NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/50


IST:

(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Städteregionen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

SOLL:

(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Städteregionen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Begründung:

Der korrekte Begriff lautet nicht "Bundesland", sondern einfach "Land", wie es an anderen Stellen der Satzung auch gehandhabt ist.