NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/43
§ 2 – Mitgliedschaft
alt
(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu einer Gliederung seiner Wahl innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen
a) zum Jahreswechsel, b) bei Gründung eines Gebietsverbandes dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz einschließt.
neu
Vorschlag 1:
(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu
a) einer Gliederung seiner Wahl oder
b) einem durch die politischen Grenzen gegebenen Gebiet seiner Wahl, in dem die Gründung einer Gliederung möglich wäre,
innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen
a) zum Jahreswechsel,
b) bei Gründung eines Gebietsverbandes, dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz oder das Gebiet, dem es aktuell zugehörig ist, einschließt.
Option a)
Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand, ansonsten die Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes.
Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand.
Option b)
Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand, ansonsten der Landesvorstand.
Option c)
Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand, ansonsten die Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes oder von der Mitgliederversammlung damit beauftragte Büropiraten.
Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eine halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand.
Option d)
Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand, ansonsten von der Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes damit beauftragte Büropiraten.
Hat die Mitgliederversammlung keine solche Beauftragung ausgesprochen oder ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eine halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand.
Vorschlag 2:
Verfahren zur dauerhaften Stimmberechtigung:
1) Ein Mitglied stellt den Antrag beim Vorstand auf Zuordnung zu einem anderen Kreis.
2) Das betreffende Mitglied wird zur nächsten Kreismitgliederversammlung ebenfalls eingeladen.
3) Die Kreismitgliederversammlung entscheidet bei der Versammlung über die dauerhafte Aufnahme des Mitglieds.
4) Bei positivem Beschluss wird das Mitglied dauerhaft dem Kreis zugeordnet.
Vorschlag 3:
Verfahren zur einmaligen Stimmberechtigung:
1) Bei der Mitgliederversammlung wird der Antrag gestellt, dem betreffenden Mitglied aus einem anderen Kreis die Stimmberechtigung zu erteilen.
Einmalig geht immer und sollte bei aktiven Piraten nie ein Problem sein.
Case closed! ;)
Begründung:
Nach §2 (2) können Piraten ihre Zugehörigkeit zu einer Gliederung frei wählen. Gliederungen umfasst jedoch keine Gebiete, in denen kein Verband existiert. Mitglied A das im Kreis X wohnt sich aber im Kreis Y engagiert kann nicht in den Kreis Y wechseln um dort stimmberechtigt zu sein solange dort kein KV gegründet ist. Zusätzlich muss gewährleistet sein das das Mitglied auch weiter wechseln kann, wenn in der neuen "Zugehörigkeit" z.B. ein KV gegründet wird, wenn diese nicht dem Wohnort entspricht.
Tweets von Piratenschlumpf:
Option: besser irgendwie zeitlich abhängig machen als
ggf "nicht in angemessener zeit" statt "nicht möglich"? Plus "Im zweifl entscheidet LVor nach eigenem Ermessen"