NRW:Projektgruppe/Landtagswahl 2010 Rhein-Sieg-Kreis/Plakate

Genehmigungen

Stadt/Gemeinde erteilt von bis Anzahl Ansprechpartner Bemerkungen
Alfter ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Marcel
Bad Honnef ja 15.03.2010 14.05.2010 50 Stück Christoph Nelles
Bornheim ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Marcel
Eitorf ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Christoph Nelles
Hennef ??? ??? ??? ???
Königswinter ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Christoph Nelles
Lohmar ja 21.03.2010 16.05.2010 keine Beschränkung Christoph Nelles
Meckenheim ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung
Much ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Christoph Nelles
Neunkirchen-Seelscheid ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Christoph Nelles
Niederkassel ja 09.02.2010 ??? keine Beschränkung Christoph Nelles
Rheinbach ??? ??? ??? ???
Ruppichteroth ja 27.3.2010 9.5.2010 40 Stck. Marcus Brühl Genehmigung als PDF
St. Augustin ja 28.03.2010 22.05.2010 keine Beschränkung Christoph Nelles bitte Regeln unten beachten!
Swisttal ja 09.02.2010 ??? 10-20 in jedem Ortsteil Marcel
Troisdorf ??? ??? ??? ???
Wachtberg ??? 11.05.2010 ???
Windeck ja 09.02.2010 "zeitnah" keine Beschränkung Christoph Nelles

Allgemeines

Datei:Plakatwerbung bei Wahlen - Broschüre - neu.pdf Straßen NRW Broschüre zur Plakatierung ausserhalb geschlossener Ortschaften.

Thorres hat von der Stadt Niederkassel noch folgendes Schreiben bekommen: Datei:2010-02-10_plakatgenehmigung_niederkassel.png. Ist nur ne Erläuterung von Straßen.NRW.

Plakat-Standorte

Informationen zu den Plakatstandorten findet Ihr auf dieser Seite.

Wahlkreise

Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Ansprechpartner sind Frau Engel oder Herr/Frau Bahr

Hennef (Sieg)

ist beantragt

Lohmar

Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl erlaubt. Weiterhin wurde mir die Broschüre von Straßen NRW zugeschickt.

Zitat aus der Mail von Herrn Roth:

„ Wegen der Bestimmungen in der Sondernutzungssatzung der Stadt Lohmar ( gilt für alle städtischen Straßen - einschl. Wege und Plätze - sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Land- und Kreisstraßen im Stadtgebiet Lohmar ) gilt folgendes:

  • Die Plakatierung ist in der Zeit von 7 Wochen vor dem Wahltermin bis 1 Woche nach der Wahl erlaubnisfrei; sie soll/muss gegenüber der Stadtverwaltung nicht angezeigt werden. Nähere Details hierzu werden allen Parteien noch in diesem Monat übermittelt, also auch Ihnen.
  • Die Aufstellung von Informationsständen zur politischen Meinungsbildung ist ebenfalls eine erlaubnisfreie Sondernutzung, sofern der Veranstalter dies 1 Woche vor Beginn der Stadtverwaltung anzeigt ( am praktischsten per E-Mail gegenüber meinem Kollegen Micha Weber (E-Mail von mir entfernt Evil Azrael 14:31, 17. Feb. 2010 (CET))).
  • Diese vorgenannten Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn dies Belange des Straßenbaus oder der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs erfordern.“

Much

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten. Weitere Infos stehen unter http://www.much.de/staticsite/staticsite.php?menuid=116&topmenu=2#4a

Weiterhin stellt die Gemeinde Stellwände zur Verfügung. Da müssten wir uns drum kümmern, das wir Plakate dafür kriegen.

Ansprechpartner ist die Pressestelle.

Auszug aus der Mail:

„ Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass die Wahlplakate nicht an folgenden Stellen aufgehangen werden dürfen:

  • an öffentlichen Einrichtungen,
  • an Verkehrszeichen oder sonstigen Verkehrseinrichtungen,
  • in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, incl. Kreisverkehr,
  • an Haltestellen, Wartehäuschen, Glascontainern und Bäumen,
  • an Stellwänden für Wahlwerbung
  • Innerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr durch die Plakate nicht beeinträchtigt werden.

