NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/54
Es wurden keine Vorgaben zu Einladungsfristen gefunden. Die Einladungsfristen müssen lediglich "angemessen" sein. Die PG wartet noch auf die schriftliche Stellungnahme des Landesschiedgericht zu einem konkreten Fall.
NEU 1:
§5 (6)
Die Einladungsfristen für Kreismitgliederversammlungen und Ortsmitgliederversammlungen sollen 14 Tage nicht unterschreiten.
NEU 2
§5 (6)
Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene dürfen 14 Tage nicht unterschreiten.
NEU 3
§5 (6)
Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene sollen 14 Tage nicht unterschreiten.