch im eigenen Interesse sein, denn:
Spenden sind von der Steuer absetzbar.
Überblick Parteienfinanzierung
Die Regeln zur staatlichen Parteienfinanzierung sind klar reguliert:
- Es gibt für jede Zweitstimme, die eine Partei erhalten hat, 0,85 EUR. Ab der 4 Mio. Zweitstimme sinkt der Betrag auf 0,70 EUR.
- Für jeden EUR, den die Partei als Einnahme verbuchen kann (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sachspenden), bekommt sie 0,38 EUR. Pro Spender werden hier bis zu 3.300 EUR Spenden berücksichtigt.
Es gibt zwei Grenzen:
- Alle Parteien zusammen erhalten höchstens 133 Mio. EUR
- Eine einzelne Partei kann nur soviel Geld als staatlichen Zuschuss bekommen, wie sie selbst erwirtschaftet.
Wenn die 133 Mio. Euro überschritten werden – was der Regelfall ist –, bekommt jede Partei anteilig Geld.
Die staatliche Finanzierung gilt für die komplette Legislaturperiode. Sie wird jährlich ausgezahlt.
Weitere Informationen findet man in dem Wikipedia-Artikel über die Parteienfinanzierung.
Spenden und Sachspenden sowie vorfinanzierte Dinge abrechnen
Aus den vorgenannten Gründen ist es der Piratenpartei wichtig, dass Sachspenden abgerechnet werden. Ihr tut der Partei einen großen Gefallen, wenn ihr Material sponsort. Einen noch größeren tut ihr den Piraten, wenn ihr diese Dinge auch als Sachspende abrechnet.
Die Abrechnung läuft in NRW
Ihr schickt die originale Rechnung/Quittung zusammen mit einem Vermerk an:
NRW:Postfach
Der Vermerk enthält:
- Name und Anschrift des Spenders (Spenden müssen wegen der 3.300-EUR-Grenze einer Person zugeordnet werden können)
- Ob Ihr eine Quittung benötigt.
- Ob Ihr den Betrag erstattet haben möchtet.
Im letzten Fall müsst ihr den Ausgabenbeschluss (Protokoll) anfügen. Außerdem wird hier eure Bankverbindung benötigt.
Fragen zum Verfahren; Sonderfälle
Wer Fragen hat oder sich unsicher ist, was zu tun ist, kann unter NRW:Schatzmeister/HowTo_Reisekosten im FAQ nachlesen oder sich vertrauensvoll an die Schatzmeisterin wenden. Ihre Kontaktdaten sind:
E-Mail: schatzmeister(at)piratenpartei-nrw(punkt)de
Fälle, die andere Crews betreffen könnten, sollten an dieser Stelle dokumentiert werden.