Die Gemeinde Much stellt den Parteien Plakattafeln für die Wahlwerbung zur Verfügung:

  • Much- Ort: Unterer Kreisel, Oberer Kreisel sowie am Rathaus
  • Marienfeld: an der Grundschule
  • Kreuzkapelle: L189 Zufahrt Kreuzkapelle
  • Hetzenholz: an der Kirche
  • Wellerscheid: B56 Bushaltestelle Ortsmitte “

Neunkirchen-Seelscheid

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Infostände sind genehmigungspflichtig.

Ruppichteroth

Hier ist Planung wohl noch nicht fest, aber ich bekommen per Post Informationen sobald sie dort mehr wissen. Evil Azrael 13:23, 17. Feb. 2010 (CET) Ansprechpartner sind Herr/Frau Müller & Gauchel(?)

Windeck

Hier ist wohl ein Herr Otto unter der Durchwahl 161 zuständig. Konnte ich letzten Mittwoch nicht erreichen. Evil Azrael 15:00, 17. Feb. 2010 (CET)

Herr Otto wird mir eine Mail mit weiteren Informationen schicken. Evil Azrael 12:14, 4. Mär. 2010 (CET)

Die Plakate sollten zeitnah wieder abgehangen werden. Evil Azrael 15:34, 4. Mär. 2010 (CET)

Rhein-Sieg-Kreis II

Bad Honnef

Nach dem Ortsrecht ist Plakatieren gebührenpflichtig und nur in einem engen Zeitraum erlaubt. Nach einem Antrag wird für den Wahlkampf eine gebührenfreie Genehmigung für die Plakatierung ab 3 Monate vor der Wahl erteilt.

Infostände wurden in der Vergangenheit wohl "üblicherweise" auf privaten Grundstücken wie Einkaufsmärkte o.ä. betrieben. Daraus schliesse ich, dass die normalen Regelungen bzgl Genehmigungen und Gebühren gelten.

Ansprechpartner ist Herr Schöne-Warnefeld.

Antrag Plakatierung: http://evilazrael.net/bad_honnef_antrag.doc (das Wiki erlaubt keine DOCs und OOo schrottet das Format)

Ich habe mal 40 Plakate und 10 Plakatträger (haben wir glaub ich eh nicht) beantragt. Bei 500 Plakaten für den RSK würden auf Bad Honnef 21 entfallen.

Das Abhängen der Plakate muss bis zum 14.05.2010 geschehen.

Genehmigung für 50 Plakate bis A0 für die Zeit vom 15.03.2010 bis 14.05.2010 wurde erteilt, Antwort liegt momentan bei thorres. Evil Azrael 20:00, 14. Mär. 2010 (CET)

Königswinter

Herr Bockdanski(?) ist der Ansprechpartner. Regelungen sind wie üblich.

St. Augustin

Hier sind sie was strenger. Plakatierung muss formlos schriftlich bei Frau Schwarzbach beantragt werden. Danach bekommt man die Genehmigung und die Regeln zugeschickt. Plakatierung nicht vor dem 15.3. oder 28.3. (stand noch nicht fest)

Plakatierungsgenehmigung wurde postalisch beantragt.

Genehmigung für den Zeitraum vom 28.03.2010 bis "umgehend" nach der Wahl(22.05.2010) wurde erteilt.

Wichtig

Folgende Sonderregeln (bzw explizit genannte Regeln) sind zu beachten:

  • Keine Plakate an Bäumen, Haltestellen, Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen und Baudenkmälern und nicht an Verkehrszeichen (wie üblich)
  • Plakate dürfen nicht mit Schrauben, Nägeln, Klebeband oder ähnlichem befestigt werden (werden eh nur Kabelbinder nehmen)
  • Das Aufstellen von Plakaten im Kreuzungsbereich (30m vom Beginn der Kreuzung an!!!!!), an Sichtdreiecken, im Bereich (30m!!!) von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln ist untersagt.
  • Nicht (Zitat:) ausserhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen , vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven
  • Im Bereich von Gehwegen Mindesthöhe 2m, bei Radwegen Mindesthöhe 2,25m
  • Wer will kann innerhalb eines Monats dagegen klagen, Widerspruchsverfahren gibt es nicht. (Rechtsbehelf am Ende des Briefes)

Bei Bedarf würde ich den Brief als Kopie oder Scan den Plakatierern zur Verfügung stellen, da ich mir nicht sicher bin, ob ich den online stellen darf. Evil Azrael 21:56, 24. Mär. 2010 (CET)

Noch ein persönlicher Kommentar von mir. Da wir die New Kids on the Block sind, sollten wir uns penibelst an diese Regelung halten, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, das die anderen sich da 100% dran halten werden. Evil Azrael 21:56, 24. Mär. 2010 (CET)

Rhein-Sieg-Kreis III

Alfter

Ansprechpartner: Marcel

Schriftliche genehmigung liegt vor (incl. Erlaubnis für Infostände)

Regeln wie üblich.

