NRW:PiratenAG/Rückzahlung

Der Verkaufserlös der Aktien fließt der Piratenpartei NRW als Gewinn zu und muss dauerhaft nicht an die Käufer der Aktien zurückgezahlt werden.

Auch sonst haben die Aktienkäufer keine Ansprüche auf eine bestimmte Rendite in Form von Zinsen (gibt es bei Aktien nicht), Dividende (kann es geben, wenn die HV dies beschließt) oder ähnliches. Die von der Partei gehaltenen Stammaktien und die im Besitz von Piraten/Wählern befindlichen Vorzugsaktien ist dabei grundsätzlich wirtschaftlich gleichgestellt. Je nach rechtlicher Ausgestaltung besteht aber bei den Vorzugsaktien eine gesetzlich vorgeschriebene minimale Bevorzugung bei der Verteilung eventuell anfallender Gewinne.

Wenngleich keine Pflicht zu Dividendenzahlungen besteht, sollte es doch im Ehrgeiz des Vorstands und aller PIRATEN liegen, dafür zu sorgen, dass die AG so bald wie möglich Ausschüttungen an die Aktionäre vornehmen kann. Nicht nur weil es Ehrensache ist – es wäre zugleich auch ein erstklassiger PR-Coup („Piraten zahlen erstmals Dividende“).

Hauptprofiteur hiervon wäre dann im Übrigen die Piratenpartei selbst, da sie die Mehrheit an der AG hält und ihr demnach der Großteil der Dividende zufließen würde. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass die Besitzer der effektiven Urkunden ihre Dividende überhaupt einfordern. Diese würde dann in der AG verbleiben und nach der Karenzfrist deren Eigenkapital erhöhen.