NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/54


Es wurden keine Vorgaben zu Einladungsfristen gefunden. Die Einladungsfristen müssen lediglich "angemessen" sein. Die PG wartet noch auf die schriftliche Stellungnahme des Landesschiedgericht zu einem konkreten Fall.

NEU 1:

§5 (6)

Die Einladungsfristen für Kreismitgliederversammlungen und Ortsmitgliederversammlungen sollen 14 Tage nicht unterschreiten.

NEU 2

§5 (6)

Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene dürfen 14 Tage nicht unterschreiten.

NEU 3

§5 (6)

Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene sollen 14 Tage nicht unterschreiten.