Bornheim

Ansprechpartner: Marcel

Mündliche Genehmigung wurde erteilt. Es gelten die üblichen Regelungen.

Meckenheim

Ansprechpartner: Ulrich

Keine Genehmigung erforderlich, kann sofort begonnen werden, Ausnahme sind Landesstraßen, dafür ist die Behörde in Euskirchen zuständig. (Für Meckenheim sind dies: Giermaarstraße (L123) und Umgehungsstraße am Bahnhof (L158).

Rheinbach

Ansprechpartner: Ulrich

Nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt. Dabei wird für die Innenstadt ein Plan ausgehändigt, in dem die Verbotszonen für die Innenstadt aufgeführt sind.

Swisttal

Ansprechpartner: Marcel

Genehmigung wurde erteilt. Infostände sind ohne weitere beantragung durchführbar, solange sie auf öffentlichem Raum statt finden und niemanden behindern.

Wachtberg

Ansprechpartner: Ulrich

Nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erteilter Erlaubnis (abhängen innerhalb von 2 Tagen !)

Rhein-Sieg-Kreis IV

Niederkassel

Plakatierung ist ab 3 Monate vor der Wahl erlaubt. Die üblichen Regeln wie keine Beeinträchtigung des Verkehrs gelten.

Siegburg

ist beantragt

Troisdorf

fehlt noch

Bestand Plakate

Carsten

Bei Carsten (Troisdorf) lagern noch Plakate von der Bundestagswahl 2009. Hier müßte noch eine Inventur gemacht werden. Insgesamt sollten das 70...75 Plakate mit unterschiedlichen Motiven sein.

Ulrich

Bei Ulrich in Meckenheim lagern folgende Plakate:

  • 25 für freien Zugang zu Infomation + Bildung
  • 16 Freiheit ist keine Randnotiz
  • 10 gegen Patente
  • 17 gläserner Bürger
  • 14 jeder von Eich hat einen Anderhaken

Summe: 82

Stefan

Bei Stefan in Troisdorf lagern folgende Plakate:

  • 16 für freien Zugang zu Infomation + Bildung
  • 11 Freiheit ist keine Randnotiz
  • 9 gläserner Bürger
  • 6 Änderhaken
  • 2 Patente

Summe: 44

Christoph

Ungefähr und in Niederkassel

Plakat Anzahl
Bus und Bahn 11
Parteiverdrossen 11
Gläsener Bürger (alt) 1
Wählen lohnen 9
Lobbyisten 22
Reiche Kinder 16
Politiker käuflich 15
Kämpfen 5
Gläsener Bürger (neu) 3
Summe 93(?)

Marcel

Platten:

  • 4x A1 (müssten überklebt werden)
  • ca. 20x A3 (leer)

Plakate:

  • 13x Traue keinem Plakat (A1)
  • 3x Traue keinem Plakat (A3)

Es müssten noch einige weitere A3 Plakate vorhanden sein, die suche ich aber noch.

Einwohner im RSK

Datenquelle: [1]

Stadt/Gemeinde Einwohner Anteil in Prozent
Alfter 22.813 3,8
Bad Honnef, Stadt 24.988 4,2
Bornheim, Stadt 48.497 8,1
Eitorf 19.556 3,2
Hennef (Sieg) Stadt 45.726 7,6
Königswinter, Stadt 41.009 6,9
Lohmar, Stadt 31.078 5,2
Meckenheim, Stadt 24.400 4,1
Much 15.052 2,5
Neunkirchen-Seelscheid 20.744 3,5
Niederkassel, Stadt 37.307 6,2
Rheinbach, Stadt 26.951 4,5
Ruppichteroth 10.782 1,8
Sankt Augustin, Stadt 55.701 9,3
Siegburg, Stadt 39.510 6,6
Swisttal 18.204 3,0
Troisdorf, Stadt 75.068 12,5
Wachtberg 20.149 3,3
Windeck 20.625 3,4
Rhein-Sieg-Kreis 598.160 100,0